Anwartschaftsversicherung
Die erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig legen Ihnen wärmstens ans Herz, so früh wie möglich eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Im besten Falle schließen Sie die Anwartschaft bereits während Ihrer Ausbildung als Anwärter zum Beamten der Polizei ab.
Da Sie während Ihrer Ausbildungszeit als Anwärter zum Beamten der Polizei in der Regel Heilfürsorge von Ihrem Dienstherrn erhalten, ist es wichtig für den Fall vorzusorgen, dass Sie diese einmal nicht mehr erhalten. Sobald der Anspruch auf Heilfürsorge erlischt, wird er in der Regel in einen Anspruch auf Beihilfe umgewandelt. Nun sind Sie dazu verpflichtet der Krankenversicherungspflicht zu entsprechen, da Ihr Dienstherr nur noch einen Teil der anfallenden Behandlungskosten übernimmt. Seit 1. Januar 2019 gilt für beihilfeberechtigte die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung in Form der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Der Anspruch auf Heilfürsorge kann aufgrund mehrerer Ursachen in einen Beihilfeanspruch umgewandelt werden. Die häufigsten Ursachen sind der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung, der Wechsel des Einsatzgebietes oder der Einstieg in den Ruhestand.
Der Einstieg in die beihilfekonforme Krankenversicherung ist an diesem Punkt mit hohen Kosten verbunden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Ihr Eintrittsalter und Gesundheitszustand maßgeblich für die Beitragsberechnung sind. Vor allem, wenn Sie im Ruhestand in die private Krankenversicherung wechseln müssen, ist dies mit einer finanziellen Belastung verbunden. Teilweise kann es sogar möglich sein, dass Ihre Versicherung Sie als Versicherungsnehmer ablehnt. Auch der Basistarif, den Ihre private Krankenversicherung Ihnen ermöglichen muss, ist leistungsschwach und teuer. Dieser bietet lediglich die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Dank der Anwartschaftsversicherung sind nicht Ihr gegenwärtiger Gesundheitszustand und Ihr Eintrittsalter maßgeblich. Der Beitrag wird anhand der Daten vom Abschluss der Anwartschaftsversicherung berechnet. So können Sie als alter Versicherungsnehmer mit angeschlagener Gesundheit den günstigen Versicherungsbeitrag eines gesunden jungen Versicherungsnehmers zahlen. Darüber hinaus werden Sie garantiert in die private Krankenversicherung aufgenommen. Ihr Gesundheitszustand wird nicht noch einmal überprüft.