marinesoldat-an-land-schaut-auf-schiff-1920x540.jpg

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Heilfürsorge

Heilfürsorge

Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und freiwillig Wehrdienstleistende haben im Krankheitsfall Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung, eine spezielle Form der freien Heilfürsorge. Die truppenärztliche Versorgung hat generell Vorrang vor der Behandlung durch Ärzte oder Krankenhäuser außerhalb des Bundeswehrverbandes. Auch im Urlaub müssen Soldaten sich an die nächstgelegene Bundeswehrstation, beziehungsweise das nächstgelegene Bundeswehrkrankenhaus wenden. Nur in Ausnahmefällen kann mit einer Überweisung ein ziviler Arzt oder ein normales Krankenhaus aufgesucht werden.

Erstattungsfähig sind nur genehmigte Behandlungen. Bei Notfällen benötigen Sie selbstverständlich keine Genehmigung. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung umfasst medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen:

  • Im Krankheitsfall
  • Maßnahmen der Krankheitsvorsorge und -früherkennung 
  • Medizinische Rehabilitation
  • Schutzimpfungen
  • Bei Schwangerschaft, Entbindung und nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch

Anspruch auf Heilfürsorge hat nur der Soldat selbst und auch nur im aktiven Dienst. Die Familienangehörigen haben unter Umständen Anspruch auf Beihilfe. Während der Dienstzeit benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung, da die medizinische Versorgung durch Truppenärzte sichergestellt wird. Die Leistungen der truppenärztlichen Versorgung entsprechen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Regelungen für die Zeit nach dem aktiven Dienst

Berufssoldaten werden bei Erreichen der Altersgrenze oder bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Der Anspruch auf Heilfürsorge geht in den Beihilfeanspruch über. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden, die den Wehrdienst direkt an ein Beschäftigungsverhältnis aufgenommen haben, ruht die bereits bestehende Krankenversicherung und kann beim Ausscheiden aus dem Dienst einfach weitergeführt werden. Andernfalls muss eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. 

Freiwillig Wehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit, die im Anschluss an den Wehrdienst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, bei der das Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, werden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Liegt das Gehalt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder nehmen Sie eine Ausbildung zum Beamten auf, können Sie sich auch privat, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig, krankenversichern.

Beihilfe für Berufssoldaten im Ruhestand

Berufssoldaten erhalten ab der Pensionierung Beihilfe. Das heißt, der Dienstherr übernimmt 70 Prozent der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge und für Schutzimpfungen. Die restlichen 30 Prozent der Kosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden. Teilkostenversicherungen werden nur von privaten Versicherungsunternehmen angeboten. Ausschlaggebend für die Aufnahme und die Beitragsberechnung ist das gesundheitliche Risiko. Daher müssen zunächst Fragen zu Vorerkrankungen oder Beschwerden beantwortet werden. 

Im Laufe der Jahre stellen sich meist verschiedene Krankheiten ein. Ein schlechter Gesundheitszustand kann dazu führen, dass eine Aufnahme in die private Krankenversicherung nicht mehr möglich ist, Risikozuschläge erhoben oder Leistungen ausgeschlossen werden. Eine private Krankenversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Mit dem Anspruch auf Heilfürsorge benötigen Sie jedoch noch keine zusätzliche Krankenversicherung. Dieses Problem lösen Sie mit einer Anwartschaftsversicherung. 

Anwartschaftsversicherung für Soldaten

Bei Abschluss der Anwartschaft wird die eigentlich bei Abschluss der Krankenversicherung fällige Gesundheitsprüfung durchgeführt. Das Ergebnis wird praktisch „konserviert“. Werden Sie in den Ruhestand versetzt und benötigen Sie die private, beihilfekonforme Krankenversicherung, wird keine erneute Gesundheitsprüfung durchgeführt, sondern auf das „konservierte“ Ergebnis zurückgegriffen. Mit der Anwartschaft können Sie sich bereits heute die spätere problemlose Aufnahme in die private Krankenversicherung zu den bestmöglichen Konditionen sichern. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig bietet Ihnen eine kleine und große Anwartschaftsversicherung an. Mit einer kleinen Anwartschaft wird nur der Gesundheitszustand festgehalten. Die kleine Anwartschaft ist für kurze zu überbrückende Zeiträume geeignet. Bei der großen Anwartschaft wird neben dem Gesundheitszustand auch das aktuelle Alter konserviert. Dadurch können bereits Altersrückstellungen gebildet werden, wodurch die monatlichen Beiträge etwas höher als bei der kleinen Anwartschaft sind. Durch Auflösen der Rückstellungen können die im Alter höheren Kosten abgefedert werden und die Beiträge stabil bleiben. 

