Während Ihres aktiven Dienstes als Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und in bestimmten Fällen sogar als freiwillig Wehrdienstleistende haben Sie Anspruch auf freie Heilfürsorge. Damit erhalten Sie alle Kosten im Krankheitsfall von Ihrem Dienstherrn übernommen und benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung. Wenn diese jedoch spätestens mit Eintritt in den Ruhestand wegfällt, benötigen Soldaten für den nahtlosen Übergang eine beihilfekonforme Krankenversicherung, wie die von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig. Daher empfehlen wir Ihnen sich so früh wie möglich mit dem Abschluss einer Anwartschaftsversicherung zu befassen. Die Vorteile einer solchen Versicherung haben wir Ihnen nachfolgend zusammengestellt.
Solange Sie als Soldat in der aktiven Dienstphase sind, erhalten Sie freie Heilfürsorge von Ihrem Dienstherrn. Die „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung“ kommt für alle Krankheits- und Behandlungskosten auf. Dabei werden alle Leistungen übernommen, die medizinisch notwendig sind und können in etwa mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen werden. Eine Behandlung ist nun nur noch über den Truppenarzt möglich.
Mit der Anwartschaftsversicherung können Sie sich schon während Ihres aktiven Dienstes für die Zeit nach der freien Heilfürsorge absichern. Denn mit dieser erhalten Soldaten den garantierten Eintritt in die private Krankenversicherung, wie die von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig. Alle Soldaten mit Anspruch auf die freie Heilfürsorge benötigen keine zusätzliche Krankenversicherung. Die Kosten sind zu 100 % von Ihrem Dienstherrn abgedeckt. Bedenken Sie jedoch, dass die Leistungen der truppenärztlichen Versorgung denen der gesetzlichen Krankenversicherung gleichen.
Daher raten wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig zum Abschluss sinnvoller Zusatzversicherungen, wie einer Zahnzusatzversicherung oder einem Heilfürsorge-Ergänzungstarif. Bei uns finden Sie Ihren individuell passenden Versicherungsschutz. Im aktiven Dienst genießen Soldaten die freie Heilfürsorge. Wenn jedoch die Bezüge wegfallen, entfällt automatisch auch der Anspruch auf die Versorgungsleistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es jedoch Ausnahmen, die in der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung und im Soldatenversorgungsgesetz geregelt sind:
Sobald Sie als Soldat freie Heilfürsorge genießen, sind Sie verpflichtet sich in allen medizinischen Angelegenheiten an den Truppenarzt zu wenden. Dazu hat der Dienstherr an jedem Standort der Bundeswehr eigene Arztpraxen und bundesweite Krankenhäuser errichtet. Damit werden nahezu alle Behandlung im Umfeld der Bundeswehr durchgeführt. Sollte ein Notfall vorliegen, bekommen Sie selbstverständlich eine entsprechende Überweisung.
Wenn Ihr aktiver Dienst als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat endet, bedeutet das auch das Ende der freien Heilfürsorge. Sie müssen ab jetzt wieder in zivile Arztpraxen und Krankenhäuser gehen. Das kann mitunter eine echte Herausforderung für Soldaten darstellen. Daher haben wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig ein paar Tipps zusammengestellte:
Wenn Sie Ihren aktiven Dienst beenden, haben Sie als ehemaliger Soldat Anspruch auf Beihilfe. Berufssoldaten wird diese Versorgungsform des Dienstherrn auf Lebenszeit gewährt. Soldaten auf Zeit erhalten die Beihilfe nur für einen gewissen Zeitraum in Form von Übergangsgebührnissen. Diese werden maximal für 5 Jahre nach dem Ausscheiden gewährt.
Wenn Sie nun als Soldat auf Zeit aus dem Dienst ausgeschieden sind oder als Berufssoldat in den Ruhestand gehen, bekommen Sie Beihilfe in Höhe vom 70 %. Der Dienstherr erstattet in dem Fall den größten Anteil der anfallenden Behandlungs- und Krankheitskosten. Dennoch müssen Soldaten die restlichen 30 % mit einer privaten Krankenversicherung abdecken. Damit Sie sich schon rechtzeitig gute Konditionen sichern, gibt es die Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig.
Nach dem aktiven Dienst erhalten Soldaten nun zu 70 % die Krankheitskosten vom Dienstherrn erstattet. Für die verbleibenden 30 % benötigen Sie eine private und beihilfekonforme Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung funktioniert nach dem Kapitalsystem. Um es auf den Punkt zu bringen: Je älter Soldaten sind und je mehr Vorerkrankungen bestehen, desto höher fallen die monatlichen Beiträge aus. Mit der Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig sichern Sie sich gegen genau dieses Risiko ab.
Sie stellen damit bereits in frühen Jahren die garantierte Aufnahme in eine private Krankenversicherung sicher und das zu besonders günstigen Konditionen. Eine Anwartschaftsversicherung ist also eine gute Möglichkeit für später zu festen Konditionen in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden und hohe Zuschläge zu vermeiden. Nachfolgend zeigen wir Ihnen, wie die Aufnahme für Soldaten in die Anwartschaftsversicherung ablaufen würde.
Dazu nutzen wir das Beispiel eines Berufssoldaten:
Sie sehen an diesem Beispiel selbst, dass die Anwartschaftsversicherung eine attraktive Möglichkeit für Soldaten ist, sich nach der aktiven Dienstzeit günstige Konditionen in der privaten Krankenversicherung zu sichern. Bedenken Sie immer: Wenn Sie erst mit 59 Jahren eine PKV abschließen, müssen Sie mit hohen Beiträgen rechnen oder der Antrag wird gänzlich abgelehnt bzw. Sie werden nur im Basistarif versichert. Mit der Anwartschaftsversicherung für Soldaten können Sie entspannt in Richtung Zukunft blicken, denn die Leistungen der privaten Krankenversicherung zu günstigen Beiträgen sind Ihnen sicher. Und auch wenn in der Zwischenzeit Krankheiten auftreten sollten – mit der Anwartschaftsversicherung gilt Ihr Gesundheitszustand bei Abschluss der Anwartschaft.
Gerne beraten wir Sie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig zu Ihren Fragen rund um die Anwartschaftsversicherung. Sie benötigen ein unverbindliches Angebot für eine Versicherung oder sind auf der Suche nach weiteren, individuellen Versicherungslösungen? Setzen Sie sich gerne mit uns per E-Mail, telefonisch oder bei einem Besuch vor Ort in Verbindung. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen zur Anwartschaftsversicherung.