Die Versorgung für ehemalige Soldaten auf Zeit
Bei Soldaten auf Zeit richten sich die Versorgungsansprüche gegenüber der Bundeswehr nach der Anzahl der Dienstjahre. Soldaten auf Zeit können sich zu zwei bis 25 Jahren Wehrdienst verpflichten. Umso länger Sie Ihren Dienst geleistet haben, desto umfangreicher sind die Leistungen. Beispielsweise stehen Ihnen nach 12 oder mehr Jahren für maximal 60 Monate sogenannte Übergangsgebührnisse zu. Solange Übergangsgebührnisse gezahlt werden, erhalten Sie einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen Ihrer privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung.
Soldaten auf Zeit haben die Möglichkeit über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr Leistungen zur Förderung ihrer schulischen und beruflichen Bildung zu nutzen. Möchten Sie nach Dienstzeitende eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst beginnen, können Sie einen sogenannten Eingliederungsschein beantragen, mit dem Sie die Garantie auf einen Ausbildungsplatz erhalten.
Wenn Sie eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst oder ein anderes Arbeitsverhältnis beginnen und Ihr Einkommen unter der Höhe der Übergangsgebührnisse liegt, können anstatt der Übergangsgebührnisse Ausgleichsbezüge gezahlt werden. Mit Ausgleichsbezügen wird das erzielte Gehalt „aufgefüllt“. Für Soldaten, die 20 Jahre oder länger ihren Dienst geleistet haben, zahlt die Bundeswehr eine einmalige Übergangsbeihilfe von bis zum 12fachen der monatlichen Dienstbezüge.
Krankenversicherung von Soldaten auf Zeit
Nehmen Soldaten auf Zeit nach ihrem Austritt aus der Bundeswehr eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf, können sie bei einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze selbst entscheiden, ob sie sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern. Liegt das Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze werden sie in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Die Versorgung für Berufssoldaten im Ruhestand
Berufssoldaten werden bei Erreichen der Altersgrenze oder bei Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Der Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung geht in den Anspruch auf Beihilfe über. Der Dienstherr übernimmt nur noch 70 Prozent der Kosten im Krankheits- oder Pflegefall, bei Geburt oder Tod, für Vorsorgemaßnahmen oder Schutzimpfungen. Die allgemeine Krankenversicherungspflicht gilt für alle Bürger Deutschlands. Das heißt, die nicht von der Beihilfe abgedeckten Kosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden.
Eine Aufnahme in die private, beihilfekonforme Krankenversicherung hängt in erster Linie vom Gesundheitszustand und dem Alter ab. Unfälle, Krankheiten und auch die hohen Anforderungen im Wehrdienst hinterlassen im Laufe der Zeit ihre Spuren, wodurch sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung im höheren Alter als schwierig gestalten kann. Risikozuschläge können die Beiträge in die Höhe treiben und Leistungsausschlüsse Sie in der Ausgestaltung Ihres individuellen Versicherungsschutzes einschränken.
Diese Probleme können Sie mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig clever umgehen. Der für die private Krankenversicherung später wichtige Gesundheitszustand wird bereits beim Abschluss der Anwartschaft festgestellt und praktisch „konserviert“. Weitere Gesundheitsprüfungen, auch wenn die private Krankenversicherung erst Jahrzehnte später aktiviert wird, finden nicht statt. Schließen Sie eine Anwartschaft auf die private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig frühzeitig ab, zahlt sich dies später für Sie aus.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig bietet Ihnen eine kleine und große Anwartschaftsversicherung an. Die kleine Anwartschaft ist geeignet, wenn nur ein kurzer Zeitraum überbrückt werden soll. Hier wird nur der Gesundheitszustand nicht aber das Alter bei Vertragsabschluss konserviert. Die große Anwartschaft ist zwar teurer als die kleine Anwartschaft, bietet aber den großen Vorteil, dass von den Beiträgen zur Anwartschaft bereits Altersrückstellungen gebildet werden. Diese Rückstellungen können im Alter, wenn die Kosten für medizinische Versorgung steigen, aufgelöst und die Beiträge stabil gehalten werden.