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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Mit der Pflegebedürftigkeit gehen häufig hohe Kosten einher. Hierzu zählen nicht nur die hohen Pflegekosten an sich, sondern auch Kosten für eventuell anfallende Umbauten in der eigenen Wohnung. Eine Pflegepflichtversicherung klingt theoretisch nach einem effektiven Rettungsanker, sichert in der Praxis jedoch nur einen Teil der Pflegekosten ab. Für den Rest müssen Sie selbst aufkommen.

Der Unterschied zwischen privater und gesetzlicher Pflegepflichtversicherung

Die Leistungskataloge, die von gesetzlicher und privater Pflegepflichtversicherung geboten werden, sind nahezu deckungsgleich. Nur die Art und Weise, wie die Pflegekasse die Leistungen gewährt, ist verschieden.

Gesetzlich Pflegepflichtversicherung

Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung erbringt dem Versicherungsnehmer lediglich Sachleistungen und/oder Geldleistungen. Hierbei ist beispielsweise die Zahlung eines Pflegegeldes möglich, wenn der Pflegebedürftige durch einen Angehörigen gepflegt wird.
 
Die Höhe des Versicherungsbeitrages errechnet sich an Ihrem Einkommen. So müssen 2,55% des Bruttogehaltes eines Arbeitnehmers gezahlt werden. Hier übernimmt der Arbeitnehmer 50% der anfallenden Beiträge.
 
Als Freiberufler und Selbstständiger erhalten Sie von niemanden Unterstützung bei Ihren Pflegekosten. Sie müssen die Beiträge selbst in voller Höhe tragen. Ein Blick auf die Zahlen macht deutlich, dass die soziale Pflegepflichtversicherung zukünftig nicht mehr alle Pflegekosten abdecken kann. Dies ist auf den demographischen Wandel in Deutschland zurückzuführen. Junge Menschen, die in die Pflegekassen einzahlen, nehmen stetig ab, während die älteren, häufig pflegebedürftigen Menschen immer mehr werden. Es droht ein riesiges Finanzloch, das Stück für Stück wächst.

Private Pflegepflichtversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung erhalten Sie bei der privaten Pflegepflichtversicherung keine Sachleistungen. Hier wird gemäß dem Prinzip der Kostenerstattung agiert.
 
Wie bei der privaten Krankenversicherung trägt der Versicherungsnehmer die Kosten vorerst selbst. Im Anschluss daran kann er diese Kosten geltend machen. Dafür reicht er sie bei der zuständigen Pflegekasse ein.
 
Wie hoch die Beiträge für Ihre private Pflegepflichtversicherung im Einzelnen ausfallen, ist unabhängig von Ihrem Einkommen. Hierbei spielen Eintrittsalter des Versicherungsnehmers sowie die jeweilige Lebenssituation eine Rolle. Die Kosten, die nicht von der Beihilfe abgedeckt werden, übernimmt die private Pflegekasse.

Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner

Sobald die Kosten des Versicherten übernommen werden sollen, kommt bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig das Anwartschaftsdeckungsprinzip zum Tragen.
 
Hierbei decken im Versicherungsverlauf angehäufte Altersrückstellungen die Kosten im Pflegefall ab. Sollten Sie als Arbeitnehmer über der für die Versicherungspflicht bedeutsamen Einkommensgrenze liegen, ist der Wechsel von der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung in die private Pflegepflichtversicherung meist ohne Probleme möglich.
 
Allerdings kann es umgekehrt zu einigen Problemen kommen. Schließlich wird der Beitrag bei der privaten Pflegepflichtversicherung am individuellen Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bemessen. Hierbei sind in erster Linie ärztliche Befunde und Gutachten von Relevanz. In Folge dessen fallen die Beiträge für kranke oder alte Menschen bedeutend höher aus als die für junge und gesunde Menschen.
 
Wer als Beamter der Polizei freiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung eintritt, wird automatisch über diese pflegeversichert. Hierbei zahlen Sie nur den halben Beitrag, da die restlichen Kosten normalerweise von der Beihilfe getragen werden.
 
Die gebotenen Leistungen von privater und gesetzlicher Pflegepflichtversicherung gleich sich. So entsteht ein Anspruch auf die Pflegeleistungen immer dann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Mindestens für sechs Monate pflegebedürftig
  • Bei alltäglichen Aufgaben wie Waschen, Essen und Haushalt wird Unterstützung benötigt
  • Der Bedarf an Hilfe liegt täglich bei mindestens 90 Minuten
  • Der Bedarf muss mindestens zur Hälfte aus benötigter Grundversorgung bestehen
  • Die Pflegeleistungen müssen entweder ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen

Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade. Die Höhe des Pflegegrades macht deutlich, wie bedürftig der Versicherte ist und welche Leistungsansprüche ihm zustehen. Wie hoch der Grad der Pflegebedürftigkeit ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. So haben beispielsweise Art, Dauer und Schwere der Beeinträchtigung einen maßgeblichen Einfluss auf den Pflegegrad. Von wem und an welchem Ort der Bedürftige gepflegt werden möchte, ist ausschlaggebend.

Ort der Pflege

Eine ambulante und häusliche Versorgung ist auch durch ehrenamtliche Personen möglich. Diesen steht eine pauschale Geldleistung zu. Sollten Angehörige die Pflege übernehmen, wird diesen ein steuerfreies Pflegegeld bezahlt.
 
Bei der Notwendigkeit eines Pflegedienstes, wird nicht nur Pflegegeld gezahlt. Darüber hinaus werden die Kosten für den Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag übernommen. Im Falle überstehender Kosten muss der Beamte der Polizei privat dafür aufkommen.

Tages- oder Nachtpflege

Es ist möglich, dass der Pflegebedürftige zuhause eine stundenweise professionelle Pflege erhält.

Stationär

Sollte der Pflegebedürftige eine stationäre Pflege bevorzugen, werden die Pflegekosten bis hin zu den gesetzlichen Pflegesätzen erstattet.

Weitere Informationen

Vorteile der Pflegepflichtversicherung

  • Es besteht im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung für Jedermann ein Anspruch auf die Aufnahme in die Pflegepflichtversicherung
  • Auch Vorerkrankungen oder bereits vorhandene Beeinträchtigungen berechtigen den Versicherer nicht dazu, die Aufnahme abzulehnen
  • Eine Kündigung des Versicherungsvertrages ist für die Versicherung während der gesamten Dauer der Versicherungspflicht nicht möglich
  • Ein beitragsfreies Mitversichern von Kindern ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich

Details

Der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung findet in der Regel zusammen mit der Krankenversicherung statt. Wer sich freiwillig gesetzlich krankenversichert, ist nicht dazu gezwungen auch eine gesetzliche Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist, wird automatisch über die soziale Pflegepflichtversicherung abgesichert. Voraussetzung für den Wechsel in die private Pflegepflichtversicherung ist, dass Ihr Einkommen für eine Dauer von einem Jahr über der relevanten Einkommensgrenze lag.

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Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig beraten Sie gern ausführlich in Sachen Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung.

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