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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Beamte im Ruhestand

Beamte im Ruhestand

Wenn Sie als Beamter den Dienst für Ihren Dienstherrn absolviert haben, dürfen Sie in den wohlverdienten Ruhestand eintreten. Auch, wenn Sie keinen Dienst mehr leisten müssen, hat Ihr Dienstherr nach wie vor eine umfassende Fürsorgepflicht. Hierzu zählt nicht nur die Zahlung eines Ruhegehalts, sondern auch der Beihilfe.
 
Der Anspruch gegen den Dienstherrn erlischt nur dann, wenn Sie aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Gründe dafür sind beispielsweise schwere Verletzungen Ihrer Dienstpflicht.
 
Die Versorgung der Beamten im Ruhestand ist Aufgabe des Bundes oder der einzelnen Bundesländer. Das Ruhegehalt der Beamten im Ruhestand wird vom öffentlichen Haushalt getragen. Leider ist bei der Höhe des Ruhegehalts ein Negativtrend zu beobachten. Mittlerweile liegt das maximale Ruhegehalt bei 71,75% der zuletzt gezahlten Bezüge. Dies kann zu finanziellen Engpässen führen. Aus diesem Grund sollten Sie frühzeitig mit einer passenden Vorsorge absichern.

Berechnung des Ruhegehalts

Für die Berechnung des jeweiligen Ruhegehalts sind einige Faktoren maßgeblich. So kommt es auf Ihre ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, Ihre ruhegehaltfähige Dienstzeit und die entsprechenden beamtenrechtlichen Bestimmungen an.

Wegfall des Ruhegehalts

Sie haben keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt, wenn Sie entlassen wurden. Des Weiteren fällt Ihr Anspruch weg, wenn Sie Ihre Beamtenrechte verloren haben. Außerdem ist eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ein Grund, warum Sie keine Ansprüche mehr haben könnten.

Altersrente und Ruhegehalt

Ein Vergleich zwischen der Altersrente eines Arbeitnehmers und dem Ruhegehalt eines Beamten ist äußerst kompliziert. In der Regel haben Beamte im Ruhestand jedoch eine bessere Versorgung. Diese liegt weit über dem Schnitt einer klassischen Altersrente.

Vorteil der Mindestversorgung

Als Beamter im Ruhestand erhalten Sie ein Ruhegehalt, welches nicht unter einem festgelegten Mindestwert fallen darf. Das Ziel des Ruhegehaltes ist es, die wirtschaftliche Unabhängigkeit des Pensionärs zu bewahren. Da die Mindestversorgung unabhängig vom Amt festgelegt wird, profitiert jeder Beamte davon.

Wann gehen Beamte in den Ruhestand?

Sobald der Beamte die festgelegte Regelaltersgrenze erreicht hat, geht er in den Ruhestand. Darüber hinaus gibt es auch andere Gründe für den Eintritt in den Ruhestand:

  • dauerhafte Dienstunfähigkeit
  • Vollendung des 65. Lebensjahres und Absolvieren von 45 Dienstjahren
  • Ab 63. Lebensjahr freiwilliger Ruhestand möglich
  • Ab 60. Lebensjahr bei Schwerbehinderung möglich

Beamte, die vor der Regelzeit in den Ruhestand gehen, müssen Abschläge ihres Ruhegehalts verkraften. Wer als Beamter auf Lebenszeit zunächst dienstunfähig war und anschließend wieder dienstfähig wird, kann zurück in den Dienst berufen werden.

Finanzielle Ansprüche

Es kann dazu kommen, dass Beamte Ihre Laufbahn ohne dienstliche Gründe beenden möchten. In diesem Fall ist es möglich, dass sie von ihrem Dienstherrn ein Altersgeld erhalten oder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Der Anspruch auf Altersgeld besteht dann, wenn Sie mindestens sieben Jahre als Beamter auf Lebenszeit Ihren Dienst geleistet haben. Das Altersgeld errechnet sich an den letzten Bezügen, die Sie erhalten haben.
 
Der Anspruch auf ein Ruhegehalt steht Beamten auf Lebenszeit erst nach einer Wartezeit von fünf Jahren zu. Ausnahmsweise gilt die Wartezeit automatisch als erfüllt, wenn der Beamte eine Dienstbeschädigung ohne eigenes Verschulden erleiden musste.

