DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

Pflegebedürftigkeit bedeutet für Betroffene und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastungen. Kosten für notwendige Umbauten, Unterstützung durch Pflegepersonal oder stationäre Pflege müssen aufgebracht werden. Pflegebedürftige Menschen können dies aus den eigenen Mittel oft nicht finanzieren. Unsere Gesellschaft wird immer älter, Lebenserwartungen steigen, es gibt immer weniger junge Menschen. Je älter die Bevölkerung, desto höher ist die Zahl der Pflegebedürftigen. Aus diesem Grund wurde die Pflegepflichtversicherung eingeführt.

Gesetzliche Pflegepflichtversicherung

Private Pflegeversicherung

Wechsel gesetzliche und private Pflegeversicherung

Ort der Pflege

Vorteile der Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung im Detail

Feststellung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades

Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung unterscheiden sich kaum voneinander. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monaten bestehen
  • Benötigt wird Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung
  • Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten Unterstützung am Tag
  • 45 Minuten davon für die Grundversorgung
  • Pflege ambulant, teilstationär oder stationär

Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Geprüft werden sechs Lebensbereiche des Antragstellers. Von wem, wo und in welcher Form der Bedürftige gepflegt werden möchte, entscheidet er selbst. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis Pflegegrad 5. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungsansprüche.

Gesetzliche, soziale Pflegepflichtversicherung

Private Pflegepflichtversicherung

Empfehlenswert für gesetzlich und privat Versicherte ist die Pflegezusatzversicherung

Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung sollte eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. Die hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit werden mit der Pflegepflichtversicherung nur zum Teil abgedeckt und sind an Höchstgrenzen gebunden. Die verbleibenden Kosten müssen aus dem privaten Vermögen oder nicht selten von Angehörigen, zum Beispiel von unterhaltspflichtigen Kindern, getragen werden. Die Pflegebedürftigkeit birgt ein hohes finanzielles Risiko. Mit der Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie sich gegen dieses Risiko optimal absichern.

Die drei Möglichkeiten der privaten Pflegezusatzversicherungen: die Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung.

  • Die Pflegerentenversicherung stellt eine besondere Variante der Lebensversicherung dar. Auf Basis des monatlichen Beitrags zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig dem Versicherungsnehmer später eine lebenslange steuerfreie Rente, wenn er pflegebedürftig wird. Die Rentenansprüche sind meist nach Pflegegraden abgestuft. Oft kann zusätzlich ein Todesfallschutz (zur Absicherung hinterbliebener Angehöriger) integriert werden. Hier reicht der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades.
  • Die Pflegekostenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung. Erstattungsfähige Kosten sind die rein für die Pflege notwendige Kosten, Unterbringung und Verpflegung gehören nicht dazu. Hauptsächlichst greift die Versicherung bei professioneller Pflege. Die Kosten müssen nachgewiesen werden, bevor sie erstattet werden können.
  • Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Pflegebedürftige einen frei verwendbaren Tagessatz in der vertraglich vereinbarten Höhe. Sobald die Pflegebedürftigkeit eintritt, wird das Tagesgeld ausbezahlt. Notwendig ist nur der Nachweis der Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad. Wofür der finanzielle Zuschuss genutzt wird ist nicht relevant.

Bei Abschluss der Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig kann eine staatliche Förderung, die sogenannte „Pflege-Bahr“, in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen für die staatliche Förderung:

  • Der Versicherte muss mindestens zehn Euro im Monat selbst in die Pflegekasse einzahlen
  • Die Pflege­Zusatzversicherung muss alle Pflegegrade absichern, erforderlich für Pflegegrad 5 ist eine Deckung von mindestens 600 € im Monat
  • Erlaubt sind weder Gesundheitsprüfung, noch Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge
  • Anspruch hat jeder, der volljährig, pflegepflichtversichert und noch keine Pflegeleistungen erhält
  • Versicherungsunternehmen müssen jede Person aufnehmen, die einen Anspruch auf die staatliche Zulage hat

Fordern Sie individuelle Beratung an

Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung sind ein wichtiger Versicherungsschutz, zu dem Sie sich ausführlich und fachkundig beraten lassen sollten. Gern stehen Ihnen unsere kompetenten, qualifizierten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig für eine Beratung zur Verfügung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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