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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Beihilfekonforme
Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist eine Restkostenversicherung, welche die Beihilfe des Dienstherrn von Soldaten und deren beihilfeberechtigten Familienangehörigen zu einem 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz ergänzt. Der Bund als Dienstherr von Soldaten ist zu Schutz und Fürsorge verpflichtet. Während des aktiven Dienstes erhalten Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit sowie freiwillig Wehrdienstleistende im Krankheitsfall kostenlose truppenärztliche Versorgung. 

Berufssoldaten haben nach Beendigung des aktiven Dienstes, im Ruhestand, Anspruch auf Beihilfe. Mit der Beihilfe erstattet der Dienstherr 70 % der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden. Da nur 30 Prozent der Gesamtkosten abgesichert werden, sind die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung gering.

Gesetzliche oder private, beihilfekonforme Krankenversicherung für Soldaten?

Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Absicherung der Restkosten nicht möglich. Gesetzliche Krankenkassen bieten lediglich Vollversicherungen an. Die Behandlungskosten rechnet der Leistungserbringer direkt mit der Krankenversicherung ab. Gesetzlich versicherte Soldaten erhalten keine Rechnung für die erbrachten Leistungen, die sie bei der Krankenversicherung und der Beihilfestelle zur Erstattung einreichen könnten. Sie gehen nicht in Vorleistung, somit sind keine Erstattungen durch die Beihilfe notwendig. 

Der Dienstherr von Soldaten beteiligt sich weder an den Beiträgen zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherte Soldaten verzichten auf die Krankenfürsorge des Dienstherrn und müssen den gesamten Krankenversicherungsbeitrag allein tragen. Nur für Soldaten, die über die Familienversicherung weitere Familienmitglieder kostenfrei mitversichern können, ist die gesetzliche Krankenversicherung vielleicht die günstigere Wahl. Bei privaten Krankenkassen muss für jedes Familienmitglied ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.

Vision B – die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV

Beihilfeberechtigten Soldaten bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Je nachdem, wie komfortabel Sie sich absichern möchten, können Sie zwischen den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium wählen. Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig sind unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärem Aufenthalt
  • Chefarztbehandlung kann vereinbart werden
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Hohe Kostenübernahmen für Arzneimittel und Sehhilfen
  • Übernahme der Kosten für Behandlung durch Heilpraktiker

Von welchem Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus Sie sich behandeln lassen, entscheiden Sie selbst. Ärzte können für Privatversicherte höhere Honorare abrechnen und nehmen sich mehr Zeit. Ihre Wartezeiten in Arztpraxen und auf Behandlungstermine sind kurz. Für Behandlungen bei Fachärzten benötigen Sie keine Überweisung vom Hausarzt. Sie haben Zugang zu den fortschrittlichsten Behandlungsmethoden, zu den geeignetsten Therapien, alternativen Behandlungsmethoden und zu den innovativsten Medikamenten.

Jeder Soldat schließt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig einen individuellen Versicherungsvertrag ab. Die vereinbarten Leistungen erhalten Sie garantiert, solange der Vertrag gültig ist. Die Konditionen können weder vom Gesetzgeber noch einseitig von der Versicherung geändert werden. Ihr zu zahlender Krankenversicherungsbeitrag wird aus individuellen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss der Krankenversicherung beziehungsweise der Anwartschaftsversicherung, Beihilfebemessungssatz und dem gewählten Leistungsumfang ermittelt. 

Krankenversicherung für die Familie von Soldaten

Der Dienstherr ist auch zu Schutz- und Fürsorge für die Angehörigen von Soldaten verpflichtet. Kostenlos truppenärztlich versorgt wird nur der Soldat selbst. Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe erhalten und sich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig krankenversichern. Der Bund erstattet Beihilfe für Ehepartner, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind und im Jahr vor der Antragstellung weniger als € 17.000 eigenes Einkommen erzielt haben. Für Kinder können Sie Erstattungen im Rahmen der Beihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten, solange ein Kindergeldanspruch besteht. 

Kostenerstattung der beihilfekonformen Krankenversicherung an Soldaten

Für die erbrachten Leistungen stellt der Arzt oder das Krankenhaus Ihnen eine Privatrechnung aus, die Sie ganz normal begleichen. Anschließend reichen Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig und Ihrer Beihilfestelle einen Antrag auf Kostenerstattung mit Kopien von Rechnungen und Belegen ein. Die übernahmefähigen Kosten werden Ihnen erstattet. 

Versichertenkarte für Soldaten mit beihilfekonformer Krankenversicherung

Mit der Versichertenkarte der DBV können Sie sich in der Arztpraxis als Privatpatient ausweisen. Dadurch ersparen Sie den Mitarbeitern der Arztpraxis die manuelle Eingabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum). Diese sind auf dem Chip eingespeichert. Auf der Karte ist auch hinterlegt, welche Leistungsansprüche Sie bei einer stationären Versorgung im Krankenhaus haben.

