Freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten
Im freiwilligen Wehrdienst können Interessenten das Leben und Arbeiten in der Bundeswehr kennenlernen. Für den freiwilligen Wehrdienst sind sieben bis 23 Monate vorgesehen. Die Dauer legen Sie selbst fest. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit, in der das Dienstverhältnis problemlos gekündigt werden kann. Der freiwillige Wehrdienst wird in den Mannschaften abgeleistet. Sie erhalten kostenlose truppenärztliche Versorgung, Dienstbezüge und Zuschläge für den freiwilligen Dienst.
Die Anfangsbezüge liegen bei etwa € 1.400. Der Dienst ist bundesweit möglich. Züge im Nah- und Fernverkehr können in der 2. Klasse kostenlos genutzt werden, um vom Heimat- zum Einsatzort zu gelangen. Bei einer Dienstzeit von mehr als 12 Monaten sind auch Auslandseinsätze möglich. Für jeden Dienstmonat erhalten Sie € 100 Entlassungsgeld, bei einer Dienstzeit von mindestens 6 Monaten und einem Tag.
Freiwilliger Wehrdienst im Heimatschutz
Ab April 2021 ist der freiwillige Wehrdienst im Heimatschutz für zunächst 1.000 Frauen und Männer möglich. Nach einem 7-monatigen aktiven Dienst werden von den Wehrdienstleistenden in den folgenden sechs Jahren für insgesamt fünf Monate Reserveübungen oder Einsätze absolviert. Die Grundausbildung, Spezialausbildung Heimatschutz und der Reservistendienst findet heimatnah statt. Nach der Ausbildung werden Sie in eine Sicherungs- und Unterstützungskompanie in der Nähe des Wohnortes versetzt. An Auslandseinsätzen nehmen Sie nicht teil. Gezahlt werden in der 7-monatigen Dienstphase monatlich etwa € 1.400. Reservisten erhalten pro aktivem Tag mindestens € 87.
Soldaten auf Zeit
An Soldaten auf Zeit werden höhere Anforderungen als an freiwillig Wehrdienstleistende gestellt. Sie müssen die beamtenrechtlichen und soldatenrechtlichen Einstellungsvoraussetzungen erfüllen. Sie können die Laufbahnen Mannschaft, Unteroffizier und Offizier einschlagen und verpflichten sich für zwei bis 25 Jahre. Danach können Sie die Einstellung als Berufssoldat, Soldat auf Lebenszeit, beantragen, eine andere Position im Öffentlichen Dienst übernehmen oder in die Privatwirtschaft wechseln.
Nach mindestens 12 Dienstjahren kann ein Eingliederungsschein für eine Tätigkeit im Öffentlichen Dienst ausgestellt werden. Während der Dienstzeit können Sie umfangreiche Aus- und Weiterbildungsangebote nutzen. Nach Beendigung der aktiven Dienstzeit erhalten Sie eine einmalige Übergangsbeihilfe sowie monatliche Übergangsgebührnisse. Gebührnisse sichern den Lebensunterhalt nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.
Häufig ist das monatliche Einkommen nach dem Wehrdienst geringer. Wie lange der Anspruch besteht, ist abhängig von der geleisteten Dienstzeit. Übergangsgebührnisse werden maximal für 60 Monate gewährt und betragen maximal 75 Prozent der letzten Dienstbezüge. Seit dem 01.01.2019 besteht nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst kein Beihilfeanspruch mehr. Gezahlt wird ein Zuschuss zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.
Berufssoldaten
Anwärter zum Berufsoffizier, Soldaten auf Zeit der Laufbahnen Offizier und Feldwebel können zum Berufssoldaten ernannt werden. Berufssoldaten stehen in einem lebenslangen Dienst- und Treueverhältnis, ähnlich den Beamten auf Lebenszeit. Sie können weltweit in Krisenregionen eingesetzt werden und leisten unter anderem bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen Hilfe. Die Tätigkeiten von Berufssoldaten sind vielseitig, beispielsweise:
- als Fallschirmjäger
- als Panzerfahrer
- als Sicherungssoldat
- als Grenadier
- als Matrose
- als Pionier
- als Pilot
- als Flugzeugtechniker
- als IT-Spezialist
- im Stabsdienst