Soldaten - Absicherung im Auslandseinsatz
Die Einsatzgebiete der Bundeswehr erstrecken sich unter Führung der Europäischen Union, der NATO und der UNO über mehrere Kontinente und Meere. Die Missionen sind abwechslungsreich und mit großen Herausforderungen an die Soldaten verbunden. Als Auslandseinsatz angesehen wird jede Tätigkeit, die Soldaten im Ausland im Auftrag der Bundeswehr wahrnehmen. Eine grundlegende Verpflichtung, an Einsätzen außerhalb Deutschlands teilzunehmen gibt es nicht. Soldaten können sich auch gegen einen Auslandseinsatz entscheiden. Melden sich jedoch zu wenig einsatzbereite Soldaten, müssen sie unter Umständen dennoch dem Einsatzbefehl nachkommen.
Soldaten haben bei Einsätzen außerhalb Deutschlands unter anderem Anspruch auf:
- Stellenzulagen
- Erschwerniszulagen
- Reisebeihilfe
- Auslandsverwendungszuschlag
- Unfallentschädigung
Stellenzulagen
Stellenzulagen werden zusätzlich zum Sold für bestimmte und für eine gewisse Zeit übernommene Funktionen gewährt. Sie sind widerrufbar und nicht ruhegehaltsfähig. Zulagen werden ab dem siebten Monat und für maximal 5 Jahre gezahlt. Zulagen sind auch bei der Übernahme eines höherwertigen Amtes vorgesehen. Voraussetzung ist, dass das Amt nur vertretungsweise und vorübergehend besetzt wird. Anspruch besteht, wenn das Amt mehr als 18 Monate und ununterbrochen wahrgenommen wird.
Erschwerniszulagen
Soldaten können bei entsprechender Ausbildung für bestimmte Verwendungen Erschwerniszulagen erhalten. Beispielsweise Soldaten in der Gesundheits- und Krankenpflege, Kampfschwimmer, Minentaucher, Fallschirmspringer, Bergführer oder Testpiloten. Gewährt werden die Zulagen als pauschale Monatsbeträge oder auch pro Einsatz oder Stunde.
Die Reisebeihilfe
Reisebeihilfe erhalten Soldaten für die Fahrt oder den Flug zwischen dem Einsatzort im Ausland und der heimatlichen Wohnung. Erstattet wird ein Teil der Aufwendungen, die für die Reise vom Ausland nach Hause tatsächlich entstanden sind. Antrag auf Reisebeihilfen müssen beim Bundesverwaltungsamt oder der für den Soldaten zuständigen Abteilung gestellt werden.
Auslandsverwendungszuschlag
Zusätzlich zu den Bezügen für den Dienst im Inland wird bei Auslandseinsätzen ein steuerfreier Auslandsverwendungszuschlag gezahlt, mit dem der einsatzbedingte materielle Mehraufwand und die immateriellen Belastungen abgegolten werden. Grundlage des Einsatzes sind Übereinkommen, Verträge oder Vereinbarungen mit einer zwischenstaatlichen oder einer überstaatlichen Einrichtung oder einem anderen Land.
Dazu gehören neben den unmittelbaren Auslandseinsätzen auch Einsätze auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen außerhalb des deutschen Hoheitsgebietes. Auslandsverwendungszuschläge werden auch für eine besondere Verwendung, bei außergewöhnlichen Risiken und Gefährdungen im Ausland, gezahlt. Die für das Jahr 2020 geltenden Sätze sind in der niedrigsten Stufe € 48, in der höchsten € 145.
Unfall im Auslandseinsatz
Unfälle sind im Inlands- und Auslandseinsatz tragisch, besonders, wenn dauerhafte Schäden zurückbleiben. Sind Sie nach einer Verletzung im Auslandseinsatz zu mehr als 50 Prozent invalide, entrichtet die Bundeswehr eine Einmalzahlung in Höhe von € 150.000. Außerdem steht Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Dienstunfalls und vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand ein Unfallruhegehalt zu.
Verstirbt der Soldat an den Folgen der Verletzung, haben die Angehörigen Anspruch auf eine Hinterbliebenenversorgung. Hinterbliebene Ehepartner erhalten 60 Prozent und Waisen 30 Prozent des Unfallruhegehaltes, welches der Soldat beziehen würde. Sterbegeld wird an Witwen oder Witwer und Waisen nach den Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes gezahlt. Empfehlenswert ist eine private Unfallversicherung.
