Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Aufnahme in die Krankenversicherung

Im Folgenden erklären wir Ihnen, wie Sie in die gesetzliche oder die private Krankenversicherung aufgenommen werden können.

Gesetzliche Krankenversicherung

Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen unter der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt, haben die Pflicht sich in der gesetzlichen Krankenversicherung absichern zu lassen. Sobald das Jahresgehalt die Grenze von 60.750 € überschreitet, ist ein Eintritt in die private Krankenversicherung möglich.
 
Als Beamter unterliegen Sie einer besonderen Regelung. Sollten Sie Heilfürsorge von Ihrem Dienstherrn beziehen, müssen Sie sich weder zwischen gesetzlicher noch privater Krankenversicherung entscheiden. Ihr Dienstherr sichert Sie vollumfänglich ab. Wer jedoch als Beamter Beihilfe bezieht, hat unabhängig von seinem Einkommen ein Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Private Krankenversicherung

Als Feuerwehrbeamter erhalten Sie entweder Heilfürsorge oder Beihilfe. Sollten Sie beihilfeberechtigt sein, besteht für Sie die Möglichkeit in die private Krankenversicherung einzutreten. Dies ist ratsam, da Sie nur so Ihren Anspruch auf Beihilfe behalten. Wer als Beihilfeberechtigter in die gesetzliche Krankenversicherung eintritt, verliert seinen Anspruch auf Beihilfe.
 
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung wird Ihr Beitrag nicht an Ihrem Gehalt bemessen, sondern an Ihren individuellen Eigenschaften. Hierzu zählen Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewählte Leistungen. Für Feuerwehrbeamte kann es aufgrund des risikoreichen Dienstes zu einem Risikozuschlag kommen.

Beiträge

Die Versicherungsbeiträge, die Sie in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zahlen müssen, sind von völlig unterschiedlichen Faktoren abhängig.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist dazu verpflichtet, jeden aufzunehmen. Aus diesem Grund basiert sie auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Hierbei wird der zu zahlende Versicherungsbeitrag am Einkommen des Versicherungsnehmers bemessen. Während sich bei einem Arbeitnehmer der freien Wirtschaft der Arbeitgeber zu 50% an den Versicherungsbeiträgen beteiligt, muss ein Beamter in der gesetzlichen Krankenversicherung vollumfänglich für die fälligen Beiträge aufkommen. Dies kann vor allem bei Besserverdienenden zu hohen Summen führen.
 
Doch darüber hinaus verlieren Feuerwehrbeamte, die in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten, ihren Anspruch auf Beihilfe.
 
Die Beitragsberechnung fußt auf den Einkünften des Versicherten. Hierzu zählt nicht nur die Besoldung des Feuerwehrbeamten. Darüber hinaus werden andere Faktoren wie die gesetzliche Rente oder eventuelle Versorgungsbezüge mit einbezogen.

Private Krankenversicherung

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung fußt die private Krankenversicherung auf dem Individualitätsprinzip. Der Beitrag wird nicht von Ihrem Gehalt, sondern von anderen individuellen Faktoren abhängig gemacht. So richtet sich die Beitragshöhe nach Ihrem Altem und Ihrem Gesundheitszustand. Außerdem werden die von Ihnen gewählten Leistungen berücksichtigt.

Als Feuerwehrbeamter mit Anspruch auf Beihilfe müssen Sie nur Restkosten absichern, welche nicht von der Beihilfe übernommen werden. Dementsprechend ist eine beihilfekonforme private Krankenversicherung auch günstiger als eine klassische private Krankenversicherung. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig zeigen Ihnen gern persönlich auf, wieviel günstiger eine Restkostenversicherung im Vergleich zu einer Vollkostenversicherung ist.

Leistungen

Im Bereich der gebotenen Leistungen tritt der deutlichste Unterschied auf.

Wie der Name bereits vermuten lässt, werden den Versicherungsnehmern im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen keine Spielräume eröffnet. Welche Leistungen geboten werden, ist gesetzlich festgeschrieben. Eine Leistungsgarantie besteht ebenfalls nicht. Die Versicherungsnehmer müssen damit rechnen, dass bestimmte Versicherungsleistungen gestrichen oder gekürzt werden.
 
Der Versicherungsnehmer erhält das Nötigste, um seine Gesundheit aufrecht zu erhalten. Mithin besteht lediglich der Anspruch auf die günstigsten Leistungen. Es werden nur Behandlungen durch sogenannte Kassenärzte durchgeführt. Behandlungen durch spezielle Fachärzte können nur bei entsprechender Überweisung erfolgen.
 
Bei den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung handelt es sich um einen kleinsten gemeinsamen Nenner. Die Versicherungsnehmer sollen einheitliche Leistungen erhalten. Dies geschieht unabhängig von den gezahlten Beiträgen. Schließlich haben nicht die Leistungen Einfluss auf die Beiträge, sondern einzig und allein Ihr Einkommen. Aus diesem Grund erhält ein Geringverdiener die gleichen Leistungen wie ein Besserverdiener.
 
Wer auf der Suche nach mehr Leistungen ist, sollte sich nach privaten Zusatzversicherungen umsehen. So können Sie Leistungslücken Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung wirksam schließen.

Zahnarztleistungen

Im Bereich der Zahnmedizin erhalten Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung nur das Nötigste. Die private Krankenversicherung hingegen bietet Ihnen einen umfangreichen Leistungskatalog.

Gesetzliche Krankenversicherung

Zahnersatz ist eine teure Angelegenheit. Hierbei übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nur die Hälfte der Kosten (Regelversorgung). Die überschüssigen Kosten muss der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier die Lösung sein.

Private Krankenversicherung

Im Bereich des Zahnersatzes wird schnell deutlich, was das Individualitätsprinzip der privaten Krankenversicherung bedeutet. Der Versicherte wählt bei Abschluss des Versicherungsvertrages die Leistungen aus, die ihm wichtig sind. Unter anderem kann er dabei umfangreiche Leistungen im Bereich der Zahnmedizin im Allgemeinen und des Zahnersatzes im Besonderen wählen. So kann er seinen Beitrag individuell beeinflussen.

Altersversorgung

Die Absicherung für das Alter wird immer wichtiger. Schließlich leben wir immer länger und möchten den Ruhestand sorgenfrei genießen. Allerdings hat das durchschnittlich längere Leben auch seine Schattenseiten für die Gesellschaft. Ein demographischer Wandel sorgt dafür, dass es immer mehr ältere Menschen als junge Menschen gibt. Dementsprechend zahlen weniger Menschen in die Versorgungskassen ein und mehr Menschen beziehen Leistungen aus den Kassen. Schließlich benötigen ältere Menschen mehr medizinische Leistungen.
 
Die gesetzliche Krankenversicherung fußt auf dem Solidaritätsprinzip. Hier werden alle eingezahlten Beiträge dafür verwendet, dass die anfallenden Kosten aller gedeckt werden können. Sollte es dazu kommen, dass die eingenommenen Kosten nicht zur Deckung ausreichen, ist eine Beitragserhöhung die Folge. Eine andere Alternative wäre eine Kürzung von Versicherungsleistungen. Die schlussendlichen Einsparmaßnahmen treffen auch die Versicherungsnehmer, die keine Leistungen beansprucht haben.
 
Die private Krankenversicherung hingegen bildet aus einem Teil der eingezahlten Beiträge eines Versicherungsnehmers sogenannte „Altersrückstellungen“. Diese werden im Alter systematisch aufgelöst, um das Mehr an Behandlungskosten abdecken zu können. So sorgt jeder Versicherungsnehmer bereits in jungen Jahren dafür, dass die später steigenden Gesundheitskosten abgedeckt werden können. Aus diesem Grund haben Feuerwehrbeamte in der privaten Krankenversicherung immer die Sicherheit vor einer Beitragserhöhung bewahrt zu bleiben.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig machen Ihnen gern ein unverbindliches Angebot für die private Krankenversicherung. Vor Ort machen wir Ihnen noch einmal deutlich, wie wichtig eine leistungsstarke Absicherung für Feuerwehrbeamte ist.

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