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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Grundwissen Versicherung Leipzig

Grundwissen Versicherung – DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH in Leipzig

Alle Bereiche sollten komplett abgesichert sein

Spielen Sie nicht mit Ihrer Gesundheit, sondern schützen Sie dieses kostbare Gut mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Es ist natürlich beängstigend, dass die zunehmend steigenden Behandlungskosten zu purer Existenznot führen kann. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig rät Ihnen zu einer unverzichtbaren Krankenversicherung, mit der Sie jederzeit eine erforderliche medizinische Behandlung durchführen lassen können. Es wäre fahrlässig, wenn Sie Ihre Krankheit wegen fehlender finanzieller Möglichkeiten mit sich herumschleppen würden.

Darüber hinaus empfehlen wir den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, weil das geltende Gesetz den Verursacher eines Schadens für die entstehenden Kosten haftbar macht. Dabei können sich Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen schnell zu einer beträchtlichen Summe addieren. Möglicherweise können Sie diesen Forderungen gar nicht nachkommen, ohne dass das eigene Haushaltsbudget darunter leidet.

Bereits an diesen beiden Versicherungsarten wird deutlich, dass es ohne diesen Schutz schnell sehr schwierig und belastend werden kann. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig will Ihnen nicht einreden, dass mit vielen Versicherungen keine Schäden entstehen, aber vielleicht beruhigt es Sie. Unsere langjährige Erfahrung zeigt deutlich, dass die Menschen keinen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen möchten und sich dadurch auch besser fühlen. Schließlich werden die anfallenden Kosten von der Versicherung übernommen und das Ersparte bleibt unangetastet. Dadurch können Sie viel leichter Ihre privaten Ziele wie eine Weltreise oder ein schickes Auto verfolgen, ohne dass Sie für Arztrechnungen, Kosten für Medikamente oder Kostenerstattungen aus diversen Schäden herangezogen werden. Risiken im privaten oder beruflichen Bereich lassen sich nicht vermeiden. Es ist ärgerlich, wenn das eigene Gehalt oder andere Vermögenswerte für irgendwelche Rechnungen verwendet werden müssen. Eventuell ist Ihre Existenz gefährdet, sodass Sie Ihren Lebensunterhalt, Ihre Miete oder Hypotheken nicht mehr in gewohntem Umfang bedienen können. Da diese Situation geradewegs zum Sozialfall führen würde, hat der Staat einige Pflichtversicherungen eingeführt. Unter anderem muss jede Person über eine Krankenversicherung oder als Autobesitzer über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Nur dann erhält der Fahrer eine Versicherungsbestätigung zur Zulassung im Straßenverkehr. Es soll auf jeden Fall gewährleistet sein, dass ungeachtet finanzieller Verhältnisse eine notwendige ärztliche Behandlung durchgeführt werden kann.

Viele Risiken für Lehrer

Für Personen im Lehrerberuf drohen zahlreiche Risiken, sodass beispielsweise Haftpflichtschäden von großer Bedeutung sind. In Ihrer Tätigkeit treffen Sie auf vielen Menschen, wobei schnell Schäden für Dritte entstehen können. Häufig kommt es zu Forderungen von Schmerzensgeld oder Schadenersatz, sodass diese Streitigkeiten und massiven Auseinandersetzungen mit Eltern oder Vorgesetzten nur mit rechtlicher Hilfe durch einen Rechtsanwalt geschlichtet werden können. Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Damit erhalten Sie professionelle Hilfe durch einen Anwalt, der Sie nach Kräften vor Gericht zur Wahrung Ihrer Interessen unterstützt. Eventuell droht sonst ein Berufsverbot und man untersagt Ihnen die Ausübung Ihres Berufs als Lehrer, weil unberechtigte Vorwürfe erhoben wurden. Diese Lage greift oft die Gesundheit an und führt vordergründig zu psychischen Problemen. Die Krankenversicherungspflicht hat demnach ihren Sinn, denn beispielsweise muss ein sich anbahnendes Burn-Out-Syndrom bereits im Vorfeld fachmännisch behandelt werden. Ohne der Ausübung Ihres Berufs beziehen Sie auch nicht das gewohnte Gehalt und die Ihnen zustehenden gesetzlichen Leistungen fallen nicht sehr üppig aus. Deshalb sollten Sie sich so absichern, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard halten können.

