DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Beamte für Soziales und Gesundheit

Beamte für Soziales und Gesundheit

Beamte für Soziales und Gesundheit haben jeden Tag spannende Aufgaben zu erledigen. Wer an einer Tätigkeit in dieser Richtung interessiert ist, muss sich zunächst zwischen mittlerem und gehobenem Dienst entscheiden. Ihre Laufbahn hat Einfluss auf die dazugehörige Ausbildung. Im mittleren Dienst müssen Sie eine Ausbildung, im gehobenen Dienst ein Studium absolvieren.
 
Als Experten des öffentlichen Dienstes verschafft Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig gern ein detailliertes Bild des Berufsalltags als Beamter für Soziales und Gesundheit. Vor Ort zeigen wir Ihnen gern auf, welchen Versicherungsbedarf Sie im Dienst haben.

Mittlerer Dienst

Als Beamter für Soziales und Gesundheit im mittleren Dienst werden Sie in aller erster Linie in der Sozialverwaltung oder Sozialversicherung eingesetzt.

Ausbildung

Beamte für Soziales und Gesundheit absolvieren im Rahmen ihrer Ausbildung einen Vorbereitungsdienst. Wie genau die Ausbildung abläuft, ist in den entsprechenden Verordnungen der Bundesländer festgeschrieben.
 
In der Regel dauert die Ausbildung zum Beamten für Soziales und Gesundheit im mittleren Dienst zwei Jahre. Im Anschluss an die Ausbildung erhalten Sie die Befähigung zum mittleren Dienst. Um für die Ausbildung zum Beamten für Soziales und Gesundheit im mittleren Dienst zugelassen zu werden, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Am wichtigsten ist ein mittlerer Bildungsabschluss. Auch ein Bildungsabschluss an der Hauptschule kann genügen, wenn eine entsprechende Qualifikation vorliegt. Zusätzlich zum Bildungsabschluss müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Darüber hinaus müssen Sie einen schriftlichen Test sowie ein Bewerbungsgespräch durchlaufen.
 
Die Beamtenanwärter werden an klassischen Orten ausgebildet. In aller erster Linie sind dies Verwaltungsschulen der Länder. Den praktischen Teil der Ausbildung absolvieren die Beamtenanwärter in entsprechenden Ausbildungsbehörden.

Berufsbild

Sie sollten sich nicht blind als Beamter für Gesundheit und Soziales bewerben. Zunächst sollten Sie sich ein Bild über den entsprechenden Dienstalltag machen. Damit Sie einige grundlegende Fragen beantwortet bekommen, haben wir im Folgenden einige Eckdaten zum Dienst als Beamter für Soziales und Gesundheit aufgelistet.

Dienststellen

Als Beamter für Soziales und Gesundheit werden Sie in aller erster Linie in der Sozialverwaltung oder einer Sozialversicherung eingesetzt. Dabei bearbeiten Sie vor allem Angelegenheiten, welche einen Bezug zur Sozialversicherung oder Sozialversorgung haben. Beispielsweise kommen Sie im Zentrum für Familie und Soziales zum Einsatz. Darüber hinaus sind Einsatzorte staatlicher oder kommunaler Verwaltung als Einsatzgebiet möglich. Auch an einem Gericht können Sie als Beamter für Soziales und Gesundheit Ihren Dienst leisten. So ist die Arbeit an einem Arbeitsgericht oder Sozialgericht denkbar.

Arbeitsort

Normalerweise erledigen Sie Ihre Arbeit als Beamter für Soziales und Gesundheit in klassischen Büroräumen. Darüber hinaus ist ein Einsatz an einem Informationsschalter denkbar. Hier werden Sie in aller erster Linie beratend für den Bürger tätig. Sie nehmen Anträge entgegen und geben Auskünfte über vorhandene Fragen.

Berufsinhalt

Beamte für Soziales und Gesundheit im mittleren Dienst werden primär als Sachbearbeiter eingesetzt. Sie erteilen Auskünfte an interessierte Bürger, bearbeiten Anträge und tragen Sorge für buchhalterische Aufgaben. Ihre dienstlichen Tätigkeiten werden in Sozialversorgung und Sozialversicherung eingeteilt. Der Fokus der Sozialversorgung liegt ganz klar auf Themengebieten wie Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht. Hierbei werden nicht nur gestellte Ansprüche geprüft, sondern auch berechnet.
 
Auch die gesetzliche Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung nehmen einen großen Teil in Ihren Aufgabenbereichen ein.
 
Die Tätigkeit an einem Arbeitsgericht oder Sozialgericht kann sehr abwechslungsreich sein. So stellen Sie Ladungen zu und müssen Sitzungsprotokolle erstellen.

