Seit 1995 sind gesetzlich und privat Krankenversicherte sowie Beamte mit Heilfürsorge verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Mit dieser zusätzlichen Sozialversicherung soll ein Teil der Kosten, die durch Pflegebedürftigkeit entstehen, abgedeckt werden. Das Risiko pflegebedürftig zu werden, besteht nicht nur für ältere Personen, sondern für jeden von uns.
Pflegebedürftig sind „Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen… Personen […], die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.“ (Auszug §14 SGB XI)
Pflegebedürftige verlieren zunehmend Ihre Selbstständigkeit im Alltag und benötigen deshalb Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen in unterschiedlichem Ausmaß. Ursachen sind in den meisten Fällen akute Erkrankungen wie Schlaganfall, Allgemeinerkrankungen, Unfälle aber auch schwere Operationen. Ursachen der Pflegebedürftigkeit sind außerdem chronische körperliche oder seelische Erkrankungen.
Pflegebedürftigkeit bedeutet für Betroffene und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastungen. Kosten für notwendige Umbauten, Unterstützung durch Pflegepersonal oder stationäre Pflege müssen aufgebracht werden. Pflegebedürftige Menschen können dies aus den eigenen Mittel oft nicht finanzieren. Unsere Gesellschaft wird immer älter, Lebenserwartungen steigen, es gibt immer weniger junge Menschen. Je älter die Bevölkerung, desto höher ist die Zahl der Pflegebedürftigen. Aus diesem Grund wurde die Pflegepflichtversicherung eingeführt.
Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch von der gesetzlichen, sozialen Pflegeversicherung erfasst. Arbeitgeber übernehmen, wie bei der Krankenversicherung, einen Teil der Beiträge und führen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil direkt an die Pflegekasse ab. Als Entschädigung für die Mehrkosten der Arbeitgeber wurde (Ausnahme Sachsen) ein Feiertag gestrichen. Arbeitnehmern entsteht dadurch ein weiterer Arbeitstag.
Freiberuflich Tätige und Selbstständige tragen die gesamten Kosten allein.
Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung richten sich, wie Beiträge zur Krankenversicherung, nach der Höhe des Einkommens. Die Leistungen werden ebenfalls als Sachleistung gewährt. Aufgrund der zunehmenden Zahl Pflegebedürftiger und der Funktionsweise der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung können die steigenden Kosten immer weniger abgedeckt werden.
Privat Versicherte müssen einen separaten Vertrag bei ihrer Krankenkasse abschließen, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig.
Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, wird bei der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig das Prinzip der Kostenerstattung angewandt. Der Versicherte erhält eine Privatrechnung vom Leistungserbringer und ist für die Bezahlung selbst verantwortlich. Die Rechnung reicht er bei seiner Pflegeversicherung ein, die ihm den Betrag gemäß den vertraglichen Bedingungen erstattet. Die Kostenerstattung erfolgt nach dem Anwartschaftsdeckungsprinzip.
Von den Beiträgen werden, wie bei der Krankenversicherung, Altersrückstellungen gebildet, die nach und nach aufgelöst werden und die zu erwartende Zunahme an Leistungsansprüchen abfedern. Beamte zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif für die nicht durch die Beihilfe abgedeckten Kosten. Der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung wird nicht nach Einkommen, sondern nach dem Alter und Gesundheitszustand ermittelt.
Die private Absicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig ist im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung ein tragbares System. Altersrückstellungen, die im Versicherungslauf gebildet werden, sichern die vereinbarte Kostendeckung im Pflegefall ab.
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können meist problemlos von der gesetzlichen in die private Pflegekasse der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig wechseln. Aufnahmebedingungen und Leistungen von gesetzlichen und privaten Pflegekassen sind nahezu identisch.
Der Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bringt einige Probleme mit sich. Denn:
Die ambulante, häusliche Versorgung übernehmen ehrenamtliche Personen, meist Familienangehörige. Die Pfleger erhalten pauschale Leistungen, ein steuerfreies Pflegegeld.
Übernimmt die Pflege ein Pflegedienst, werden Pflegegeld und die Erstattung für Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag getragen. Kosten, die darüber hinausgehen, müssen privat aufgebracht werden.
Möglich ist eine stundenweise professionelle Pflege des Pflegebedürftigen, der zu Hause lebt. Pflegebedürftigen in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Familie oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Bei stationärer Pflege werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.
Die Pflegepflichtversicherung wird in der Regel gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen.
Freiwillig gesetzlich Versicherte sind nicht verpflichtet, ihre Pflegeversicherung ebenfalls gesetzlich abzuschließen. Hier kann auch eine private Versicherung, beispielsweise die Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig, in Betracht kommen. Wenn das Einkommen eines gesetzlich Versicherten ein Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, kann er sich auch privat versichern.
Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung unterscheiden sich kaum voneinander. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:
Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Geprüft werden sechs Lebensbereiche des Antragstellers. Von wem, wo und in welcher Form der Bedürftige gepflegt werden möchte, entscheidet er selbst. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis Pflegegrad 5. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungsansprüche.
Wird Antrag auf Pflegeleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt, erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere anerkannte Prüfdienste eine Begutachtung. Der Gutachter gibt eine Empfehlung, in welche der fünf Pflegegrade der Versicherte eingestuft werden sollte. Im Ermessen der Pflegekasse liegt es, der Empfehlung des MDK nachzukommen und den Pflegegrad verbunden mit den Leistungen zu genehmigen.
Ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH übernimmt den Auftrag der privaten Pflegekasse, den Antragsteller auf Pflegeleistungen einem der Pflegegrade zuzuordnen. Nach diesem Gutachten richtet sich die Pflegekasse bei ihrer Entscheidung, Pflegeleistungen zu gewähren.
Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung sollte eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. Die hohen Kosten bei Pflegebedürftigkeit werden mit der Pflegepflichtversicherung nur zum Teil abgedeckt und sind an Höchstgrenzen gebunden. Die verbleibenden Kosten müssen aus dem privaten Vermögen oder nicht selten von Angehörigen, zum Beispiel von unterhaltspflichtigen Kindern, getragen werden. Die Pflegebedürftigkeit birgt ein hohes finanzielles Risiko. Mit der Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig können Sie sich gegen dieses Risiko optimal absichern.
Die drei Möglichkeiten der privaten Pflegezusatzversicherungen: die Pflegetagegeldversicherung, Pflegerentenversicherung und die Pflegekostenversicherung.
Bei Abschluss der Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig kann eine staatliche Förderung, die sogenannte „Pflege-Bahr“, in Anspruch genommen werden.
Voraussetzungen für die staatliche Förderung:
Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung sind ein wichtiger Versicherungsschutz, zu dem Sie sich ausführlich und fachkundig beraten lassen sollten. Gern stehen Ihnen unsere kompetenten, qualifizierten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig für eine Beratung zur Verfügung.