Sorgen Sie schon in Zeiten des Referendariats vor

Bereits vor der Festanstellung als Lehrer, eigentlich Ihr gesamtes Leben, sollten Sie einen angemessenen Versicherungsbedarf verspüren. Wenn Sie schon während des Studiums über die Haftpflichtversicherung und möglicherweise auch über die Familienversicherung Ihrer Eltern versichert waren, müssen Sie auf bestimmte Altersgrenzen achten. Die Risiken sind natürlich immer noch vorhanden, sodass Sie über einen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen sollten. Wählen Sie bereits zu Zeiten des Referendariats einen sorgfältig ausgesuchten Versicherungstyp. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig rät Ihnen, nicht nur auf eine gute Absicherung in der Zeit des Referendariats zu achten. Sichern Sie sich rechtzeitig günstige Konditionen, die bei verschiedenen Versicherungen auch abhängig vom Eintrittsalter gelten.

Umfassender Schutz im Beruf

Als Lehrer oder Referendar werden Sie mit attraktiven Versicherungsangeboten überhäuft, die Sie gegen alle möglichen Schäden, Risiken und finanzielle Probleme absichern möchten. Informieren Sie sich als Lehrer schon im Voraus genau. Beispielsweise existieren spezielle Formen der Haftpflichtversicherung und viele Varianten der Berufsunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare. Als Lehrer oder Referendar können Sie zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung auswählen, aber für die richtige Entscheidung müssen Sie einige Aspekte berücksichtigen. Nachfolgend können Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Absicherungen verschaffen, sodass Ihre Karriere als Lehrer auf einem soliden und sicheren Fundament steht. Wir möchten, dass Sie Ihre Ziele erreichen, ohne dass Sie finanzielle Risiken befürchten müssen.

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Zusammenfassung

Eine Versicherung kann keine Schäden oder Krankheiten verhindern. Dennoch ist sie sehr wichtig, denn sie vermeidet existenzbedrohende Lebenslagen. Um sich gegen Schäden und Krankheiten abzusichern, ist es von enormer Bedeutung, dass Sie sich mit den zahlreichen verschiedenen Versicherungsarten und Ihrem individuellen Versicherungsbedarf beschäftigen. Gern sind wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Ihnen dabei behilflich, Ihren optimalen Versicherungsschutz zu wählen. Es ist schön, wenn Sie Ihr Leben finanziell sorgenfreier gestalten können. Unabhängig von den eigenen finanziellen Verhältnissen können Sie Ihre eigene Gesundheit pflegen und jede  erforderliche medizinische Versorgung und Vorsorge in Anspruch nehmen.

FAQ Grundwissen Versicherungen

Welche Versicherungen sind für Lehrer sinnvoll?

Für Lehrer sind die gleichen Versicherungen sinnvoll, die in jedem anderen Beruf ebenfalls benötigt werden. Der Unterschied liegt darin, dass es für bestimmte Absicherungen spezielle Zusätze, Einschlüsse oder Ausführungen gibt. Die müssen dringend beachtet werden, um aktuelle Zusatzrisiken ideal abwehren zu können.
 

Unter anderem empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die eine Erweiterung zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit darstellt. Damit ist die Erhaltung des Lebensstandards gewährleistet, wenn Sie Ihr Dienstherr auch ohne diagnostizierte Berufsunfähigkeit als nicht mehr dienstfähig erachtet. Wenn es um die Gesundheit geht, ist selbstverständlich eine optimale Krankenversicherung sehr wichtig. Für Lehrer besteht eine Versicherungspflicht, allerdings mit freie Wahlmöglichkeit unterschiedlicher Varianten.