Private Unfallversicherung für Soldaten im Auslandseinsatz
Leistungsansprüche haben Sie bereits bei 1-prozentiger Invalidität, auch wenn Sie dienstunfähig werden und eine Dienstunfähigkeitsrente erhalten. Die vertraglich vereinbarte Rente erhalten Sie ab einer Invalidität von 50 Prozent, die doppelte Rente bei Invalidität von mehr als 75 Prozent. Bei besonders schweren Verletzungen zahlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig eine einmalige Entschädigung.
Versicherungsschutz besteht weltweit und rund um die Uhr. Das heißt, die Unfallversicherung greift bei allen Unfällen – im Dienst und in der Freizeit. Aufgrund des doppelten Bezugsrechts haben Sie Anspruch auf Leistungen Ihres Dienstherrn und der Unfallversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig. Außerdem unterstützt Sie die DBV mit dem Reha-Management professionell bei Ihrer medizinischen, beruflichen, schulischen und sozialen Rehabilitation.
Krankenversicherung im Ausland
Es ist durchaus möglich, dass Sie über Jahre im Ausland stationiert werden. Verlegen Sie den Wohnsitz Ihrer Familie in ein anderes Land, erhalten Sie weiterhin truppenärztliche Versorgung. Für Ihre gesetzlich krankenversicherten Familienmitglieder hingegen besteht in den meisten Ländern kein Versicherungsschutz, da der Geltungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung im Großen und Ganzen auf Deutschland, beziehungsweise Mitgliedsstaaten der EU beschränkt ist. Für Ihre Angehörigen benötigen Sie eine private Krankenversicherung.
Informationen zum Auslandsaufenthalt und Unterstützung in Notsituationen
Internationale Einsätze sind mit anderen Risiken und Besonderheiten im Vergleich zum Dienst innerhalb Deutschlands verbunden. Umfangreiche Informationen erhalten Soldaten vor dem Einsatz in Form von Merkblättern vom Dienstherrn selbst. Diese geben beispielsweise Auskunft über Art und Umfang der Absicherungen im Auslandseinsatz.
Das Bundesministerium der Verteidigung gibt mit der Broschüre „Wichtige Hinweise zur finanziellen und sozialen Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen“ zu vielen Fragen umfassende Auskunft und wichtige Tipps. Der Sozialdienst der Bundeswehr mit seinen Fachbereichen Sozialberatung und Sozialarbeit unterhält flächendeckend im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland Dienststellen, welche Soldaten, aber auch dem Zivilpersonal der Bundeswehr, Familienangehörigen und Versorgungsempfängern bei allen Fragen zur Absicherung und der Bewältigung familiärer und persönlicher Probleme mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Sozialberater geben zum Beispiel Auskunft zu Themen wie:
- Versorgung infolge von Dienstunfähigkeit, Wehrdienstbeschädigung oder Einsatzschädigung
- unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
- Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung
- finanzielle und soziale Absicherung bei besonderen Auslandsverwendungen
- Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst
- Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz
Die Mitarbeiter unterstützen Sie bei Bedarf bei der Beantragung sozialer Leistungen, betreuen Sie bei persönlichen und familiären Problemen, beispielsweise bei:
- Ehe- und Partnerschaftskonflikten
- Erziehungsproblemen
- wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Trennung, Krankheit oder Tod
- Suchterkrankungen
- vorzeitiger Entlassung oder heimatnaher Versetzung
Der psychologische Dienst der Bundeswehr
Einsatzbezogene posttraumatische Belastungsstörung, dienstliche oder private Probleme können Soldaten im Ausland stark beeinträchtigen. Psychologische Betreuung können Sie durch den psychologischen Dienst der Bundeswehr in Form von präventiven, begleitenden und nachsorgenden Maßnahmen in Anspruch nehmen. Schwerpunkte sind die Einzelfallberatung von Bundeswehrangehörigen und deren Angehörigen sowie die Beratung von Vorgesetzten. Psychologische Unterstützung kann zur Minderung von Belastungen durch dienstliche Abläufe, beispielsweise durch den Aufbau von Kompetenzen zur Stressbewältigung oder zum Zeitmanagement, beitragen. Unter anderem unterstützen die Mitarbeiter Angehörige bei und nach der Rückführung gefallener oder verwundeter Soldaten.
Wir beraten Sie gern
Mit über 140 Jahren Erfahrung als Spezialist für die Absicherung deutscher Soldaten und mit über 60 Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bundeswehr Verband kennen wir die speziellen Problematiken und können Ihnen die passenden Versicherungslösungen anbieten. Sprechen Sie uns an! Die Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig beraten Sie gern ausführlich und unverbindlich.
Fink & Wagner GmbH
Jahnallee 14
04109 Leipzig
09:00 bis 18:00
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