DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Beihilfekonforme
Krankenversicherung

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Eine beihilfekonforme Krankenversicherung ist eine Restkostenversicherung, welche die Beihilfe des Dienstherrn von Soldaten und deren beihilfeberechtigten Familienangehörigen zu einem 100-prozentigen Krankenversicherungsschutz ergänzt. Der Bund als Dienstherr von Soldaten ist zu Schutz und Fürsorge verpflichtet. Während des aktiven Dienstes erhalten Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit sowie freiwillig Wehrdienstleistende im Krankheitsfall kostenlose truppenärztliche Versorgung. 

Berufssoldaten haben nach Beendigung des aktiven Dienstes, im Ruhestand, Anspruch auf Beihilfe. Mit der Beihilfe erstattet der Dienstherr 70 % der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden. Da nur 30 Prozent der Gesamtkosten abgesichert werden, sind die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung gering.

Gesetzliche oder private, beihilfekonforme Krankenversicherung für Soldaten?

Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Absicherung der Restkosten nicht möglich. Gesetzliche Krankenkassen bieten lediglich Vollversicherungen an. Die Behandlungskosten rechnet der Leistungserbringer direkt mit der Krankenversicherung ab. Gesetzlich versicherte Soldaten erhalten keine Rechnung für die erbrachten Leistungen, die sie bei der Krankenversicherung und der Beihilfestelle zur Erstattung einreichen könnten. Sie gehen nicht in Vorleistung, somit sind keine Erstattungen durch die Beihilfe notwendig. 

Der Dienstherr von Soldaten beteiligt sich weder an den Beiträgen zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung. Gesetzlich krankenversicherte Soldaten verzichten auf die Krankenfürsorge des Dienstherrn und müssen den gesamten Krankenversicherungsbeitrag allein tragen. Nur für Soldaten, die über die Familienversicherung weitere Familienmitglieder kostenfrei mitversichern können, ist die gesetzliche Krankenversicherung vielleicht die günstigere Wahl. Bei privaten Krankenkassen muss für jedes Familienmitglied ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.

Vision B – die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV

Beihilfeberechtigten Soldaten bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen an. Je nachdem, wie komfortabel Sie sich absichern möchten, können Sie zwischen den Tarifen Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium wählen. Leistungen der Tarife von Vision B der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig sind unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärem Aufenthalt
  • Chefarztbehandlung kann vereinbart werden
  • Kostenübernahme alternativer Behandlungen
  • Kostenübernahme bei Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe von bis zu 100 %
  • Hohe Kostenübernahmen für Arzneimittel und Sehhilfen
  • Übernahme der Kosten für Behandlung durch Heilpraktiker

Von welchem Arzt, Zahnarzt oder Krankenhaus Sie sich behandeln lassen, entscheiden Sie selbst. Ärzte können für Privatversicherte höhere Honorare abrechnen und nehmen sich mehr Zeit. Ihre Wartezeiten in Arztpraxen und auf Behandlungstermine sind kurz. Für Behandlungen bei Fachärzten benötigen Sie keine Überweisung vom Hausarzt. Sie haben Zugang zu den fortschrittlichsten Behandlungsmethoden, zu den geeignetsten Therapien, alternativen Behandlungsmethoden und zu den innovativsten Medikamenten.

Jeder Soldat schließt mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig einen individuellen Versicherungsvertrag ab. Die vereinbarten Leistungen erhalten Sie garantiert, solange der Vertrag gültig ist. Die Konditionen können weder vom Gesetzgeber noch einseitig von der Versicherung geändert werden. Ihr zu zahlender Krankenversicherungsbeitrag wird aus individuellen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand bei Abschluss der Krankenversicherung beziehungsweise der Anwartschaftsversicherung, Beihilfebemessungssatz und dem gewählten Leistungsumfang ermittelt. 

Krankenversicherung für die Familie von Soldaten

Der Dienstherr ist auch zu Schutz- und Fürsorge für die Angehörigen von Soldaten verpflichtet. Kostenlos truppenärztlich versorgt wird nur der Soldat selbst. Familienangehörige können unter bestimmten Voraussetzungen Beihilfe erhalten und sich bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig krankenversichern. Der Bund erstattet Beihilfe für Ehepartner, die nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind und im Jahr vor der Antragstellung weniger als € 17.000 eigenes Einkommen erzielt haben. Für Kinder können Sie Erstattungen im Rahmen der Beihilfe bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres erhalten, solange ein Kindergeldanspruch besteht. 

Kostenerstattung der beihilfekonformen Krankenversicherung an Soldaten

Für die erbrachten Leistungen stellt der Arzt oder das Krankenhaus Ihnen eine Privatrechnung aus, die Sie ganz normal begleichen. Anschließend reichen Sie bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig und Ihrer Beihilfestelle einen Antrag auf Kostenerstattung mit Kopien von Rechnungen und Belegen ein. Die übernahmefähigen Kosten werden Ihnen erstattet. 