Auch wenn Soldaten mit Heilfürsorge nicht krankenversicherungspflichtig sind, ist die Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung.  

Nachteile der Heilfürsorge für Soldaten

Die Heilfürsorge ist eine vollwertige Absicherung, mit der die Kosten für eine grundlegende Versorgung komplett abgedeckt werden. Allerdings bietet die Heilfürsorge genauso wenig Komfort wie die gesetzliche Krankenversicherung. Die Heilfürsorgestelle übernimmt nur die Kosten, die den Höchstsatz der Gebührenordnung nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind teilweise beihilfefähig oder müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. 

Dieser Nachteil macht sich vor allem in der zahnärztlichen Versorgung bemerkbar. Zum Beispiel wird die Kostenübernahme einiger Leistungen, wie der Zahnreinigung, von vornherein ausgeschlossen. Bei sehr hochwertigem und teurem Zahnersatz muss ein Großteil der Kosten privat aufgebracht werden. Die relativ lückenhafte medizinische Versorgung können Sie mit privat abgeschlossenen und eigenfinanzierten Zusatz- oder Ergänzungsversicherungen aufwerten.

Bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie beispielsweise abschließen:

  • Zahnzusatzversicherungen
  • Pflegezusatzversicherungen
  • Auslandskrankenversicherungen
  • Krankenhaustagegeldversicherungen
  • Stationäre und ambulante Zusatzversicherungen

UNSER TIPP

Mit der Anwartschaft Plus der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie Kosten, die nicht von der Heilfürsorge abgedeckt werden, absichern, beispielsweise für Zahnersatz, Sehhilfen oder Heilpraktikerleistungen.

Pflegeversicherung für Soldaten mit Heilfürsorge

Seit 1995 sind alle Bürger Deutschlands verpflichtet, über eine Pflegeversicherung zu verfügen, um einen Teil der enormen Kosten im Pflegefall abzudämpfen. Auch wenn Sie während Ihres Anspruchs auf Heilfürsorge keine Krankenversicherung benötigen, die Pflegeversicherung ist auch für Soldaten eine Pflichtversicherung. Pflegeversicherung und Krankenversicherung werden meist gemeinsam abgeschlossen. Im Idealfall schließen Sie die Anwartschaftsversicherung und Pflegeversicherung also gleichzeitig bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig ab.

Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, gilt bei der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig das Prinzip der Kostenerstattung. Die Kosten müssen zunächst selbst übernommen werden. Bei der Beihilfestelle und der Pflegekasse stellen Sie anschließend einen Antrag auf Kostenerstattung. Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung sind einkommensunabhängig. Ausschlaggebend sind wie bei der privaten Krankenversicherung Alter und Gesundheit des Versicherten bei Versicherungsabschluss.

Im Versicherungsverlauf werden ebenfalls Rückstellungen gebildet, die bei Bedarf zur Kostendeckung aufgelöst werden können. Jeder privat Versicherte sorgt selbst für den Pflegefall vor. Die Pflegepflichtversicherung deckt jedoch nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Pflegekosten ab. Für einen Großteil der Kosten muss der Pflegebedürftige selbst oder seine Angehörigen aufkommen. 

Pflegezusatzversicherung für Soldaten

Mit einer Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie das finanzielle Risiko minimieren. Die Pflegevorsorge Vario können Sie nach Ihren Wünschen individuell gestalten und sich unkompliziert für jeden Pflegegrad absichern. Sie können über das ausbezahlte Geld frei verfügen. Warte- und Karenzzeiten gibt es nicht.

Fordern Sie individuelle Beratung an

All Ihre Fragen rund um die Heilfürsorge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu weiteren Versicherungs- und Vorsorgeprodukten der DBV beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig gern in einem persönlichen Gespräch. 

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Jahnallee 14
04109 Leipzig
Termin vereinbaren 0341 35490015 0341 35490016 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen