beamte-beihilfe.JPG

DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Finanzverwaltungsbeamte und
Steuerverwaltungsbeamte

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Als Finanzverwaltungsbeamter oder Steuerverwaltungsbeamter bekleiden Sie ein Amt im öffentlichen Dienst, das mit großer Verantwortung verknüpft ist. Der Fokus liegt auf der Arbeit mit Zahlen. Klassischerweise werden Sie mit Steuererklärungen und Abrechnungen konfrontiert. Doch auch der Kontakt zum Bürger bzw. Kunden ist nahezu alltäglich. Dementsprechend wird nicht nur eine Affinität zu Zahlen, sondern auch zwischenmenschliche Stärke vorausgesetzt.

Da es sich bei der Tätigkeit von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten um ein besonderes Berufsfeld handelt, benötigen Sie maßgeschneiderte Versicherungslösungen. Mit über 140 Jahren Erfahrung im Bereich des öffentlichen Dienstes wissen die Experten der DBV genau, worauf es bei der passenden Versicherung für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte ankommt. Im Rahmen eines ausführlichen und unverbindlichen Beratungsgesprächs in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig stellen wir Ihnen die wichtigsten Absicherungen gern persönlich vor.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte können unterschiedliche Laufbahnen des öffentlichen Dienstes einschlagen. So steht Ihnen der Weg in den mittleren, gehobenen und höheren Dienst offen. Um sich für die jeweilige Laufbahn zu qualifizieren, müssen Sie die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen.

Einsatzgebiete von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten

Häufig werden Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte in der Steuerverwaltung eingesetzt. Ein klassisches Beispiel für eine Behörde der Steuerverwaltung ist das Finanzamt. Darüber hinaus ist als Arbeitsplatz ein Finanzministerium oder eine Oberfinanzdirektion denkbar. Außerdem können Sie im Bundeszentralamt für Steuern eingesetzt werden. In der Regel bietet sich Ihnen beim Arbeitsplatz keine Wahlfreiheit. Sie müssen als Beamter jederzeit damit rechnen, versetzt zu werden, wenn der entsprechende Bedarf besteht.

Eine weitere Einsatzmöglichkeit ist der Außendienst. Die Tätigkeit von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten kann am besten mit der Bearbeitung von Steuerangelegenheiten umschrieben werden. Die bedeutsamsten sind dabei Einkommenssteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Da dies ein wesentlicher Arbeitsschwerpunkt ist, wird ein fortgeschrittenes mathematisches Verständnis von Ihrem Dienstherrn vorausgesetzt. Darüber hinaus sollten Sie eine Affinität zu entsprechender Software mitbringen. Den Umgang mit den passenden Computer-Anwendungen lernen Sie in Ihrer Ausbildung kennen.

Doch Ihre Ausbildung besteht nicht nur aus mathematischen und technischen Inhalten. Darüber hinaus lernen Sie die wichtigsten Gesetze und Richtlinien rundum das Steuerrecht kennen. Die Arbeit im Innendienst findet in der Regel als Sachbearbeiter statt. Doch Sie können auch vollstreckend tätig werden. Dabei setzen Sie bestehende Forderungen des Finanzamts durch. Im Falle eines Außeneinsatzes müssen Sie beispielsweise vorliegende Unterlagen zur Buchführung von Betrieben überprüfen. Hier gehen Sie sicher, ob die relevanten Steuern wie bspw. Lohnsteuer in der richtigen Höhe ausgezahlt wurden.

In der Regel handelt es sich bei dem Berufsalltag von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten um einen sehr vielfältigen. Vor allem die große Verantwortung, die Sie bei der Fallbearbeitung von Finanzangelegenheiten haben, sollte nicht unterschätzt werden. Hierbei werden Ihnen attraktive Aufstiegschancen geboten. Wer Karriere machen möchte, wird bei der Arbeit als Finanzverwaltungsbeamter und Steuerverwaltungsbeamter fündig.

Die einzelnen Einsatzgebiete sind nicht nur von abwechslungsreicher Arbeit geprägt. Darüber hinaus erhalten Sie attraktive Fürsorgeleistungen durch Ihren Dienstherrn. Hierzu zählt nicht nur die monatliche Zahlung von Bezügen, die weit über dem Gehalt durchschnittlicher Arbeitnehmer in Deutschland liegen. Mit der Beihilfe beteiligt sich Ihr Dienstherr auch anteilig an Ihren medizinischen Ausgaben.