Versichertenkarte für Soldaten mit beihilfekonformer Krankenversicherung

Mit der Versichertenkarte der DBV können Sie sich in der Arztpraxis als Privatpatient ausweisen. Dadurch ersparen Sie den Mitarbeitern der Arztpraxis die manuelle Eingabe Ihrer persönlichen Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum). Diese sind auf dem Chip eingespeichert. Auf der Karte ist auch hinterlegt, welche Leistungsansprüche Sie bei einer stationären Versorgung im Krankenhaus haben.

Behandlung von Soldaten mit Beihilfe im Krankenhaus

Wissen Sie bereits, dass eine stationäre Behandlung notwendig wird, ist es empfehlenswert vor der stationären Aufnahme zu klären, ob Sie dem Krankenhaus eine Vorauszahlung für den Beihilfeanteil leisten müssen. Für diesen Fall können Sie eine Abschlagszahlung bei Ihrer Beihilfestelle beantragen, mit der die Kosten abgedeckt werden können. Ihre Eigenbeteiligungen für Unterkunft und Verpflegung bei stationärer Krankenhausbehandlung können Sie über ein Krankenhaustagegeld bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig absichern.

Anwartschaftsversicherung für Soldaten

Erhalten Soldaten unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, ist ein zusätzlicher Krankenversicherungsschutz nicht notwendig. Mit der Versetzung in den Ruhestand geht der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung in den Beihilfeanspruch über. Beihilfe erhalten Sie nur, wenn Sie der zuständigen Beihilfestelle nachweisen können, über eine beihilfekonforme Krankenversicherung zu verfügen. Mit einer Anwartschaft können Sie sich frühzeitig die garantierte spätere Aufnahme in die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig sichern. 

Für den Abschluss der Anwartschaft wird Ihr Gesundheitszustand überprüft. Das Ergebnis gilt später bei der Aufnahme in die Krankenversicherung und Beitragsberechnung. Mit einer Anwartschaft können Sie Ihren Gesundheitszustand und Ihr Alter „konservieren“. Die Anwartschaftsversicherung kann, wenn der Anspruch auf Beihilfe auflebt, problemlos ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine beihilfekonforme Krankenversicherung umgewandelt werden. Erkrankungen oder Beeinträchtigungen, die nach Abschluss der Anwartschaft auftreten, sind nicht mehr relevant. 

Die DBV bietet Ihnen:

  • kleine Anwartschaftsversicherung
  • große Anwartschaftsversicherung

Bei der kleinen Anwartschaft wird nur das Ergebnis der Gesundheitsprüfung festgeschrieben. Die Kosten sind gering. Die große Anwartschaft „konserviert“ den Gesundheitszustand und das Alter. Der Vorteil: es können bereits Altersrückstellungen gebildet werden. Diese können später, wenn die Kosten für die medizinische Versorgung in der Regel steigen, aufgelöst werden. Die Beiträge bleiben auch im Alter stabil. Die monatlichen Kosten für die große Anwartschaft sind dadurch höher. Für die Überbrückung vieler Jahre ist die große Anwartschaft empfehlenswert. 

Wir beraten Sie gern

Sie haben Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung? Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig beraten Sie gern persönlich und unverbindlich. 

Beihilfekonforme Krankenversicherung FAQ

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Beihilfe für Soldaten. Im Grundgesetz Artikel 87a steht: „Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf.“ Der Dienstherr von Soldaten ist daher immer der Bund, nicht die einzelnen Bundesländer. Soldaten riskieren im Dienst ihre eigene Gesundheit und ihr Leben. Eine eigenständige Absicherung gegen Krankheit, wie es im Zusammenhang mit Beihilfe erforderlich wäre, würde unzumutbare Kosten mit sich bringen.

Soldaten haben während der aktiven Dienstzeit Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung. Berufssoldaten im Ruhestand erhalten Beihilfe. Der Dienstherr erstattet mit der Beihilfe 70 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten bei Krankheit, im Pflegefall und für Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge. Die restlichen 30 Prozent müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. 

Was ist eine beihilfekonforme Krankenversicherung?

Welche Leistungen bietet die beihilfekonforme Krankenversicherung?

Wie werden die Beiträge zur beihilfekonformen Krankenversicherung berechnet?

Welche Kosten werden Soldaten von der Beihilfestelle erstattet?

Wie erhalten Soldaten Kosten von ihrer beihilfekonformen Krankenversicherung zurück?

Warum ist für Soldaten eine Anwartschaft auf die beihilfekonforme Krankenversicherung so wichtig?

Was gilt für Familienangehörige von Soldaten?

Können sich Soldaten gesetzlich krankenversichern?

Erhalten Soldaten Beihilfe bei Pflegebedürftigkeit?

Erhalten Soldaten Beihilfe bei Behandlung durch einen Heilpraktiker?

Sind Rehabilitationsmaßnahmen beihilfefähig?

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Gerne beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig weitere Fragen und beraten Sie zu ausführlich zu allen Themen rund um Versicherung und Vorsorge.

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