Die Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig - für Feuerwehr

Die Beihilfe für Bedienstete der Feuerwehr – so individuell geregelt wie Ihr Beruf

Als Feuerwehrbeamter haben Sie einen einzigartigen Beruf gewählt – immer am Limit für die Rettung von Mensch und Tier sowie dem Löschen von Bränden. So einzigartig wie der Beruf eines Feuerwehrmannes- oder Frau ist auch die soziale Absicherung im Falle einer Krankheit oder bei Eintritt eines Pflegegrads. Anders als Angestellte oder Freiberufler unterliegen Sie nicht der Sozialversicherungspflicht und erhalten somit keinerlei Zuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung – vielmehr zahlt Ihnen der Dienstherr eine Beihilfe, mit der er sich an Krankheits-, Pflege-, Sterbe- und Geburtsfälle auf Antrag Ihrerseits beteiligt. Die Höhe dieser ist abhängig vom jeweiligen Bundesland, in dem Sie Ihren Dienst verrichten, in Kombination mit Ihrem Familienstand. In manchen Bundesländern erhalten Bedienstete der Feuerwehr jedoch keine Beihilfe, da sie einen Anspruch auf eine freie Heilfürsorge haben. Das bedeutet, dass sämtliche Behandlungskosten und andere Aufwendungen aus dem Bereich der Gesundheits- und Pflegevorsorge durch den Dienstherrn gezahlt werden – der Behandlungsstandard entspricht hierbei dem eines gesetzlich Versicherten.

Ob freie Heilfürsorge oder Beihilfe – ergänzender Versicherungsschutz ist unumgänglich

Egal, ob Sie Anspruch auf eine Beihilfe oder freie Heilfürsorge haben – ergänzender Versicherungsschutz ist notwendig, da Sie im Rahmen einer Beihilfe niemals die Gesamtkosten seitens der Beihilfestelle erstattet bekommen und die freie Heilfürsorge auf den Bediensteten reduziert und lediglich für den Zeitraum des aktiven Dienstes geleistet wird. Familienmitglieder und Pensionäre wiederum haben einen Beihilfeanspruch.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig bietet zur Absicherung von Bediensteten der Feuerwehr den Rundumschutz an, welchen Sie zur Absicherung im Krankheitsfall benötigen. Neben den „B-U“ und Vision „B-U“ Tarifen, welche Ihre verbleibenden Krankenkosten nach Erstattung der Beihilfe abdeckt, bieten wir Ihnen auch eine Anwartschaftversicherung an. Diese benötigen Sie als Bediensteter der Feuerwehr immer dann, wenn Sie im aktiven Dienst Anspruch auf freie Heilfürsorge haben. Da Sie diesen jedoch nur bis zum Eintritt in die Pension erhalten, und mit Eintritt in den Ruhestand automatisch beihilfeberechtigt werden, ist eine private Krankenversicherung auch hier unumgänglich.

Hohes Eintrittsalter, schlechter Gesundheitszustand – nicht zu unterschätzende Risiken bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung

Problematisch können aber das Eintrittsalter und der aktuelle Gesundheitszustand werden – je älter Sie werden und je schlechter der Gesundheitszustand, desto höher die monatlichen Beitragsleistungen Ihrerseits. Bei schlechtem Gesundheitszustand kann unter Umständen auch die Ablehnung einer privaten Krankenversicherung erfolgen. Mit Abschluss einer kleinen Anwartschaft nach dem Tarif AWFH erfolgt die Risikoprüfung einmalig mit Antragstellung, das heißt, es erfolgt mit Erlangen des Ruhestands keine erneute Gesundheitsprüfung beim Übergang in die private Krankenversicherung – unabhängig von etwaigen Vorerkrankungen.

Alternativ bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig eine große Anwartschaft an – diese verringert gleichzeitig die Beitragsbelastung im Alter, da zum Eintritt in die PKV das Alter zu Grunde gelegt wird, welches Sie bei Beantragung der Anwartschaftsversicherung erreicht haben – es wird sozusagen „eingefroren“.

Pflegepflichtversicherung – auch für Bedienstete der Feuerwehr ein unumgängliches Muss

Daneben besteht auch die Option, Pflegetarife – auch im Rahmen der Pflegepflichtversicherung – sowie Kurtarife abzuschließen, damit Sie sich optimal gegen eventuell anfallende Gesundheitskosten absichern können. Ferner kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss einer Pflegeversicherung nach, welche Ihrem Dienstherrn nachgewiesen werden muss, da anderenfalls eine Disziplinarverfahren droht.
 

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Haben Sie Fragen zu Ihrer optimalen Absicherung im Krankheitsfall? Dann kontaktieren Sie uns! Unsere kompetenten Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig sind gerne für Sie da.

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