Behandlung von Soldaten mit Beihilfe im Krankenhaus

Wissen Sie bereits, dass eine stationäre Behandlung notwendig wird, ist es empfehlenswert vor der stationären Aufnahme zu klären, ob Sie dem Krankenhaus eine Vorauszahlung für den Beihilfeanteil leisten müssen. Für diesen Fall können Sie eine Abschlagszahlung bei Ihrer Beihilfestelle beantragen, mit der die Kosten abgedeckt werden können. Ihre Eigenbeteiligungen für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Krankenhausbehandlung können Sie über ein Krankenhaustagegeld bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig absichern.

Anwartschaftsversicherung für Soldaten

Erhalten Soldaten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, ist ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz nicht notwendig. Mit der Versetzung in den Ruhestand geht der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung in den Beihilfeanspruch über. Beihilfe erhalten Sie nur, wenn Sie der zuständigen Beihilfestelle nachweisen können, über eine beihilfekonforme Krankenversicherung zu verfügen. Mit einer Anwartschaft können Sie sich frühzeitig die garantierte spätere Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig sichern. 

Für den Abschluss der Anwartschaft wird Ihr Gesundheitszustand überprüft. Das Ergebnis gilt später bei der Aufnahme in die Krankenversicherung und Beitragsberechnung. Mit einer Anwartschaft können Sie Ihren Gesundheitszustand und Ihr Alter „konservieren“. Die Anwartschaftsversicherung kann, wenn der Anspruch auf Beihilfe auflebt, problemlos ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine beihilfekonforme Krankenversicherung umgewandelt werden. Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, die nach Abschluss der Anwartschaft auftreten, sind nicht mehr relevant. 

Die DBV bietet Ihnen:

  • kleine Anwartschaftsversicherung
  • große Anwartschaftsversicherung

Bei der kleinen Anwartschaft wird nur das Ergebnis der Gesundheitsprüfung festgeschrieben. Die Kosten sind gering. Die große Anwartschaft „konserviert“ den Gesundheitszustand und das Alter. Der Vorteil: es können bereits Altersrückstellungen gebildet werden. Diese können später, wenn die Kosten für die medizinische Versorgung in der Regel steigen, aufgelöst werden. Die Beiträge bleiben auch im Alter stabil. Die monatlichen Kosten für die große Anwartschaft sind dadurch höher. Für die Überbrückung vieler Jahre ist die große Anwartschaft empfehlenswert. 

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung? Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig beraten Sie gern persönlich und unverbindlich. 

Beihilfekonforme Krankenversicherung FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Beihilfe für Soldaten. Im Grundgesetz Artikel 87a steht: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ Der Dienstherr von Soldaten ist daher immer der Bund, nicht die einzelnen Bundesländer. Soldaten riskieren im Dienst ihre eigene Gesundheit und ihr Leben. Eine eigenständige Absicherung gegen Krankheit, wie es im Zusammenhang mit Beihilfe erforderlich wäre, würde unzumutbare Kosten mit sich bringen.

Soldaten haben während der aktiven Dienstzeit Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung. Berufssoldaten im Ruhestand erhalten Beihilfe. Der Dienstherr erstattet mit der Beihilfe 70 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten bei Krankheit, im Pflegefall und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Die restlichen 30 Prozent müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. 

Was ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung?

Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist eine Restkostenversicherung, mit der nur die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten abgesichert werden. Da nur noch 20 bis 50 % der Aufwendungen abgedeckt werden müssen, sind die Beiträge entsprechen gering. Das Leistungsangebot wird dadurch nicht eingeschränkt. Beihilfekonforme Krankenversicherungen bieten nur private Versicherer an.

Welche Leistungen bietet die beihilfekonforme Krankenversicherung?

Vision B ist die private, beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig. Jeder Versicherte schließt mit der DBV einen individuellen Versicherungsvertrag ab. Die vertraglich vereinbarten Leistungen werden garantiert. Einseitige Änderungen oder Streichungen von Leistungen sind nicht möglich. Die perfekt auf die Beihilfe abgestimmten Tarife Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium bieten Ihnen neben freier Arzt-, Zahnarzt- und Krankenhauswahl unter anderem: 

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe bis zu 100 %
  • Hohe Erstattungen für Sehhilfen und Medikamente
  • Kostenerstattungen für Heilpraktiker
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5fach)

Als Privatpatient können Sie Termine bei Fachärzten selbst vereinbaren und erhalten auch schneller Termine als gesetzlich Versicherte. Ehe- oder Lebenspartner, die nicht sozialversicherungspflichtig sind und deren  Einkommen im vorletzten Kalenderjahr unter der vom Bund vorgeschriebenen Einkommensgrenze lag, sind beihilfeberechtigt und können ebenfalls von der Beihilfe und der leistungsstarken, beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig profitieren. Kinder sind beihilfeberechtigt, solange Sie für das Kind Kindergeld erhalten, jedoch maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Wie werden die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung berechnet?

Wichtige Faktoren sind:

  • Alter
  • Beruf beziehungsweise Berufsgruppe
  • Vereinbarte Leistungen
  • Gesundheitszustand
  • Beitragsbemessungssatz
  • Selbstbehalt

Das monatliche Einkommen spielt keine Rolle, das heißt, Gehaltserhöhungen führen nicht zu höheren Krankenversicherungsbeiträgen.

