Forstverwaltungsbeamte im mittleren Dienst
Nachdem Sie eine umfangreiche Eignungsprüfung absolviert haben, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Doch bevor Sie überhabt zur Prüfung zugelassen werden, müssen Sie noch einige formelle Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie zumindest eine mittlere Reife als Schulabschluss vorweisen können. Alternativ genügt auch ein gleichwertiger Schulabschluss. Darüber hinaus wird die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Landes vorausgesetzt. Zu guter Letzt müssen Sie schuldenfrei, vorstrafenfrei und im Einklang mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sein.
Ihre Aufgaben als Forstverwaltungsbeamter im mittleren Dienst sind in erster Linie verwaltender Natur. Typische Einsatzorte sind das Forstamt, Forstrevier oder die Oberforstdirektion. Der Fokus Ihrer Arbeit liegt darauf, die Wirtschaftlichkeit des Reviers zu gewährleisten. Dabei verkaufen Sie zum Beispiel Baumbestände oder planen die Bestandspflege der Waldbestände.
Natürlich ist es von großer Wichtigkeit, dass Sie sich für die Natur im Allgemeinen und den Wald im Besonderen interessieren. Zudem sollten Sie eine Affinität zu EDV-Systemen mitbringen. Außerdem werden Forstverwaltungsbeamte im mittleren Dienst mit der Verwaltung, Planung, dem Verkauf und der Umsetzung bestehender Vorschriften betraut. Der Schutz vor rechtswidrigen Handlungen eines Dritten gegenüber staatlichen Waldbeständen zählt auch zu den Aufgaben.
Außerdem können Forstverwaltungsbeamte im mittleren Dienst für die Buchführung und eventuelle Gehaltsabrechnung von Mitarbeitern des Forsts eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind mit einer großen Verantwortung verbunden. Dementsprechend raten Ihnen die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig zu effektiven Versicherungslösungen.
Forstverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst
Als Forstverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst erwartet Sie ein breit gefächertes Aufgabenspektrum. Ihre Arbeit ist dabei stets mit großer Verantwortung verbunden. Dementsprechend müssen Sie auch recht hohe Voraussetzungen mitbringen, um die Ausbildung für den Forstverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst antreten zu können. Zum einen ist es zwingend notwendig, dass Sie einen Bachelor-Abschluss haben. Darüber hinaus müssen Sie unter der festgelegten Höchstaltersgrenze liegen (i.d.R. 32 Jahre). Außerdem müssen Sie ein Auswahlverfahren mit Wissenstest und Bewerbungsgespräch absolvieren. Der Bewerber muss schuldenfrei und frei von Vorstrafen sein. Des Weiteren ist ein Bekenntnis zum Grundgesetz und eine Tauglichkeit zum gehobenen Dienst von Nöten.
Wenn der Bewerber alle notwendigen Kriterien mitbringt, steht der Einstellung als Forstverwaltungsbeamter auf Widerruf nichts mehr im Wege. Wenn Sie die Ausbildung durchlaufen haben, müssen Sie eine Laufbahnprüfung absolvieren. Erst, wenn Sie diese erfolgreich bestanden haben, werden Sie zum Forstverwaltungsbeamten auf Probe ernannt. Nun befinden Sie sich in einer Probezeit, in der Sie unter Beweis stellen müssen, dass Ihr Dienstherr mit Ihnen einen geeigneten Forstverwaltungsbeamten gefunden hat. Wenn Sie im Rahmen dieser Probezeit Ihre Eignung deutlich gemacht haben, folgt die Ernennung zum Forstverwaltungsbeamten auf Lebenszeit.