DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Schadensausgleich

Schadensausgleich für Soldaten: Die Sonderregelungen des Bundes

Alle Soldaten, die im Ausland eingesetzt werden, sind besonders hohen Risiken ausgesetzt. Dazu gehören Wehrdienstbeschädigung bis hin zu tödlichen Unfällen durch kriegerische Ereignisse. Aufgrund dieser Gefahren kann es schnell dazu kommen, dass eine Lebensversicherung Ihnen als Soldat die Leistungen verweigert. In dem Fall leistet Ihr Dienstherr Schadensausgleich. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig möchten Ihnen diese Sonderregelung für Soldaten nachfolgend näher erläutern.

Die Grundlage: Das gilt beim Schadensausgleich für Soldaten

Im Prinzip sind Soldaten im Ausland genauso abgesichert wie bei einem inländischen Einsatz. Sie haben daher den Anspruch auf die Zahlung von Bezügen sowie auf die freie Heilfürsorge. Es kann jedoch sein, dass Sie Auslandszuschläge erhalten. In der Regel werden Soldaten im Ausland ebenfalls von den Truppenärzten versorgt. Alle Leistungen des Dienstherrn sind mit denen im Inland vergleichbar. Hinsichtlich der truppenärztlichen Versorgung gibt es jedoch einige Besonderheiten, sobald die medizinische Versorgung durch die Bundeswehr selbst nicht mehr in allen Fällen garantiert werden kann. Dann ist es Ihnen gestattet auch im Ausland in ein Krankenhaus oder zu einem Arzt zu gehen. Die Kosten trägt der Dienstherr rückwirkend für Sie.

Wehrdienstbeschädigungen und Schadensausgleich für Soldaten

Das rechtliche Fundament der Versorgung von Soldaten im aktiven Dienst, im Ruhestand und nach dem Ablauf der Dienstzeit, wie bei Soldaten auf Zeit, wird im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Für die Auslandseinsätze von Soldaten sind die Regelungen im Abschnitt 6 (§§ 63c bis 63g) zu finden. Hier wird vor allem der Schadensausgleich für Soldaten geregelt, den wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Ihnen nachfolgend detailliert erklären.

Schadensausgleich und Versorgung für Soldaten im Inland

Schadensausgleich und Versorgung für Soldaten im Ausland

Der Sinn und Zweck des Schadensausgleichs für Soldaten durch den Dienstherrn

Mit den Regelungen möchte der Dienstherr Angehörige von Soldaten, die durch ein kriegerisches Ereignis verstorben sind, vor den hohen Belastungen durch den verweigerten Schadensausgleich der Versicherung schützen. Dennoch sollten Soldaten trotz der Kriegsklausel eine Unfallversicherung und Lebensversicherung abschließen, denn im Prinzip ist die Klausel mit dem Schadensausgleich durch die Bundesrepublik aufgehoben.

Wichtige Versicherungen neben den Schadensausgleich
für Soldaten

Auch wenn die Kriegsklausel Bestand der meisten Verträge ist, sollte also eine Unfall- und Lebensversicherung abgeschlossen werden. Damit stellen Sie als Soldat sicher, dass Ihren Angehörigen im Ernstfall kein Nachteil entsteht. Die Versicherung ist natürlich bei allen anderen Unfällen weiterhin zu Leistungen verpflichtet. Dabei macht Ihr Soldatenstatus keinen Unterschied. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig empfehlen Ihnen ebenso folgende wichtige Versicherungen für Soldaten:

  • Kleine oder große Anwartschaft auf die private Krankenversicherung
  • Pflegepflichtversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • DBV-Rahmenvertrag für Soldaten

Sie haben Fragen zum Schadensausgleich für Soldaten? Gerne beraten wir Sie ausführlich zu diesem Thema. Ebenso können Sie sich jederzeit mit uns in Verbindung setzen, wenn Sie einen passenden Versicherungsschutz suchen, der sich Ihren individuellen Bedürfnissen als Soldat optimal anpasst. 

Fordern Sie individuelle Beratung an

Mit unserer jahrelangen Erfahrung und einem umfassenden sowie leistungsstarken Angebot finden wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig mit Ihnen zusammen die besten Lösungen. 

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