Welche Kosten werden Soldaten von der Beihilfestelle erstattet?

Es sind grundsätzlich nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen erstattungsfähig. Das sind Kosten für:

  • Krankheit oder Pflege
  • Vorbeugende Maßnahmen und Behandlung von Krankheiten oder Behinderungen
  • Geburten
  • Empfängnisverhütung, künstliche Befruchtung
  • Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen

Wie erhalten Soldaten Kosten von ihrer beihilfekonformen Krankenversicherung zurück?

Privatversicherte erhalten für die erbrachten medizinischen Leistungen eine Privatrechnung, die wie jede andere Rechnung auch bezahlt wird. Die Rechnungen reichen Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig und der zuständigen Beihilfestelle ein. Die übernahmefähigen Kosten werden Ihnen daraufhin erstattet. 

Warum ist für Soldaten eine Anwartschaft auf die beihilfekonforme Krankenversicherung so wichtig?

Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich unter anderem nach dem Gesundheitszustand und dem Alter. Vor der Aufnahme wird von privaten Versicherern eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Umso älter die Antragsteller sind, desto mehr gesundheitliche Probleme liegen meist vor. Umso älter Sie beim Aufnahmeantrag sind, desto schwieriger wird die Aufnahme und desto höher die Beiträge. Es ist daher von Vorteil, so früh wie möglich eine private Krankenversicherung abzuschließen. Während Sie Anspruch auf truppenärztliche Versorgung haben, benötigen Sie noch keine Krankenversicherung.

Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie, wenn Sie jung und gesund sind, den späteren, garantierten Eintritt in die private Krankenversicherung sicherstellen. Bei einer Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig wird Ihr Gesundheitszustand und bei der großen Anwartschaft auch das Alter „eingefroren“. Sobald Sie die private, beihilfekonforme Krankenversicherung benötigen, werden zur Aufnahme und Beitragsberechnung die bei Abschluss der Anwartschaft festgestellten Konditionen zugrunde gelegt. Die Anwartschaft selbst übernimmt keine Kosten im Krankheitsfall.

Was gilt für Familienangehörige von Soldaten?

Kinder sind beihilfeberechtigt solange ein Kindergeldanspruch besteht. Das heißt, von Geburt an bis maximal zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ehe- oder Lebenspartner haben ebenfalls Anspruch auf Beihilfe, wenn sie im vorletzten Kalenderjahr ein Einkommen von weniger als € 17.000 erzielt haben und nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Die Höhe der Einkünfte muss jährlich mit einer Kopie des Steuerbescheids nachgewiesen werden.

Können sich Soldaten gesetzlich krankenversichern?

Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Absicherung der Restkosten nicht möglich. Gesetzliche Krankenkassen bieten lediglich Vollversicherungen an. Die Behandlungskosten rechnet der Leistungserbringer pauschal mit der Krankenversicherung ab. Eine Rechnung erhalten gesetzlich versicherte Soldaten nicht. Die Versicherten gehen nicht in Vorleistung, somit sind keine Erstattungen durch die Beihilfe notwendig. Gesetzlich versicherte Soldaten verzichten auf die Beihilfe des Dienstherrn und müssen den vollen Krankenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche zahlen.

Erhalten Soldaten Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit?

Ein Gutachter ermittelt den Hilfebedarf und ordnet den Pflegebedürftigen in eine der fünf Pflegegrade ein. Die Höhe der Beihilfe ist neben dem Pflegegrad abhängig vom Ort der Pflege, ambulant, teilstationär oder in einem Pflegeheim. Pflegebedürftige erhalten zusätzlich einen Zuschuss für Aufwendungen weiterer Betreuungsleistungen. Beihilfe zur Pflege muss bei der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig beantragt werden. 

Erhalten Soldaten Beihilfe bei Behandlung durch einen Heilpraktiker?

Leistungen eines Heilpraktikers sind grundsätzlich beihilfefähig. Für die Erstattungen gelten Höchstgrenzen, die zwischen dem Bundesinnenministerium und den Heilpraktiker-Verbänden vereinbart wurden. Die Höchstgrenzen werden in der sogenannten „Erstattungsliste“ im Einzelnen aufgeführt. Kosten für Behandlungen, die in Rechnung gestellt, aber nicht in den Erstattungslisten aufgeführt werden, können nicht erstattet werden. Für diese Kosten müssen Sie privat aufkommen. Auch wenn der Rechnungsbetrag die festgelegte Höchstgrenze übersteigt, muss die Differenz privat getragen werden.

Sind Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig?

Erstattungsfähig sind in der Regel nur die reinen medizinischen Behandlungskosten. Die Erstattung der Kosten bei stationärer Rehabilitation ist höher als bei ambulanten Maßnahmen. Geplante Rehamaßnahmen müssen vor Inanspruchnahme genehmigt und die Kostenerstattung mit der Beihilfestelle geregelt werden. Sonst besteht die Gefahr, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben. 

Kontaktieren Sie uns!

Gerne beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig weitere Fragen und beraten Sie zu ausführlich zu allen Themen rund um Versicherung und Vorsorge.

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