Gehobener Dienst

Sollten Sie eine Karriere als Beamter für Soziales und Gesundheit im gehobenen Dienst anstreben, genügt eine Ausbildung nicht aus. Sie benötigen ein abgeschlossenes Studium in der entsprechenden Fachrichtung. Wie genau Ihre Laufbahn schlussendlich bezeichnet wird, richtet sich nach der beamtenrechtlichen Vorschrift des jeweiligen Bundeslandes.

Voraussetzungen für die Studienzulassung

Zum Studium werden Sie nur dann zugelassen, wenn Sie einen entsprechenden Schulabschluss haben. Beim gehobenen Dienst müssen Sie die Fachhochschulreife, allgemeine Hochschulreife oder einen vergleichbaren Schulabschluss haben. Darüber hinaus müssen Sie beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört beispielsweise die Einhaltung eines Höchstalters. Zu guter Letzt müssen Sie das Auswahlverfahren erfolgreich bestehen.

Ausbildung

Wer als Beamter für Soziales und Gesundheit im gehobenen Dienst tätig werden möchte, muss zunächst ein Studium absolvieren. Dieses findet in den Fachhochschulen des jeweiligen Bundeslandes statt. Die jeweiligen Fachhochschulen haben ihren Fokus auf die öffentliche Verwaltung gesetzt. Im Gegensatz zu vielen anderen Studiengängen, setzt das Studium keinesfalls auf eine reine Vermittlung des relevanten Stoffes. Es ist vielmehr eine Kombination aus theoretischen und praktischen Studienabschnitten.
 
Für die praktischen Abschnitte sind verschiedene Behörden denkbar. Klassische Beispiele sind das Zentrum für Familie und Soziales oder ein Sozialgericht. Darüber hinaus können Sie in einem kommunalen Sozialverband zum Einsatz kommen.
 
Insgesamt hat das Studium eine Dauer von drei Jahren. Wenn Sie es erfolgreich beendet haben, erhalten Sie ein entsprechendes Diplom.

Berufliche Aufgaben

Beamte für Soziales und Gesundheit, die im gehobenen Dienst tätig werden, bearbeiten in der Regel wichtige Einzelfälle. Hier kommt es auf eine haargenaue Anwendung geltender Vorschriften des Landes- sowie Bundesrechts an. Im Rahmen der Einzelfallbearbeitung überprüfen Sie gestellte Anträge und entscheiden, ob eine Leistung gewährt wird oder nicht. Im Rahmen der Prüfung entscheiden Sie nicht nur, ob ein Anspruch auf Leistungsgewährung besteht, sondern berechnen wie hoch dieser ausfällt. Wenn Sie über einen Einzelfall entschieden haben, erlassen Sie einen entsprechenden Bescheid.

Einsatzorte

Beamte für Soziales und Gesundheit, die im gehobenen Dienst eingesetzt werden, können viele Einsatzgebiete haben. Ein klassisches Beispiel ist die Arbeit in der Sozialversorgung von kommunalen Sozialverbänden oder der allgemeinen kommunalen Verwaltung. Hier treffen Sie wichtige Entscheidungen.
 
Die Stoffgebiete Ihres Studiums sind nicht ohne Grund rechtlicher, wirtschaftliche und sozialwissenschaftlicher Natur. Im Rahmen Ihrer Dienstausübung müssen Sie die Theorie adäquat anwenden können. Hier ist es nicht nur wichtig, dass Sie die passenden Vorschriften kennen, sondern auch zwischenmenschliche Stärken besitzen. Spätestens dann, wenn Sie einen unmittelbaren Kontakt zum Bürger herstellen müssen, zahlen sich zwischenmenschliche Stärken aus.
 
Welche Gesetze für Ihre Arbeit wichtig sind, lernen Sie in Ihrem dreijährigen Studium. Hier erlangen Sie bspw. umfassende Kenntnisse des Sozialrechts, Staatsrechts, Verwaltungsrechts und Zivilrechts.

Verdienst

Über Geld wird nicht gern gesprochen. Doch selbstverständlich stellen sich viele junge Menschen auf der Suche nach dem passenden Beruf die Frage, welchen Verdienst sie erwarten dürfen. Für Beamte für Soziales und Gesundheit im gehobenen Dienst sind diesbezüglich nur schwer pauschale Aussagen zu machen. Da die Bezüge Ländersache sind, müssen Sie sich in den jeweiligen beamtenversorgungsrechtlichen Vorschriften informieren.

Wir helfen Ihnen gern weiter

Sie haben noch offene Fragen, wie Sie sich optimal absichern können? Dann vereinbaren Sie einen Termin mit den Mitarbeitern der DBV Deutschen Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig. Gemeinsam finden wir Ihren individuellen Schutz.

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