Mittlerer Dienst
Damit Sie als Justizverwaltungsbeamter im mittleren Dienst aufgenommen werden können, müssen Sie einige formelle Voraussetzungen mitbringen. Hierzu zählt nicht nur ein Realschulabschluss oder gleichwertiger Schulabschluss, sondern auch Schuldenfreiheit. Des Weiteren müssen Sie von Vorstrafen frei sein und sich zu den Werten des Grundgesetzes bekennen.
Wenn Sie die formellen Voraussetzungen mitbringen, müssen Sie Ihre Eignung als Justizverwaltungsbeamter im Rahmen eines Auswahlverfahrens unter Beweis stellen. Wer das Auswahlverfahrenen erfolgreich bestanden hat, wird als Justizverwaltungsbeamter eingestellt und auf Widerruf verbeamtet. Am Ende Ihrer Ausbildungsphase steht die Laufbahnprüfung. Sobald Sie diese erfolgreich bestanden haben, werden Sie zum Beamten auf Probe ernannt. Nun müssen Sie eine maximal fünfjährige Probezeit bestehen und werden anschließend zum Beamten auf Lebenszeit ernannt.
Der Vorbereitungsdienst
Als Justizverwaltungsbeamter im mittleren Dienst müssen Sie einen Vorbereitungsdienst durchlaufen. Dieser Vorbereitungsdienst beginnt, wenn Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt wurden. Im Rahmen dieser Ausbildung erhalten Sie nicht nur eine umfangreiche Vermittlung des relevanten Stoffes (bspw. Zivilrecht, Strafrecht, Grundbuchwesen, Familiensachen und andere Gesetze), sondern wenden diese im Rahmen von Praktika auch an. Die Ausbildung findet an speziellen Justizschulen statt.
Unabhängig davon, ob Sie eine Laufbahn als Justizverwaltungsbeamter im mittleren oder gehobenen Dienst anstreben, müssen Sie während Ihrer Ausbildung praktischen Dienst ableisten. Im Rahmen der unterschiedlichen Praktika lernen Sie nicht nur die Strukturen deutscher Gerichte kennen, sondern werden unter Umständen auch in der Staatsanwaltschaft unterstützend tätig.
Außerdem erstellen Justizverwaltungsbeamte während Prozessen vor Gericht entsprechende Protokolle. Hierbei können Sie spannende Einblicke in den deutschen Gerichtsalltag erhalten. Doch als Protokollführer tragen Sie auch eine große Verantwortung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig hat die passenden Versicherungslösungen dafür.
Gehobener Dienst
Abhängig von Ihrer individuellen Eignung ist es möglich, eine Laufbahn als Justizverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst anzutreten. Allerdings müssen Sie sich hierfür höheren Anforderungen stellen. So benötigen Sie die Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife. Zudem müssen Sie unter der Altershöchstgrenze liegen und schulden- sowie vorstrafenfrei sein. Ebenso müssen Sie sich zur Verfassung der BRD bekennen.
Sobald Sie das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben und den Vorbereitungsdienst antreten, werden Sie zum Justizverwaltungsbeamten auf Widerruf ernannt. Im Gegensatz zum mittleren Dienst, werden Ihnen im gehobenen Dienst weitaus verantwortungsvollere Aufgaben zu Teil. So werden Sie als Rechtspfleger tätig und tragen Sorge für die Einträge in öffentliche Register. Darüber hinaus sind Sie für Grundbucheinträge zuständig. Ein weiteres Beispiel ist die Arbeit mit Klageanträgen und Erwiderungen. Justizverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst sind in einem vielfältigen Arbeitsfeld unterwegs. Es erwarten Sie viele spannende Aufgaben.