Anwärter
Feuerwehrbeamte erhalten während ihrer Ausbildung und in der Probezeit in vielen Bundesländern freie Heilfürsorge, mit der die Kosten bei Krankheit fast komplett übernommen werden. Bei Verbeamtung auf Lebenszeit greift oftmals die Beihilfe, mit der nur noch ein gewisser Anteil der Kosten im Krankheits-, Pflege- Geburtsfall sowie für Vorsorgemaßnahmen vom Dienstherrn erstattet werden. Die Restkosten müssen mit einer privaten beihilfekonformen Krankenversicherung abgedeckt werden. Mit der kleinen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig können sich Feuerwehrbeamte schon frühzeitig den Eintritt in die private Krankenversicherung zu den bestmöglichen Konditionen sichern.
Haben Feuerwehrbeamte in der Ausbildung eine kleine Anwartschaft abgeschlossen, sollten sie spätestens am Ende Ihrer der Probezeit, wenn weiterhin Anspruch auf Heilfürsorge besteht, diese in eine große Anwartschaft umwandeln. Werden Sie nach der Ausbildung beihilfeberechtigt, kann die kleine Anwartschaft problemlos in die beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig umgewandelt werden.
Der spätere den Zugang zur hochwertigen Gesundheitsversorgung der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig wird mit der Anwartschaft garantiert. Eine Verschlechterung des Gesundheitszustands während der Dauer der kleinen Anwartschaft hat keinen Einfluss auf den späteren Beitrag zur Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig.
Ohne Anwartschaft
Wird der Gesundheitszustand des Feuerwehrbeamten erst später festgestellt, können die Beiträge wesentlich höher ausfallen. Eventuell müssten hohe Risikozuschläge in Kauf genommen werden bzw. wäre nur die Aufnahme im Basistarif möglich.
Die Leistungen des Basistarifs entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Basistarif ist an den Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt. Die Leistungen können vom Gesetzgeber genauso eingeschränkt oder gestrichen werden, so wie es in den vergangenen Jahren häufig der Fall war. Krankenversicherung im Basistarif bedeutet, dass lediglich eine Regelversorgung gewährleistet wird bei hohen monatlichen Prämien.
Im Fall von ernsthaften Erkrankungen und den benötigten umfassenden und hochwertigen Leistungen wäre der Feuerwehrbeamte ohne Anwartschaft auf die Regelversorgung im Basistarif angewiesen. Umgehen lässt sich die Aufnahme in die private Krankenversicherung nicht, möchte der Beihilfeberechtigte die Beihilfe in Anspruch nehmen.
Entscheidet sich der Beamte für die gesetzliche Krankenversicherung, wenn er keine Heilfürsorge mehr erhält, entfällt der Anspruch auf Beihilfe. Eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist mit hohen Kosten verbunden, da sich der Dienstherr an den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht beteiligt. Der Feuerwehrbeamte müsste den gesamten Beitrag aus eigener Tasche zahlen.
Nachteile der kleinen Anwartschaft
- Altersrückstellungen werden nicht gebildet
- erst ab der Umwandlung in die private Krankenversicherung können die unbedingt notwendigen Altersrückstellungen gebildet werden
- das aktuelle Alter bei Aktivierung der Krankenversicherung zählt
- höhere Beiträge zur späteren privaten Krankenversicherung
Vorteile der kleinen Anwartschaft
- günstige Beiträge während der Laufzeit
- keine erneute Gesundheitsprüfung beim Eintritt in die private Krankenversicherung
- keine Wartezeiten in der privaten Krankenversicherung, die vor Leistungsanspruch erfüllt werden müssen