Ausbildung
Um für die Ausbildung zum Feuerwehrbeamten im mittleren Dienst zugelassen zu werden, müssen Sie besondere beamtenrechtliche Voraussetzungen mitbringen. So müssen Sie mindestens einen Realschulabschluss vorweisen. Alternativ kann auch ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung ausreichen. Anschließend beginnt die Ausbildung und Sie werden zum Beamten auf Widerruf ernannt. Die Ausbildung hat eine Dauer von 36 Monaten und findet nach dem Konzept einer Zweistufenausbildung statt.
Damit Sie als Beamtenanwärter in den mittleren Dienst einsteigen können, müssen Sie einen entsprechenden Schulabschluss besitzen. Klassischerweise besitzen Sie einen Realschulabschluss (mittlere Reife). Alternativ kann auch ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung genügen.
Im Zweistufensystem werden die ersten 18 Monate der Ausbildung damit verbracht, grundlegende handwerkliche Fertigkeiten zu erlangen. Die zweite Stufe dient der Grundausbildung zum Brandmeister. Dabei erhalten Sie auch einen umfangreichen rettungstechnischen Lehrgang.
Der gehobene Dienst hat erweiterte Voraussetzungen für die Bewerber. So müssen Sie entweder einen Bachelor-Abschluss oder einen vergleichbaren Hochschulabschluss vorweisen können. Der jeweilige Abschluss muss in einem themenspezifischen Fachgebiet abgelegt worden sein (bspw. Technik oder Naturwissenschaft).
Wenn Sie die Ausbildung antreten, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Schon jetzt haben Sie ein besonderes Dienstverhältnis zu Ihrem Dienstherrn, das von gegenseitigen Pflichten geprägt ist. So müssen Sie in aller erster Linie Ihrer Dienst- und Treuepflicht nachkommen. Ihr Dienstherr hingegen hat eine umfangreiche Fürsorgepflicht Ihnen gegenüber. Hierzu zählt nicht nur der Anspruch auf eine angemessene Besoldung, sondern auch ein Recht auf Krankenfürsorge. Die Besoldung setzt sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammen. Hierzu zählen der Anwärtergrundbetrag und ggf. weitere Zuschläge wie Familienzuschlag und vermögenswirksame Leistungen. Wie die Besoldung im Einzelnen ausfällt, richtet sich nach den beamtenrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes.
Die freie Heilfürsorge
Als Feuerwehrbeamter auf Widerruf unterstützt Sie Ihr Dienstherr mit einer umfangreichen Krankenfürsorge. In Form der Heilfürsorge werden Sie teilweise bis zum Eintritt in den Ruhestand versorgt, wenn es zu anfallenden Krankheitskosten kommt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen der allgemeinen Gewährung von Heilfürsorge. Ein Beispiel ist dann gegeben, wenn der Beamte einen Ehepartner hat, der kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen hat. Hier kann ausnahmsweise auch Beihilfe gewährt werden. Die Details zu den jeweiligen Ansprüchen erklären Ihnen unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig gern im Detail.
Warum Feuerwehrbeamte in der Regel Heilfürsorge beziehen und nicht beihilfeberechtigt sind, ist schnell geklärt. Da Sie tagtäglich ihre körperliche Unversehrtheit oder gar ihr Leben aufs Spiel setzen, benötigen sie eine passende Absicherung, wenn es hart auf hart kommen sollte. Im Gegensatz zur Beihilfe muss der Feuerwehrbeamte keine teure Restkostenversicherung abschließen. Die Beiträge dieser Versicherung würden aufgrund eines Risikozuschlags sehr hoch ausfallen.
Leistungen der Heilfürsorge
Mit der Heilfürsorge erhalten Feuerwehrbeamte einen Versicherungsschutz, der am ehesten mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung verglichen werden kann. So werden im Falle von Krankheit, Pflege oder Geburt alle anfallenden Behandlungskosten abgedeckt. Darüber hinaus werden die Kosten für Gesundheitsvorsorge, zahnärztliche Behandlungen, stationäre Behandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen übernommen.
Allerdings wiegen auch die Leistungslücken ähnlich schwer wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung. So sind Sie vor allem im Bereich des Zahnersatzes und des Kostenersatzes bestimmter Heilmittel und Hilfsmittel nur oberflächlich abgesichert.
Hier ergibt es durchaus Sinn, private Zusatzversicherungen abzuschließen. Ein klassisches Beispiel ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. So können Sie sich in Eigenregie einen umfangreichen Versicherungsschutz ermöglichen und Leistungslücken effektiv schließen.
Im Rahmen eines ausführlichen Gesprächs mit den erfahrenen Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können Sie sich gern ein Bild möglicher Zusatzleistungen machen. Unsere Experten machen sich ihrerseits ein Bild Ihrer Leistungslücken und bieten Feuerwehrbeamten auf Widerruf, Probe und Lebenszeit umfangreiche Zusatzversicherungen an.