Als Soldat auf Zeit haben Sie sich für 2 bis 25 Jahre bei der Bundeswehr verpflichtet. Der Dienst als Zeitsoldat ist mit hervorragenden beruflichen Perspektiven verbunden. Ihrem Dienstherrn gegenüber haben Sie umfangreiche Rechte und auch eine Reihe von Pflichten.
Das Grundgehalt bemisst sich nach der jeweils für den Dienstgrad maßgeblichen Besoldungsgruppe laut Bundesbesoldungsgesetz. Innerhalb einer Besoldungsgruppe steigen die Bezüge in acht Stufen zu jeweils zwei, drei oder vier Jahren. Soldaten der Bundeswehr haben grundsätzlich Anspruch auf Krankenfürsorge. Zuständig für die Behandlung im Krankheitsfall ist der Truppenarzt. Die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung umfasst medizinisch notwendige und wirtschaftlich angemessene Leistungen:
Die truppenärztliche Versorgung hat grundsätzlich Vorrang vor der Behandlung durch zivile medizinische Einrichtungen. Nur wenn die Möglichkeiten des Truppenarztes ausgeschöpft sind, kann mit einer Überweisung ein Arzt oder Krankenhaus außerhalb der Bundeswehr aufgesucht werden. Derart genehmigte Behandlungen sind erstattungsfähig. Auch im Urlaub müssen Sie zunächst die nächste Bundeswehrstation, beziehungsweise den nächsten Bundeswehr-Arzt konsultieren. Ausnahmen bilden Notfälle.
Zur Versorgung von Soldaten auf Zeit gehört neben den monatlichen Dienstbezügen auch die Zahlung verschiedener Zuschläge und Ausgleichszahlungen. Zum Beispiel:
Die Leistungsansprüche nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr sind abhängig von den abgeleisteten Dienstjahren. Umso länger Sie in der Bundeswehr gedient haben, desto umfangreicher sind die Leistungen. Nach einer Dienstzeit von 12 oder mehr Jahren stehen nach dem Ausscheiden für maximal 60 Monate sogenannte Übergangsgebührnisse zu. Sie erhalten Leistungen zur Förderung Ihrer schulischen und beruflichen Bildung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr. Sie haben als Zeitsoldat die Möglichkeit, einen sogenannten Eingliederungsschein zu beantragen.
Dieser garantiert Ihnen einen Ausbildungsplatz im Öffentlichen Dienst. Anstatt der Übergangsgebührnisse können Ausgleichsbezüge gezahlt werden, wenn Sie eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst oder ein anderes Arbeitsverhältnis beginnen, bei der das Einkommen unter der Höhe der Übergangsgebührnisse liegt. Mit Ausgleichsbezügen wird das erzielte Gehalt bis zur 75-Prozent-Grenze „aufgefüllt“. Bei einer Dienstzeit von 20 Jahren und mehr haben Sie Anspruch auf eine einmalige Übergangsbeihilfe von bis zum 12fachen der monatlichen Dienstbezüge.
Während der Dienstzeit benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung, da die medizinische Versorgung durch Truppenärzte sichergestellt wird. Die Leistungen der truppenärztlichen Versorgung entsprechen dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Anspruch gilt nur für den Soldaten selbst und nur in der aktiven Dienstzeit.
Angehörige von Zeitsoldaten sind unter gewissen Bedingen beihilfeberechtigt. Mit der Beihilfe werden 70 bis 80 % der anfallenden Kosten für Partner oder Kinder von der Bundeswehr übernommen. Für die Restkosten ist eine Absicherung mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung notwendig.
Soldaten auf Zeit, die im Anschluss an den Wehrdienst eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, werden bei einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. In allen anderen Fällen muss der Krankenversicherungsschutz eigenverantwortlich geregelt werden. Sie können sich sowohl gesetzlichen als auch privat krankenversichern.
Obwohl Soldaten keine Krankenversicherung benötigen, besteht Versicherungspflicht für die Pflegeversicherung. In Abhängigkeit des vor der Wehrdienstzeit bestehenden Krankenversicherungsschutzes ist die Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung oder bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen fortzusetzen. Ihre private Pflegeversicherung können Sie direkt mit der Anwartschaftsversicherung bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig abschließen.
Tritt die Dienstunfähig aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ein, die nicht in Bezug zum Wehrdienst stehen, werden Soldaten auf Zeit entlassen. Eine Erwerbsminderungsrente kann gewährt werden, wenn die Dienstunfähigkeit von Gutachtern der Rentenversicherung als Erwerbsminderung anerkannt und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt wird. Werden Soldaten auf Zeit aufgrund eines Dienstunfalls wehrdienstunfähig, erfolgt die Versetzung in Ruhestand und die Zahlung von Unfallruhegehalt. Wartezeiten gelten nicht.
Obwohl während des Wehrdienstes keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entrichtet werden, erhalten Sie Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters:
Als Experte für alle Versicherungsfragen des Öffentlichen Dienstes bieten wir Ihnen individuelle und leistungsstarke Versicherungs- und Vorsorgelösung. Gern beantworten Ihnen unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig persönlich und unverbindlich alle Ihre Fragen.