Beamte im Ruhestand

Als Beamter der Polizei befinden Sie sich in der Regel in einem Dienstverhältnis und Treueverhältnis im Bereich des öffentlichen Rechts. Dabei beginnt Ihre persönliche Dienstzeit zu dem Zeitpunkt, wenn Sie zum Beamten ernannt werden. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch Ihre „versorgungsrelevante Dienstzeit“. Unter der entsprechenden Versorgung ist nicht nur das Recht auf den Erhalt Ihrer monatlichen Besoldung zu verstehen. Sie habe außerdem einen Anspruch auf Krankheitsfürsorge und Ruhegehalt.
 
Da Sie Beamter auf Lebenszeit sind, verlieren Sie Ihren Beamtenstatus auch im Ruhestand nicht. Als Beamter haben Sie zu Ihrem Dienstherrn ein besonderes Verhältnis. Dieses ist geprägt von Rechten und Pflichten, die ein Leben lang gelten. Dies resultiert aus dem Treueverhältnis und Dienstverhältnis, das Beamte der Polizei ihrem Dienstherrn gegenüber haben. Aus diesem Verhältnis ergibt sich auch die Pflicht Ihres Dienstherrn Ihnen und Ihrer Familie ein Leben lang eine finanzielle Absicherung zu garantieren.
 
Beamte der Polizei haben während Ihres aktiven Dienstes ein Anrecht auf den Erhalt einer Besoldung. Außerdem muss der Dienstherr die Krankheitsfürsorge garantieren. Sobald Sie in den Ruhestand versetzt werden, muss Ihr Dienstherr Ihnen eine Versorgung bieten, die Ihrem Amt angemessen ist. Bei der sogenannten Alimentation handelt es sich um eine Kombination aus Grundabsicherung und betrieblicher Altersvorsorge.

Bestandteile der Alimentation

Die Alimentation von Beamten der Polizei im Ruhestand umfasst verschiedene Bestandteile. Hierzu zählen beispielsweise das Ruhegehalt und der Unterhaltsbeitrag. Außerdem wird die Versorgung Ihrer Hinterbliebenen gewährleistet. Sollte es zum Unfall kommen, trägt Ihr Dienstherr die Fürsorge. Des Weiteren wird Ihnen ein Übergangsgeld geboten. Die Leistungen, die Sie erhalten, beziehen sich auf Ihre Familie und können auch Pflegekosten abdecken. Im Falle besonderer Altersgrenzen profitieren Sie von einem Ausgleich.
 
So erlischt Ihr Anspruch auf Versorgung beispielsweise dann, wenn Sie bereits als Beamter auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Selbiges gilt, wenn Ihnen das Ruhegehalt anderweitig aberkannt wurde.
 
Für die Versorgung der Beamten sind der Bund und die Bundesländer zuständig. Die Versorgung der Beamten wird aus dem Haushalt des Dienstherrn finanziert.

Die Besonderheiten für Beamte der Polizei, Justiz und des Zolls im Ruhestand

Die DBV hat mittlerweile über 140 Jahre lang Erfahrungen im Bereich des öffentlichen Dienstes sammeln können. Dementsprechend konnte ein Höchstmaß an Expertise aufgebaut werden. Hiervon können Sie sich gern bei einem persönlichen Gespräch mit unseren Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig überzeugen. Vor Ort erklären wir Ihnen gern die Besonderheiten, auf die Sie sich als Beamter im Ruhestand einstellen müssen.

Ruhegehalt

Der Beamte in Ruhestand

Unterhaltsbeitrag

Mindestversorgung für Beamte im Ruhestand

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