Anwartschaftsversicherung
Einige Beamte der PolizeI erhalten während ihrer Dienstzeit die sogenannte Heilfürsorge. Dies trifft vor allem die im Vollzug tätigen Beamten. Allerdings ist der Erhalt der Heilfürsorge zeitlich begrenzt. Gründe, wie der Wechsel in den Innendienst oder der Ruhestand, verwandeln den Anspruch auf Heilfürsorge in eine Beihilfeberechtigung.
Teilweise wird auch Beamten während der Ausbildung Heilfürsorge geleistet. Sollte es nach Abschluss zur Verbeamtung kommen, ist häufig die Beihilfe einschlägig. Eine separate Krankenversicherung ist bei Erhalt der Heilfürsorge nicht nötig. Schließlich übernimmt Ihr Dienstherr die Krankheitskosten nahezu vollumfänglich.
Die Beihilfe steht Ihnen nur dann zu, wenn Sie die übrigbleibenden Kosten mithilfe einer beihilfekonformen Krankenversicherung abdecken. Wer gesetzlich versichert ist, erhält keine Beihilfe.
Im Regelfall übernimmt die Beihilfe 50% Ihrer Behandlungskosten. Der Ruhestand oder Kinder sorgen für eine Erhöhung der Beihilfe. Da nur ein Teil der Kosten übernommen wird, müssen Sie den Rest aus eigener Tasche bezahlen.
Um den Anteil tragen zu können, müssen vom Beamten der Polizei entsprechende Beiträge gezahlt werden. Hierbei müssen die Leistungen der Versicherung zumindest denen einer gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.
In der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig stellen wir Ihnen gern die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV vor. Vor Ort errechnen wir abhängig von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den gewünschten Leistungen Ihren persönlichen Beitrag.
Da Sie mit Ende der Heilfürsorge beihilfeberechtigt werden, müssen Sie mit einer passenden beihilfekonformen Krankenversicherung vorsorgen. Allerdings kann dies vor allem dann problematisch sein, wenn Sie aufgrund des Ruhestands Beihilfe beziehen. Da sich der Beitrag unter anderem an Ihrem Alter orientiert, muss selbst ein gesunder Mensch mit hohen Beiträgen rechnen. Dies ist bereits im Basistarif der Fall.
Um diesen hohen Kosten vorzubeugen, sollten Sie sich die Anwartschaftsversicherung der DBV ansehen. Die Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig haben mit der Anwartschaftsversicherung die passende Lösung im Angebot.
Anwartschaftsversicherung im Detail
Was ist eine Anwartschaftsversicherung?
Mithilfe einer Anwartschaftsversicherung können Sie bereits frühzeitig für günstige Kondition bei Eintritt in die private Krankenversicherung sorgen. Im Rahmen der Übergangszeit gilt es lediglich niedrige Prämien zur Abdeckung anfallender Verwaltungskosten abzudecken.
Die Anwartschaftsversicherung sorgt dafür, dass Sie unter Garantie zum relevanten Zeitpunkt in die private Krankenversicherung aufgenommen werden. Hierbei gelten nur die Bedingungen, die zum Abschluss der Anwartschaftsversicherung einschlägig waren.
Es muss zwischen der kleinen und der großen Anwartschaftsversicherung unterschieden werden. Wie der Name bereits vermuten lässt, sind die Kosten für die kleine geringer als die für die große Anwartschaftsversicherung. Allerdings liegen beide weit unter den Beiträgen einer aktiv genutzten privaten Krankenversicherung.
Allgemeines
Bei der Anwartschaftsversicherung sollten Sie einige Dinge beachten. Sobald Ihre Anwartschaft in den Versicherungstarif umgewandelt wird, gilt Ihr ursprüngliches Eintrittsalter als Berechnungsgrundlage der Beiträge. Eine neuerliche Risikoprüfung wird nicht durchgeführt. Die Laufzeit der Anwartschaftsversicherung vor Umwandlung begründet keinen Leistungsanspruch.
Sollten nach Abschluss der Anwartschaft Krankheiten oder Unfallfolgen eintreten, werden diese bei der Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.
Pflegeversicherung
Eine Anwartschaft ist auch für die Pflegeversicherung möglich. Diese kann für maximal fünf Jahre abgeschlossen werden. Auf Antrag ist eine Verlängerung jedoch möglich.
