Soldaten auf Zeit

Als Soldat auf Zeit haben Sie sich für 2 bis 25 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet. Der Dienst als Zeitsoldat ist mit hervorragenden beruflichen Perspektiven verbunden. Ihrem Dienstherrn gegenüber haben Sie umfangreiche Rechte und auch eine Reihe von Pflichten.

Die Leistungen während des aktiven Dienstes

Das Grundgehalt bemisst sich nach der jeweils für den Dienstgrad maßgeblichen Besoldungsgruppe laut Bundesbesoldungsgesetz. Innerhalb einer Besoldungsgruppe steigen die Bezüge in acht Stufen zu jeweils zwei, drei oder vier Jahren. Soldaten der Bundeswehr haben grundsätzlich Anspruch auf Krankenfürsorge. Zuständig für die Behandlung im Krankheitsfall ist der Truppenarzt. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung umfasst medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen:

  • Im Krankheitsfall
  • Für Maßnahmen der Krankheitsvorsorge, -früherkennung und zur medizinischen Rehabilitation
  • Schutzimpfungen
  • Bei Schwangerschaft, Entbindung und nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch

Die truppenärztliche Versorgung hat grundsätzlich Vorrang vor der Behandlung durch zivile medizinische Einrichtungen. Nur wenn die Möglichkeiten des Truppenarztes ausgeschöpft sind, kann mit einer Überweisung ein Arzt oder Krankenhaus außerhalb der Bundeswehr aufgesucht werden. Derart genehmigte Behandlungen sind erstattungsfähig. Auch im Urlaub müssen Sie zunächst die nächste Bundeswehrstation, beziehungsweise den nächsten Bundeswehr-Arzt konsultieren. Ausnahmen bilden Notfälle. 

Zur Versorgung von Soldaten auf Zeit gehört neben den monatlichen Dienstbezügen auch die Zahlung verschiedener Zuschläge und Ausgleichszahlungen. Zum Beispiel: 

  • Kinder, für die Sie Anspruch auf Kindergeld haben, werden im Familienzuschlag berücksichtigt
  • Ordnet der Dienstherr die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften an, so ist diese kostenfrei. Sie haben auch die Möglichkeit, an der Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen
  • Soldaten erhalten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vermögenswirksame Leistungen
  • Gegebenenfalls werden Amts- und Stellen- sowie Erschwerniszulagen gezahlt
  • Leistungsprämien bei überdurchschnittlichen, herausragenden dienstlichen Leistungen
  • Der Dienstherr übernimmt die Fahrkosten oder gewährt Reisebeihilfe, für eine wöchentliche Heimfahrt bei Entfernungen von über 30 Kilometern zwischen Einsatz- und Heimatort. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, alle Züge im Nah- und Fernverkehr kostenfrei zu nutzen. Erstattungen erhalten Sie beim Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten.

Besonderheiten im Ausland

  • Bei Auslandseinsätzen oder einer dienstlichen Verwendung im Ausland werden, abhängig vom individuellen Risiko im jeweiligen Land, tägliche Zuschläge gezahlt. Der Mindestzuschlag beträgt € 48, der höchste Zuschlag € 145 für jeden Tag im Dienst.
  • Ein Mietzuschuss gleicht die häufig höheren Mietkosten im Ausland unter Berücksichtigung eines Eigenanteiles aus.
  • Durch einen Ausgleich wird auch die abweichende Kaufkraft kompensiert.

Die Leistungen für Soldaten auf Zeit nach dem aktiven Dienst

Die Leistungsansprüche nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr sind abhängig von den abgeleisteten Dienstjahren. Umso länger Sie in der Bundeswehr gedient haben, desto umfangreicher sind die Leistungen. Nach einer Dienstzeit von 12 oder mehr Jahren stehen nach dem Ausscheiden für maximal 60 Monate sogenannte Übergangsgebührnisse zu. Sie erhalten Leistungen zur Förderung Ihrer schulischen und beruflichen Bildung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Sie haben als Zeitsoldat die Möglichkeit, einen sogenannten Eingliederungsschein zu beantragen.

Dieser garantiert Ihnen einen Ausbildungsplatz im Öffentlichen Dienst. Anstatt der Übergangsgebührnisse können Ausgleichsbezüge gezahlt werden, wenn Sie eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst oder ein anderes Arbeitsverhältnis beginnen, bei der das Einkommen unter der Höhe der Übergangsgebührnisse liegt. Mit Ausgleichsbezügen wird das erzielte Gehalt bis zur 75-Prozent-Grenze „aufgefüllt“. Bei einer Dienstzeit von 20 Jahren und mehr haben Sie Anspruch auf eine einmalige Übergangsbeihilfe von bis zum 12fachen der monatlichen Dienstbezüge. 

Wichtige Absicherungen für Soldaten auf Zeit

  • Anwartschaftsversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Dienstunfähigkeitsversicherung
  • Altersvorsorge
  • Unfallversicherung

Anwartschaftsversicherung für Soldaten auf Zeit

Die Pflegeversicherung für Soldaten auf Zeit

Dienstunfähigkeit bei Soldaten auf Zeit

Arbeitslos nach dem Wehrdienst als Soldat auf Zeit

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