Versorgung der Hinterbliebenen

Da den Dienstherrn eine umfangreiche Fürsorgepflicht trifft, muss er den Beamten und dessen Familie ein Leben lang versorgen. Sollte der Beamte sterben, ist diese Pflicht nicht erloschen. Der Dienstherr muss die Hinterbliebenen weiterhin unterstützen.
 
So stehen beispielsweise hinterbliebenen Ehepartnern 55% des Ruhegehalts zu, wenn sie nach 1961 geboren wurden. Die Details der Hinterbliebenenversorgung erklären Ihnen gern unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig.

Private Altersvorsorge für Verwaltungsbeamte

Es ist nicht nur für Arbeitnehmer wichtig fürs Alter vorzusorgen. Beamte im Ruhestand verlassen sich leider zu oft auf die Unterstützung ihres Dienstherrn. Dabei sollten sie sich eine private Altersvorsorge sichern, um den Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.
 
Selbst wenn die Altersversorgung von Beamten im Ruhestand über denen durchschnittlicher Arbeitnehmer liegt, gibt es auch hier Versorgungslücken. Die erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig unterstützen Sie gern dabei diese Lücken zu schließen. Unsere attraktiven Produkte zur Altersvorsorge bescheren Ihnen einen sorgenfreien Ruhestand.
 
Beispielhaft zu nennen sei die Relax-Rente der DBV. Hier kombinieren Sie klassische Sicherheit mit der Chance eine attraktive Rendite zu erhalten. Sollten Sie mit Ihrem Produkt der Altersvorsorge nicht mehr zufrieden sein, ist dies kein Problem. Sie können jederzeit flexible Anpassungen vornehmen.

Highlights

  • steueroptimierte Altersvorsorge
  • Steuerersparnis
  • zusätzlicher Schutz vor Dienstunfähigkeit und Hinterbliebenenschutz möglich

Mit der Klassik Privatrente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig erhalten Sie eine optimale Vorsorgemöglichkeit. Hier setzen Sie auf ein Höchstmaß an Sicherheit. Zum einen wächst Ihr Kapital mit einer Verzinsung von 0,9%. Zum anderen werden Sie möglicherweise an den erzielten Überschüssen beteiligt. Wie hoch die Beträge sind, die Sie einzahlen oder abheben möchte, liegt ganz bei Ihnen. Darüber hinaus können Sie die Klassik Rente mit einer Dienstunfähigkeitsrente oder einem Hinterbliebenenschutz kombinieren.
 
Die Relax Privat Rente bildet die Möglichkeit zur Kombination von Renditechance und Flexibilität dank eines ausgeklügelten Baukastensystems.
 
Die Fonds-Privat Rente bietet Ihnen einen Fonds-Mix, der ganz individuell von Ihnen zusammengestellt werden kann. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig erarbeiten gern in Zusammenarbeit mit Ihnen Ihre ganz persönliche Investmentstrategie. Wir bieten Ihnen auch hier eine Kombination mit Dienstunfähigkeits- und Hinterbliebenenschutz an.
 
Die Portfolio Plus Police bietet Ihnen eine vielversprechende Geldanlage mit der Möglichkeit von Steuerersparnissen. Sie entscheiden Ihrem Bedarf an Sicherheit entsprechend in welchen Aktienfonds Sie investieren möchten. Hier bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig zehn unterschiedliche Vermögensmanagement-Klassen zur Auswahl.

Riester-Rente für Verwaltungsbeamte

Mit der Riester Rente der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig erhalten Beamte im Ruhestand eine optimale Altersvorsorge. Dank attraktiver Zulagen und Steuervorteile ist unsere Riester-Rente sehr lohnend. So sichern Sie sich auf privatem Wege eine stabile Rente, die Sie im Ruhestand unterstützt.

Rürup-Rente

Zuletzt bieten wir Ihnen die steuerlich attraktive Rürup-Rente. Diese private Altersvorsorge ist vor allem für Beamte im Ruhestand interessant. So können Sie die Beiträge als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

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Wir bieten Ihnen den passenden Durchblick

Mit dem plan 360° der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig erhalten Sie beste Unterstützung. Schließlich sollten Sie keinesfalls unvorbereitet in den Ruhestand gehen. Unser Beratungskonzept plan360° steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. So drohen keine bösen Überraschungen, wenn der Ausstieg aus dem Berufsleben ansteht.

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