Kleine oder große Anwartschaftsversicherung
Kleine Anwartschaftsversicherung
Die erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig bieten Beamten der Polizei unter anderem die kleine Anwartschaftsversicherung. Hierbei wird der Gesundheitszustand bei Vertragsschluss Grundlage der späteren Beitragsberechnung. Das Alter hingegen spielt keine Rolle. Dies ergibt vor allem dann Sinn, wenn der Zeitraum hin zur Umwandlung überschaubar ist. Beispielhaft zu nennen sei die Ausbildungszeit von Beamten der Polizei.
Nachteile
Da lediglich Ihr Gesundheitszustand berücksichtigt wird, fällt das Alter bei der Umwandlung in die beihilfekonforme Krankenversicherung ins Gewicht. Dementsprechend wird der Beitrag im Vergleich zur großen Anwartschaftsversicherung größer ausfallen.
Große Anwartschaftsversicherung
Sollte es absehbar sein, dass Sie bis zum Eintritt in den Ruhestand Heilfürsorge beziehen werden, empfiehlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig die große Anwartschaftsversicherung. Hierbei wird bei der Beitragsberechnung Ihrer beihilfekonformen Krankenversicherung nicht nur der Gesundheitszustand, sondern auch Ihr Eintrittsalter der Anwartschaftsversicherung herangezogen. Dies ist bei einem Eintritt im hohen Alter äußerst lohnenswert.
Beamten der Polizei, die über eine lange Sicht Heilfürsorge beziehen werden, empfehlen wir demzufolge den Abschluss der großen Anwartschaftsversicherung.
Beamtenanwärter der Polizei hingegen empfehlen wir zumindest den Abschluss der kleinen Anwartschaftsversicherung. Sollte nach Ausbildungsabschluss doch Heilfürsorge bezogen werden, ist eine Umwandlung in eine große Anwartschaftsversicherung möglich. Hierbei verzichten wir auf eine erneute Gesundheitsprüfung.
Die monatlichen Kosten einer großen Anwartschaftsversicherung liegen selbstverständlich über denen der kleinen Anwartschaftsversicherung. Der ausschlaggebende Grund dafür ist, dass bei der großen Anwartschaftsversicherung bereits Altersrückstellungen angehäuft werden, von denen Sie beim Versicherungseintritt im Alter profitieren. Schließlich werden Sie einen gesteigerten medizinischen Bedarf haben. Diesen decken Sie trotzdem mit günstigen Beiträgen. Die Rückstellungen tilgen die Kosten, die offen bleiben.
Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig raten Ihnen dringend dazu, bestehende Anwartschaftsversicherungen nicht zu kündigen. Ein Auslöser hierfür kann der Fakt sein, dass Sie sich noch nicht sicher sind, ob Sie später in die private oder gesetzliche Krankenversicherung eintreten möchten. Seien Sie sich bitte stets bewusst, dass bereits angehäufte Altersrückstellungen mit Kündigung der großen Anwartschaftsversicherung unwiderruflich erlöschen. Darüber hinaus fällt Ihr Anspruch auf günstige Konditionen weg.
Nachteile bei neuerlicher Anwartschaft
Sollten Sie sich später für einen erneuten Eintritt in die Anwartschaftsversicherung entscheiden, bringt dies einige Nachteile mit sich. So sind die Beiträge gezwungenermaßen höher als bei Ihrer früheren Anwartschaftsversicherung. Dies ist dem höheren Eintrittsalter geschuldet. Bereits gebildete Altersrückstellungen verfallen ebenfalls. Somit müssen Sie diese neuerlich anhäufen. Ein erneuter Versicherungsschluss bringt darüber hinaus eine weitere Gesundheitsprüfung mit sich. Hierbei können hohe Risikozuschläge oder gar Leistungsausschlüsse entstehen. Darüber hinaus müssen Sie sich bei einem erneuten Versicherungsabschluss mit einer Wartezeit arrangieren. Erst nach deren Ablauf gilt Ihr Versicherungsschutz.
Das Angebot einer Anwartschaftsversicherung gibt es nur im Bereich der privaten Krankenversicherung. Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten dergleichen nicht an. Schließlich werden die Beiträge bei der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig von Alter und Gesundheitszustand bemessen. Hier zählt lediglich Ihre Einkommenshöhe. Demzufolge wäre eine Anwartschaftsversicherung in diesem Bereich nutzlos.
Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an
Das Expertenteam der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig stellt Ihnen die Versicherungslösungen rund um die Anwartschaftsversicherung gern persönlich vor.
Fink & Wagner GmbH
Jahnallee 14
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