Gesetzliche oder private Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung

Beamte sind nicht dazu verpflichtet, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung abzusichern. Sollten Sie sich trotzdem für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, handelt es sich hierbei um eine freiwillige Mitgliedschaft. Sie sollten unbedingt beachten, dass Sie als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung Ihren Beihilfeanspruch verlieren. Ihr Versicherungsverhältnis ist dann mit dem eines normalen Arbeitnehmers zu vergleichen.

Im Gegensatz zum Arbeitnehmer erhalten Sie jedoch bei der Beitragszahlung keine Unterstützung. Während beim Arbeitnehmer der Arbeitgeber die Beiträge mitträgt, müssen Sie als Beamter selbstständig dafür aufkommen. Da die Beitragshöhe der gesetzlichen Krankenversicherung an Ihrem Einkommen ermessen wird, sollten Sie unbedingt berechnen, ob es sich tatsächlich lohnt. Schließlich wird der Beitrag der privaten Krankenversicherung an persönlichen Eigenschaften wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählte Leistungen berechnet.

Sollten Sie sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entscheiden, müssen Sie bedenken, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig ist.

Wenn Sie aus dem Dienst entlassen werden und die Kosten der privaten Krankenversicherung nicht mehr tragen können, gibt es eine Lösung. Da viele private Krankenversicherungen einen sogenannten Sozialbeitrag anbieten, müssen Sie keine Angst haben, ohne Versicherung dazustehen. Darüber hinaus ist es möglich, dass Sie bei nachgewiesenem Bedarf eine Kostenübernahme vom Jobcenter erhalten. Schließlich gilt in Deutschland seit geraumer Zeit eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung.

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung dürfen Sie keine luxuriösen Leistungen erwarten. Sie erhalten den gesetzlich festgelegten Basisschutz. Im Gegensatz dazu profitieren privat Krankenversicherte von einem breitgefächerten Leistungsspektrum. Attraktive Zusatzleistungen wie Anspruch auf Chefarztbehandlung oder Unterbringung in einem Ein- bis Zweibettzimmer sind nur zwei Beispiele.

Die private Krankenversicherung für Verwaltungsbeamte

In der Regel entscheiden sich Beamte für eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung. Schließlich profitieren Sie hierbei nicht nur von attraktiven Zusatzleistungen, sondern behalten Ihren Anspruch auf Beihilfe. Ihr Beihilfeanspruch beinhaltet eine prozentuale Beteiligung Ihres Dienstherrn an den Kosten medizinischer Behandlungen. Für den übrigen Teil sollten Sie mit einer effektiven privaten Krankenversicherung vorsorgen, die beihilfekonform ist. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig beraten Sie gern zum Zusammenwirken der Beihilfe und der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV.

Die Beitragshöhe der privaten Krankenversicherung liegt für Beamte in der Regel weit unter der eines Selbständigen. Schließlich übernimmt der Dienstherr im Wege der Beihilfe bereits einen großen Teil der Kosten. Dementsprechend ist die beihilfekonforme private Krankenversicherung häufig kostengünstiger. Folgende Faktoren spielen bei der Berechnung Ihres Beitrags beispielsweise eine Rolle:

  • Höhe Ihrer Besoldung
  • Eintrittsalter
  • Art Ihres Dienstes („Risikozuschlag“)
  • Ihr Gesundheitszustand
  • Selbstbehalt
  • Gewünschte Leistungen

Vor dem Eintritt in die private Krankenversicherung müssen Sie eine Gesundheitsprüfung durchführen lassen. Ihre persönliche Beihilfe müssen Sie übrigens bei der Beihilfestelle beantragen, die für Sie zuständig ist. Sobald Sie Ihrer Beihilfestelle einen entsprechenden Nachweis (Beleg) erbracht haben, erstattet diese die erstattungsfähigen Kosten. Folglich müssen Sie als beihilfeberechtigter Beamter zunächst in Vorkasse treten. Im Gegensatz dazu werden die Behandlungskosten bei der gesetzlichen Krankenversicherung unmittelbar zwischen Arzt und Krankenversicherung beglichen.

