Was ist überhaupt unter einem Gebäude zu verstehen?
Bei uns ist das Gebäude weit mehr als der reine Baukörper. In der Wohngebäudeversicherung sind ebenso auch Einbauten wie Heizungen und fest verbaute Schränke ein Teil des Gebäudes und gehören damit zu den Versicherungsbedingungen. Weiterhin ist auch das Werkzeug und Zubehör für die Instandhaltung des Gebäudes in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Diese meinen unter anderem Brennstoffvorräte, Markisen oder Antennen an der Fassade.
Welche Möglichkeiten haben Soldaten, ein Gebäude abzusichern?
Grundsätzlich können Sie Ihr Gebäude gegen Naturgewalten, Feuer, Schäden und austretendes Leitungswasser absichern. Dabei richtet sich der Umfang der Wohngebäudeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig für Soldaten nach dem Grundtarif sowie Ihre individuell zusammengestellten Bausteine. Dabei wären folgende Versicherungslösungen möglich:
- Der grundlegende Schutz des Gebäudes durch die Wohngebäudeversicherung, zusammen mit dessen Grund- und Kellermauern sowie der eingebauten Einrichtungen.
- Absicherung bei Brand, Blitzschlag und Explosionen.
- Gebäudesicherung vor Abprall oder Absturz unbemannter Flugkörper, wie zum Beispiel Drohnen.
- Alle Folgeschäden, die nach einem Schaden entstehen, wie bei der Löschung eines Brandes.
- Schutz bei Schäden, die durch austretenden Wasserdampf entstehen.
- Bei kalten Außentemperaturen sind sämtlichen Leitungen und sanitären Einrichtungen im Haus vor den Folgen von Frost abgesichert.
- Kommt es nach einem Dachschaden zum Eindringen von Niederschlägen, sind auch die daraus entstehenden Schäden mit der Wohngebäudeversicherung abgesichert.
- Schäden am Dach und Außenanlagen oder an Zubehör durch starken Hagel.
- Der Rohbau Ihres zukünftigen Hauses ist mit der Wohngebäudeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig für 12 Monate ohne Zusatzkosten mitversichert, ebenso Schäden durch Feuer und Blitzschlag.
Wie sind die Leistungen der Wohngebäudeversicherung bei einem Teil- oder Totalschaden?
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig übernehmen alle Kosten für Teilschäden und die Beseitigung dieser. Sollten Sie als Soldat während der Reparaturarbeiten nicht im Gebäude wohnen können, tragen wir ebenso die Aufwendungen für eine Unterkunft.
Hat zum Beispiel ein Feuer das gesamte Haus zerstört, erstatten wir Ihnen im Rahmen der Wohngebäudeversicherung bei diesem Totalschaden die gesamte Neuerrichtung des Gebäudes. Dazu wird der ortsübliche Wert eines neuen Gebäudes ermittelt und vor dem Schaden herangezogen. Zudem tragen wir Mehrkosten, die durch behördliche Auflagen entstehen.
Wann kann ich mit der Entschädigung der Wohngebäudeversicherung für Soldaten rechnen?
Wir stellen durch einen Gutachter alle Schäden fest. Danach erhalten Sie die Reparaturkosten erstattet. Schon einen Monat nach dem Schaden haben Sie Anspruch auf eine Abschlagszahlung. Dazu stellen Sie einfach einen Antrag und erhalten diesen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig im Rahmen Ihrer Wohngebäudeversicherung überwiesen. Ist es zu einem Totalschaden gekommen, erhalten Soldaten bis zum Wiederaufbau eine sogenannte Zeitwertentschädigung. Sobald sichergestellt ist, dass das zerstörte Gebäude neu errichtet wird, überweisen wir Ihnen die Differenz zu den gesamten Baukosten.
Wo finde ich meine Rechte und Pflichten bei der Wohngebäudeversicherung?
Die relevanten Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung finden Soldaten in den Vertragsunterlagen sowie verschriftlicht in den allgemeinen Versicherungsbedingungen für Wohngebäudeversicherungen (VGB 2014 – Wohnflächenmodell). Gerne informiert Sie ein Berater der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig über die Rechte und Pflichten zu den einzelnen Bausteinen.