Auch wenn Sie bereits wie fast jede Person über eine private Haftpflichtversicherung verfügen, sollten Sie sie auf jeden Fall um eine sogenannte Diensthaftpflichtversicherung ergänzen. Sie müssen sich vor Augen führen, dass Sie persönlich für jeden Fehler bei Ihrer Tätigkeit haften. Zu empfehlen ist eine Absicherung gegen den Verlust des Schulschlüssels. Das ist ärgerlich und sehr kostspielig, denn alle Schlösser und Schlüssel einer Schule müssen ausgetauscht werden.

Wie läuft das mit der Einreichung der Rechnungen?

Zunächst einmal müssen Sie als Lehrer in Vorlage treten. Es bleibt Ihnen überlassen, wann Sie die entsprechenden Rechnungen und Belege einreichen. Nach dem Einreichen erhalten Sie die Rückerstattung Ihrer Beträge.

Grundsätzlich besteht bei privaten Krankenversicherungen eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Damit soll berücksichtigt werden, dass ein Arzt erst nach einer längeren Behandlung eine Rechnung erstellen und versenden kann. Sie haben in dieser langen Zeit die Option genau zu überprüfen, ob Sie die Rechnungen überhaupt einreichen möchten. Es gibt Tarife, bei denen der  Beitrag zurückerstattet wird, wenn keine Rechnungen eingereicht werden.

Es ist ratsam bei diesen Vertragsvarianten die Rechnungen so lang zu sammeln, bis die gezahlten Beträge und Honorare die eventuelle Rückerstattung übersteigen. In diesem Fall ist kein Vorteil gegeben, wenn man die Rechnungen nicht einreicht.

Unabhängig von dieser Frist müssen Sie daran denken, dass Sie nur ein Jahr Zeit haben, die Rechnungen bei der Beihilfestelle einzureichen. Danach wird Ihr Dienstherr keine entsprechende Beihilfe zahlen.

Wie sieht es mit speziellen Versicherungen für Lehrer aus?

Der Lehrerberuf beinhaltet einige Besonderheiten, die für den Versicherungsbedarf und somit auch für das Angebot besonderer Versicherungen von großer Bedeutung sind. Sie müssen sich vor Augen führen, dass Sie als Lehrer für alle Schäden haften, die durch Ihr Verschulden und während der Ausübung Ihres Berufs entstehen. Man macht Sie persönlich haftbar und Sie werden mit Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen konfrontiert.

Um das zu vermeiden bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig eine besondere Form der Haftpflichtversicherung an -  die sogenannte Diensthaftpflichtversicherung. Beispielsweise können Sie bei Verlust des Lehrerschlüssels haftbar gemacht werden, aber gegen die finanziellen Folgen sind Sie abgesichert.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung vermeidet, dass Sie als Lehrer auch schon vor der Bestätigung einer Berufsunfähigkeit als dienstunfähig erklärt werden und Sie enorme Einkommenseinbußen hinnehmen müssen.

Für Krankenversicherungen gelten aufgrund der Beihilfen des Dienstherrn ebenfalls spezielle Versicherungstarife. Die sollten Sie für einen optimalen Schutz unbedingt beachten. Es ist natürlich schwierig sich in dem Versicherungsdschungel zurechtzufinden, bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig einen unverbindlichen Beratungstermin an.

Was ist zu beachten?

Als Lehrer sind Sie Beamter oder Angestellter des öffentlichen Dienstes und gehören somit einer besonderen Berufsgruppe an. Sie unterliegen bestimmten Regelungen, die Sie bei der Wahl des optimalen Versicherungsschutzes berücksichtigen sollten. Grundsätzlich werden Lehrer für alles verantwortlich gemacht und haften dafür, was Ihnen während der Ausübung ihres Berufs passiert.