Der größte Vorteil einer privaten Krankenversicherung ist das breite Leistungsspektrum. Beamte, die sich gegen eine gesetzliche Krankenversicherung entschieden haben, können von der privaten Krankenversicherung weit mehr erwarten. Schließlich sind lediglich die Basisleistungen der privaten Krankenversicherung gesetzlich festgelegt.

Beispiele für Leistungen:

  • Anspruch auf Chefarztbehandlung
  • Ein- bis Zweibettzimmer
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurze Wartezeit in der Arztpraxis
  • Erleichterte Terminvergabe

Vor- und Nachteile

Sowohl die gesetzliche als auch die private Krankenversicherung haben ihre Vor- und Nachteile. Bei einem persönlichen Gespräch mit den erfahrenen Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig erfahren Sie im Detail, welche Versicherung sich für Sie lohnt.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wer sich als Beamter für die gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, profitiert primär von einer Tarifstabilität. Ihr Alter und Ihr Gesundheitszustand spielen bei der Beitragsberechnung keine Rolle. Schließlich bleibt der Beitragssatz immer gleich und bezieht sich auf Ihr Gehalt. So sind Probleme Ihrer finanziellen Liquidität nahezu ausgeschlossen. Darüber hinaus müssen Sie nicht in Vorkasse treten. Die Arztkosten werden zwischen Arzt und Krankenkasse unmittelbar beglichen.

Vorteile

  • Tarifstabilität
  • Gesundheitszustand und Alter irrelevant für Beitragsberechnung
  • Rechnungen verursachen keine Vorkosten bei Ihnen
  • Ihre Familienmitglieder können Sie praktischerweise mitversichern

Dass die gesetzliche Krankenversicherung derart tarifstabil ist, hat auch seine Schattenseiten. Hieraus folgt, dass Sie eine starre Absicherung erhalten, die nur schwer individualisiert werden kann. Sie müssen auch dann den allgemeinen Beitragssatz entrichten, wenn Sie die Leistungen überhaupt nicht in Anspruch nehmen. Die Kosten, welche Sie entrichten müssen, sind ebenfalls nicht vergleichbar mit denen der privaten Krankenversicherung.

Nachteile

  • Sie können Ihren Versicherungsvertrag nicht individualisieren
  • Besserverdiener müssen hohe Beiträge zahlen
  • Der Leistungskatalog fällt geringer aus als bei der privaten Krankenversicherung
  • Ihr Beihilfeanspruch entfällt
  • Der Leistungskatalog ist sehr begrenzt
  • Eine Reduzierung der Beiträge ist nicht möglich

Private Krankenversicherung

Wer sich für die private Krankenversicherung entscheidet, profitiert in erster Linie von einer Vielzahl medizinischer Vorteile. Ihnen wird ein breit gefächertes Leistungsspektrum geboten. Hierzu zählen nicht nur Chefarztbehandlung und Unterbringungen im Ein- bis Zweibettzimmer. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit auf alternative Behandlungsmethoden.

Vorteile

  • Bleistungsstarke medizinische Versorgung für Beamte
  • Sie können Ihren Tarif individualisieren
  • Sie sind beihilfeberechtigt
  • Beiträge liegen häufig unter gesetzlicher KV
  • Sonderleistungen
  • Vielfältige Behandlungen möglich

Doch die private Krankenversicherung hat auch Nachteile, die nicht unter den Teppich gekehrt werden können.

Nachteile

  • Um die Beitragshöhe berechnen zu können, besteht die Pflicht zur Gesundheitsprüfung
  • Ein kostenfreies Mitversichern Familienangehöriger ist nicht möglich
  • Zu hoher Selbstbehalt kann im Ernstfall schwere Folgen haben
  • Wer spät in die private KV wechselt, zahlt hohe Beiträge
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Sie sind herzlich eingeladen

Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig unterstützen Sie gern bei der Entscheidung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

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