Mittlerer Dienst
Um die Laufbahn als Finanzverwaltungsbeamter oder Steuerverwaltungsbeamter im mittleren Dienst einschlagen zu können, müssen Sie entsprechende Voraussetzungen mitbringen. Zunächst müssen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft und oder eines anderen EU-Landes innehaben. Zudem müssen Sie zumindest einen Realschulabschluss (mittlere Reife) vorweisen können. Alternativ kann bereits ein Hauptschulabschluss mit einer förderlichen Berufsausbildung genügen. Außerdem müssen Sie schuldenfrei sein und diesbezüglich einen einwandfreien Leumund vorweisen können. Dies soll die Gefahr von Bestechlichkeit eindämmen. Des Weiteren müssen Sie frei von Vorstrafen sein und sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
Liegen die formellen Voraussetzungen vor, müssen Sie einen Auswahltest absolvieren. Hier müssen Sie Ihr Wissen unter Beweis stellen und ein Bewerbungsgespräch absolvieren. Sollten Sie zu den glücklichen gehören, die ausgewählt wurden, werden Sie als Beamter auf Widerruf eingestellt und beginnen Ihre Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten oder Steuerverwaltungsbeamten im mittleren Dienst.
Im Rahmen der Ausbildung benötigen Sie nicht nur ein gutes mathematisches Verständnis, sondern auch sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Schließlich gilt es nicht nur Berechnungen vorzunehmen, sondern auch den Umgang mit steuerrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Gesetzestexten zu erlernen. Da Sie in diesem Berufsfeld häufig Bürgerkontakt haben werden, werden auch zwischenmenschliche Fähigkeiten geübt und perfektioniert.
Gehobener Dienst
Selbstverständlich erfordert der gehobene Dienst im Vergleich zum mittleren Dienst erweiterte Voraussetzungen. Hierzu zählt beispielsweise der Abschluss eines Abiturs oder das Innehaben der Fachhochschulreife. Allerdings kann alternativ auch ein gleichwertiger anderer Bildungsabschluss genügen. Aus Ihrem Abschluss muss hervorgehen, dass Sie besonders gute Qualitäten in den Fächern Deutsch und Mathematik vorweisen können. Sie benötigen auch hier die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes der EU. Darüber hinaus müssen Sie frei von Schulden und Vorstrafen sein.
Beim Auswahlverfahren sind strenge Kriterien gegeben. Die Einstellung im gehobenen Dienst stellt sich als große Herausforderung dar. Allerdings lohnt es sich, am Ball zu bleiben. Als Finanzverwaltungsbeamter oder Steuerverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst übernehmen Sie teilweise führende Positionen. Darüber hinaus profitieren Sie im Vergleich zum mittleren Dienst von einer höheren Besoldungsgruppe. Dem steigenden Versicherungsbedarf ab der Ernennung zum Beamten auf Widerruf sollten Sie mit einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz decken. In der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig haben wir optimale Versicherungslösungen für Sie im Angebot.
Egal, ob Sie sich für den mittleren oder den gehobenen Dienst entscheiden - Sie müssen auf einschlägige Altersgrenzen achten. Die Höchstaltersgrenze für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte liegt in der Regel bei 32 Jahren. Sollten Sie einen Status als Schwerbehinderter vorweisen, steigt die Altersgrenze auf 40 Jahre.