Beamte im Ruhestand

Als Beamter der Polizei befinden Sie sich in der Regel in einem Dienstverhältnis und Treueverhältnis im Bereich des öffentlichen Rechts. Dabei beginnt Ihre persönliche Dienstzeit zu dem Zeitpunkt, wenn Sie zum Beamten ernannt werden. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch Ihre „versorgungsrelevante Dienstzeit“. Unter der entsprechenden Versorgung ist nicht nur das Recht auf den Erhalt Ihrer monatlichen Besoldung zu verstehen. Sie habe außerdem einen Anspruch auf Krankheitsfürsorge und Ruhegehalt.
 
Da Sie Beamter auf Lebenszeit sind, verlieren Sie Ihren Beamtenstatus auch im Ruhestand nicht. Als Beamter haben Sie zu Ihrem Dienstherrn ein besonderes Verhältnis. Dieses ist geprägt von Rechten und Pflichten, die ein Leben lang gelten. Dies resultiert aus dem Treueverhältnis und Dienstverhältnis, das Beamte der Polizei ihrem Dienstherrn gegenüber haben. Aus diesem Verhältnis ergibt sich auch die Pflicht Ihres Dienstherrn Ihnen und Ihrer Familie ein Leben lang eine finanzielle Absicherung zu garantieren.
 
Beamte der Polizei haben während Ihres aktiven Dienstes ein Anrecht auf den Erhalt einer Besoldung. Außerdem muss der Dienstherr die Krankheitsfürsorge garantieren. Sobald Sie in den Ruhestand versetzt werden, muss Ihr Dienstherr Ihnen eine Versorgung bieten, die Ihrem Amt angemessen ist. Bei der sogenannten Alimentation handelt es sich um eine Kombination aus Grundabsicherung und betrieblicher Altersvorsorge.

Bestandteile der Alimentation

Die Alimentation von Beamten der Polizei im Ruhestand umfasst verschiedene Bestandteile. Hierzu zählen beispielsweise das Ruhegehalt und der Unterhaltsbeitrag. Außerdem wird die Versorgung Ihrer Hinterbliebenen gewährleistet. Sollte es zum Unfall kommen, trägt Ihr Dienstherr die Fürsorge. Des Weiteren wird Ihnen ein Übergangsgeld geboten. Die Leistungen, die Sie erhalten, beziehen sich auf Ihre Familie und können auch Pflegekosten abdecken. Im Falle besonderer Altersgrenzen profitieren Sie von einem Ausgleich.
 
So erlischt Ihr Anspruch auf Versorgung beispielsweise dann, wenn Sie bereits als Beamter auf Widerruf aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden. Selbiges gilt, wenn Ihnen das Ruhegehalt anderweitig aberkannt wurde.
 
Für die Versorgung der Beamten sind der Bund und die Bundesländer zuständig. Die Versorgung der Beamten wird aus dem Haushalt des Dienstherrn finanziert.

Die Besonderheiten für Beamte der Polizei, Justiz und des Zolls im Ruhestand

Die DBV hat mittlerweile über 140 Jahre lang Erfahrungen im Bereich des öffentlichen Dienstes sammeln können. Dementsprechend konnte ein Höchstmaß an Expertise aufgebaut werden. Hiervon können Sie sich gern bei einem persönlichen Gespräch mit unseren Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig überzeugen. Vor Ort erklären wir Ihnen gern die Besonderheiten, auf die Sie sich als Beamter im Ruhestand einstellen müssen.

Ruhegehalt

Bei der Beamtenversorgung ist seit einigen Jahren eine negative Entwicklung zu beobachten. Wie die gesetzliche Rente wird das Ruhegehalt stetig gekürzt. Die letzte große Senkung fand im Jahr 2001 statt. Hier wurde der Versorgungshöchstsatz von Beamten im Ruhestand um fast 4% von 75% auf 71,75% gesenkt. Aus diesem Grund wird die Bedeutsamkeit einer privaten Altersvorsorge immer wichtiger. Hierfür hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig für Beamte der Polizei im Ruhestand attraktive Vorsorgelösungen im Angebot. In Form der Relax Rente und der Rürup Rente können Sie beispielsweise aktiv für einen zweiten Frühling vorsorgen und finanzielle Engpässe vorbeugen.

Der Beamte in Ruhestand

In Deutschland gilt für Personen, die vor dem 01. Januar 1947 geboren sind, eine Regelaltersgrenze von 65 Jahren. Wer nicht dazu gehört und vor dem 01. Januar 1964 geboren wurde, unterliegt einer Altersgrenze, die Schritt für Schritt auf 67 Jahren angehoben werden soll. Für den Rest der Menschen gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Bei Beamten der Polizei gilt das Einstiegsalter von 62 Jahren. Ab diesem Alter können Sie abschlagsfrei in den Ruhestand eintreten.
 
Anders sieht es bei Polizeivollzugsbeamten und Justizvollzugsbeamten aus, die für 25 Jahre in Wechselschicht gearbeitet haben. Ihnen steht das Recht zu, bereits mit 61 Jahren in den Ruhestand einzutreten. In Folge des früheren Eintritts in den Ruhestand erhalten Sie ein geringeres Ruhegehalt. Diesen Nachteil deckt Ihr Dienstherr in Form einer Ausgleichszahlung ab.
 
Beamte der Polizei, die einen Schwerbehindertenstatus haben, können beantragen, ab dem 62. Lebensjahr in den Ruhestand einzutreten. Wer jedoch keine Abschläge in Kauf nehmen möchte, geht mit 65 Jahren in den Ruhestand.
 
Mögliche weitere Gründe für das Versetzen in den Ruhestand sind Folgende:

  • Der Eintritt einer dauerhaften Dienstunfähigkeit.
  • Nach Antrag können Sie mit einem entsprechenden Abschlag mit 63 Jahren in den Ruhestand eintreten.
  • Ein Eintritt in den Ruhestand ist für Beamte auf Probe möglich, wenn es zu einem Dienstunfall oder einer Dienstbeschädigung gekommen ist.

Sobald Sie Ihren Dienst für fünf Jahre geleistet haben, steht Beamten der Polizei ein Anspruch auf ein Ruhegehalt zu.
 
Dies gilt nur dann nicht, wenn der Beamte der Polizei die Dienstbeschädigung nicht zu verschulden hat. In diesem Fall gilt die Wartezeit automatisch als erfüllt.
 
Wer jünger als 63 Jahre ist und aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde, kann in das Amt zurückberufen werden, wenn er wieder dienstfähig wird.
 
Wer als Beamter der Polizei dienstliche Gründe für eine Beendigung des Dienstverhältnisses hat, dem steht ein Anspruch auf ein Altersgeld zu. Dies gilt dann, wenn der Beamte keine Nachversicherung in der gesetzlichen Nachversicherung wünscht. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine Mindestdienstzeit von sieben Jahren. Mindestens fünf Jahre davon müssen beim Bund als Dienstherrn geleistet worden sein. Wie hoch das Altersgeld ausfällt, hängt ebenfalls von der Höhe Ihrer letzten Bezüge und die Dauer Ihrer geleisteten Dienstzeit.

Unterhaltsbeitrag

Wer als Beamter der Polizei in den ersten fünf Dienstjahren dienstunfähig wird, wird entlassen. Selbiges gilt, wenn die Altersgrenze erreicht wird. Beamte auf Probe, die die Wartezeit für das Recht auf Versorgung (5 Jahre) nicht erfüllen, werden entlassen. Da ein Anspruch auf Ruhegehalt nicht besteht, wird in diesem Fall nach Ermessen ein Unterhaltsbeitrag gezahlt.

Mindestversorgung für Beamte im Ruhestand

Damit Beamte der Polizei trotz Dienstunfähigkeit finanziell unabhängig sind, gewährt das Beamtenversorgungsgesetz ein Unfallruhegehalt. Dieses gilt nur bei Dienstunfällen. Hier gilt ein Mindestruhegehaltssatz von 66,67%.

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