Die Haftpflichtversicherung sollte auch eine Diensthaftpflicht beinhalten, die diese Art von Schäden absichert. Ebenso sollte das Risiko eines Schlüsselverlustes und den finanziellen Folgen abgesichert werden.

Lehrer gelten als dienstunfähig, sobald der Dienstherr sie so ausruft, obwohl noch kein  Arzt eine Berufsunfähigkeit diagnostiziert hat. Ein besonderer Versicherungsschutz kann für Abhilfe sorgen.

Um den idealen Versicherungsschutz zu finden, müssen Sie die Regelungen und Möglichkeiten der Beihilfe durch den Dienstherrn beachten. Denken Sie daran, dass große Unterschiede zwischen verbeamteten und angestellten Lehrern bestehen.

Ist eine Versicherung gegen den Verlust eines Schlüssels sinnvoll?

Zu dieser Frage gibt es geteilte Meinungen. Einige vertreten die Ansicht, dass nur der  der vorsätzliche Verlust von Schulschlüsseln zur Haftung führt. Andere meinen, dass auch bei Fahrlässigkeit Haftungsansprüche geltend gemacht werden können.

Es ist klar, dass die gesamte Schließanlage eines Schulgebäudes ausgewechselt werden muss, was sehr kostspielig wird. Wir empfehlen auf jeden Fall die Absicherung gegen das Risiko des Schlüsselverlusts. Entstehenden Kosten können Sie gelassen entgegensehen, denn unberechtigte Ansprüche werden durch die Rechtsschutzfunktion der Haftpflichtversicherung abgewehrt.

Den Lehrerschlüssel verloren, was nun?

Der Austausch der kompletten Schließanlage einer Schule verursacht einen hohen Kostenaufwand, den der Schulträger dem Lehrer in Rechnung stellen kann. Die Kosten belaufen sich teilweise im fünfstelligen Bereich. Es entsteht für Sie eine große finanzielle Belastung, die das Bestreiten des täglichen Lebensunterhalts gefährden kann.

Achten Sie beim Abschluss einer Haftpflicht-, beziehungsweise Diensthaftpflichtversicherung auf den Einschluss des Schlüsselverlustrisikos, um mögliche Regressforderungen zu vermeiden.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig, mit ihrer enormen Erfahrung im Öffentlichen Dienst, erstellt Ihnen  gern einen kostenlosen und unabhängigen Vergleich einer Haft-, beziehungsweise Diensthaftpflichtversicherung.

Wie wählt eine Lehrer die optimale Versicherung?

Achten Sie auf einen umfassenden und auf Ihren Beruf perfekt ausgerichteten Versicherungsumfang. Bestehen Sie bei der Haftpflichtversicherung auf den Einschluss einer Diensthaftpflicht sowie das Verlustrisikos von Schulschlüsseln.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit eingeschlossen sein, um jederzeit das Einkommen abzusichern.

Bei einer Krankenversicherung sollte nicht nur der gewünschte Versicherungsumfang, sondern auch die Beihilfezahlungen des Dienstherrn eine Rolle spielen. Vergleichen Sie aufmerksam die unterschiedlichen Tarife.

Kann jederzeit gewechselt werden?

Vielleicht möchten Sie auf Ihren Versicherungsschutz verzichten, weil Sie ihn nicht mehr benötigen oder nicht mehr leisten können. Oder Sie möchten das Vertragsverhältnis beenden, weil Sie günstigere und eventuell auch leistungsstärkere Angebote in Anspruch nehmen möchten.

Als Lehrer unterliegen Sie denselben Kündigungsfristen wie jeder andere Versicherungsnehmer auch. Beispielsweise gibt es feste Laufzeiten für Haftpflichtversicherungen, die bei einem geplanten Wechsel drei Monate vor dem Ablauf gekündigt werden müssen.

Analog gilt die Kündigungsfrist von drei Monaten auch bei privaten Krankenversicherungen. Bei  gesetzlichen Krankenversicherungen wird die Kündigung nach einer bestimmten Laufzeit immer zum Ende des übernächsten Monats wirksam.

Ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist für einen angestellten Lehrer allerdings nur nach dem Erreichen der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich, wenn er vorher in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert war.

Falls Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen möchten, sollten Sie sich vorab die Frage nach einem adäquaten Ersatz stellen. Ansonsten gefährden Sie Ihren lückenlosen und weiterhin optimalen Versicherungsschutz.

Gern informieren wir Sie in unserer Geschäftsstelle in Leipzig über die Vorteile eines Versicherungswechsels für Lehrer.

Verfügen Lehrer automatisch über eine Krankenversicherung?

Die Krankenversicherung für Lehrer bleibt auch dann automatisch bestehen, wenn der bestimmte Versicherungsschutz bereits vor dem Start ins Berufsleben bestand und Sie nichts verändern möchten. Der Vertrag behält weiter seine Gültigkeit, sodass es sich im Grunde genommen um eine automatische Krankenversicherung handelt.

Als Lehrer können Sie frei über Ihre Krankenversicherung entscheiden, demnach existiert keine  automatische Versicherung. Allerdings müssen Sie als Lehrer exakt prüfen, ob eine Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt.

Wenn Sie verbeamteter Lehrer sind, können Sie völlig frei zwischen einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung entscheiden. Als Lehrer im Angestelltenverhältnis besteht bis zum Erreichen der Versicherungspflichtgrenze die Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wird die Grenze überschritten, können Sie frei entscheiden, welchen Versicherungsschutz Sie bevorzugen oder eventuell beibehalten möchten.

Die günstigste Krankenversicherung für Lehrer

Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Auf dem Markt gibt es viele Anbieter mit ebenso zahlreichen Tarifen. Als Lehrer kommt vor allem bei der privaten Krankenversicherung der Umstand hinzu, dass Sie den Versicherungsumfang individuell selbst bestimmen können. Auf diese Weise können Sie sich einen individuellen Beitrag berechnen lassen, der darüber hinaus auch den Gesundheitszustand und das Alter berücksichtigt.

Ein Vergleich der verschiedenen Anbieter und eine entsprechende Auswahl des günstigsten Anbieters ist demnach rein spekulativ, weil Ihre individuellen Bedürfnisse und Vorlieben dabei eine entscheidende Rolle spielen.

Die gesetzliche Krankenkasse basiert weitgehendst auf einem einheitlichen Beitragssatz, sodass vordergründig keine günstigste Variante genannt werden kann.

Unter Berücksichtigung diverser Selbstbeteiligungen und fehlender Zusatzbeiträge kann eventuell auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine preiswerte und attraktivere Variante gefunden werden.

Es spielt keine Rolle, ob Sie sich für eine private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheiden. Die Gegenüberstellung der verschiedenen Tarife, die genau Ihren Bedürfnissen entsprechen, sind immer ein probates Mittel, um die günstigste Versicherung zu finden. Kontaktieren Sie uns, Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig, und wir unterstützen Sie bei der Auswahl eines passenden Tarifs.

Wo liegt preislich eine Krankenversicherung für Lehrer

In erster Linie hängen die Kosten für eine Krankenversicherung von der Art der gewählten Versicherung ab. Die gesetzliche Krankenversicherung berechnet ihre Beiträge anhand des monatlichen Einkommens. Zur Zeit liegt der gültige Beitragssatz der Krankenkassen bei 15,5 %, der als Versicherungsbeitrag eingefordert wird.

Dabei ist es so, dass bei höherem Verdienst auch höhere Beiträge zu entrichten sind. Für Beamte wird hierbei in der gesetzlichen Krankenversicherung jederzeit der Höchstbeitragssatz veranschlagt. Für die private Krankenversicherung wird ein nicht einkommensabhängiger Beitrag errechnet. Er bezieht sich auf den individuell gewählten Versicherungsumfang und zusätzliche Parameter wie eventuelle Vorerkrankungen, Eintrittsalter und Selbstbeteiligungen.

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