Mittlerer Dienst

Um die Laufbahn als Finanzverwaltungsbeamter oder Steuerverwaltungsbeamter im mittleren Dienst einschlagen zu können, müssen Sie entsprechende Voraussetzungen mitbringen. Zunächst müssen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft und oder eines anderen EU-Landes innehaben. Zudem müssen Sie zumindest einen Realschulabschluss (mittlere Reife) vorweisen können. Alternativ kann bereits ein Hauptschulabschluss mit einer förderlichen Berufsausbildung genügen. Außerdem müssen Sie schuldenfrei sein und diesbezüglich einen einwandfreien Leumund vorweisen können. Dies soll die Gefahr von Bestechlichkeit eindämmen. Des Weiteren müssen Sie frei von Vorstrafen sein und sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bekennen.

Liegen die formellen Voraussetzungen vor, müssen Sie einen Auswahltest absolvieren. Hier müssen Sie Ihr Wissen unter Beweis stellen und ein Bewerbungsgespräch absolvieren. Sollten Sie zu den glücklichen gehören, die ausgewählt wurden, werden Sie als Beamter auf Widerruf eingestellt und beginnen Ihre Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten oder Steuerverwaltungsbeamten im mittleren Dienst.

Im Rahmen der Ausbildung benötigen Sie nicht nur ein gutes mathematisches Verständnis, sondern auch sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache. Schließlich gilt es nicht nur Berechnungen vorzunehmen, sondern auch den Umgang mit steuerrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Gesetzestexten zu erlernen. Da Sie in diesem Berufsfeld häufig Bürgerkontakt haben werden, werden auch zwischenmenschliche Fähigkeiten geübt und perfektioniert.

Gehobener Dienst

Selbstverständlich erfordert der gehobene Dienst im Vergleich zum mittleren Dienst erweiterte Voraussetzungen. Hierzu zählt beispielsweise der Abschluss eines Abiturs oder das Innehaben der Fachhochschulreife. Allerdings kann alternativ auch ein gleichwertiger anderer Bildungsabschluss genügen. Aus Ihrem Abschluss muss hervorgehen, dass Sie besonders gute Qualitäten in den Fächern Deutsch und Mathematik vorweisen können. Sie benötigen auch hier die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes der EU. Darüber hinaus müssen Sie frei von Schulden und Vorstrafen sein.

Beim Auswahlverfahren sind strenge Kriterien gegeben. Die Einstellung im gehobenen Dienst stellt sich als große Herausforderung dar. Allerdings lohnt es sich, am Ball zu bleiben. Als Finanzverwaltungsbeamter oder Steuerverwaltungsbeamter im gehobenen Dienst übernehmen Sie teilweise führende Positionen. Darüber hinaus profitieren Sie im Vergleich zum mittleren Dienst von einer höheren Besoldungsgruppe. Dem steigenden Versicherungsbedarf ab der Ernennung zum Beamten auf Widerruf sollten Sie mit einem maßgeschneiderten Versicherungsschutz decken. In der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig haben wir optimale Versicherungslösungen für Sie im Angebot.

Egal, ob Sie sich für den mittleren oder den gehobenen Dienst entscheiden - Sie müssen auf einschlägige Altersgrenzen achten. Die Höchstaltersgrenze für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte liegt in der Regel bei 32 Jahren. Sollten Sie einen Status als Schwerbehinderter vorweisen, steigt die Altersgrenze auf 40 Jahre.

Wichtige Versicherungen

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig hat für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte maßgeschneiderte Versicherungslösungen im Angebot. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Absicherungen aufgelistet.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung unterstützt Sie dann, wenn eine Schadensersatzforderung aufgrund eines Vermögensschadens gegen Sie gestellt wird. Sollte es dazu kommen, wird die Forderung von unseren Experten zunächst einmal auf Rechtmäßigkeit überprüft. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, berechtigte wiederum tilgen wir für Sie.

Private Krankenversicherung

Wir bieten Ihnen eine beihilfekonforme Krankenversicherung, die mit Top-Tarifen und attraktiven Konditionen aufwarten kann.

Dienstanfänger-Police

Mithilfe der Dienstanfänger-Police erhalten Sie eine attraktive Kombination aus Dienstunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge-Produkt.

Diensthaftpflichtversicherung

Unsere Diensthaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Forderungen.

Facebook
YouTube

Fordern Sie individuelle Beratung an

Bei allen Fragen zum Versicherungsbedarf für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte hilft Ihnen gern unsere DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Fink & Wagner GmbH
Jahnallee 14
04109 Leipzig
Termin vereinbaren 0341 35490015 0341 35490016 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 18:00
karte
In Google Maps öffnen