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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst

Aufgaben

Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst werden vor allem in Führungspositionen tätig. So gestalten Sie beispielsweise Einsatzpläne aus und führen wichtige Besprechungen. Des Weiteren sind Sie für Grundsatzentscheidungen verantwortlich und erstellen Konzepte zum taktischen Vorgehen in Einsätzen.

Arbeitsbereiche

Die Feuerwehrbeamten im höheren feuerwehrtechnischen Dienst arbeiten in Berufsfeuerwehren oder einer Feuerwehr der Bundeswehr. Darüber hinaus ist eine Tätigkeit in der Ausbildung an Feuerwehrschulen denkbar. Häufig werden Sie in der Amtsleitung oder Abteilungsleitung Ihrer Arbeitsstelle tätig.

Weitere Details

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Laufbahn des Feuerwehrbeamten im höheren feuerwehrtechnischen Dienst antreten zu können. Wie die Voraussetzungen genau sind, legen die Bundesländer in ihren beamtenrechtlichen Vorschriften fest.

Ein Einstieg ist entweder mittels Quereinstieges über das Referendariat oder aber über einen Aufstieg vom gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst möglich.

Grundsätzliche Voraussetzungen

Es gibt einige Grundvoraussetzungen, um für die Laufbahn als Feuerwehrbeamter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst als geeignet zu gelten:

  • Leistungsmessung des Deutschen Städtetages
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitglieds
  • Diplom- oder Masterabschluss in einem geeigneten Schwerpunkt
  • Votum vom Annahmeausschuss des Deutschen Städtetages
  • Frei von Schulden und Vorstrafen
  • Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  • Einhaltung einer Höchstaltersgrenze

Nachdem die Formalitäten als gegeben angesehen werden können, müssen Sie im Rahmen eines Auswahlverfahrens Ihre Eignung unter Beweis stellen. So werden Sie im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs überzeugen müssen. Besonders überzeugen sollten Sie dabei in Themengebieten wie technischem Verständnis, analytischem Denken, Sozialkompetenz sowie interdisziplinärem Arbeiten.

Auswahlverfahren

Wie das Auswahlverfahren für Feuerwehrbeamte im höheren feuerwehrtechnischen Dienst genau abläuft, hängt von der jeweiligen Dienststelle ab. Hierbei sind unterschiedliche Stationen in Form eines Assessmentcenters denkbar. Ein ausführliches Vorstellungsgespräch sowie die Überprüfung Ihrer sportlichen und praktischen Fähigkeiten sind dabei Gang und Gäbe.

Ausbildung

Sobald Sie das Auswahlverfahren erfolgreich bestanden haben, werden Sie auf Widerruf verbeamtet und steigen in das Referendariat ein. Als sogenannter Brandreferendar werden Sie nun zwei Jahre lang ausgebildet. Das Referendariat besteht grundsätzlich aus einem Wechsel zwischen theoretischen und praktischen Abschnitten. So können Sie die im Unterricht erworbenen Kenntnisse unmittelbar in die Tat umsetzen und sie so bestmöglich festigen.
 
Der Ausbildungsbeginn besteht in der Regel aus einem Einführungsseminar. Dabei erfahren Sie wichtige Details zum Inhalt und Ablauf des Referendariats.
 
Sobald die Einführungswoche absolviert wurde, beginnt die erste Stufe der Ausbildung. Hier findet ein Aussieben statt. Feuerwehrbeamte, die zuvor im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst gearbeitet haben, überspringen den ersten Ausbildungsabschnitt, da sie die Inhalte bereits in ihrer eigenen Ausbildung hatten.

Teil 1

Diejenigen, die über das Referendariat einen Quereinstieg wagen, erhalten nun für 25 Wochen eine Grundausbildung. Diese findet in einer Berufsfeuerwehr oder einer freiwilligen Feuerwehr statt. Dabei werden nicht nur die wichtigsten theoretischen Ausbildungen in Form des Rettungssanitäters und Rettungsschwimmers absolviert, sondern Sie erhalten auch einen tiefen Einblick in den Dienstalltag.
 
Nachdem die Grundausbildung absolviert wurde, findet ein neunwöchiger Führungslehrgang I statt. Dieser wird an einem Feuerwehrinstitut stattfinden. Dabei erhalten Sie die wichtigsten Kenntnisse im Bereich der Gruppenführung und Zugführung. Darüber hinaus simulieren Sie in den unterschiedlichsten Einsatzübungen die spätere Praxis.
 
Im Einsatzpraktikum I, welches 13 Wochen dauert, werden Sie wieder in einer Berufsfeuerwehr oder freiwilligen Feuerwehr tätig. Hier können Sie die unterschiedlichen Abteilungen und Sachgebiete während der Dienstausübung kennenlernen.
 
Sobald Sie diese Abschnitte absolviert haben, kommt es zur ersten Laufbahnprüfung. Hier müssen Sie unter Beweis stellen, welche Kenntnisse Sie im ersten Teil Ihrer Ausbildung erlangt haben. Die sogenannte Zugführerprüfung bemächtigt Sie dazu, in den zweiten Teil der Ausbildung übergehen zu können.

Teil 2

Wer den ersten Teil erfolgreich absolviert hat, ist seinem Ziel der Laufbahn als Feuerwehrbeamter im höheren feuerwehrtechnischen Dienst einen großen Schritt nähergekommen. Acht Wochen lang müssen Sie nun einen Kurs an einer Verwaltungsakademie absolvieren. Hierbei treffen Sie auf die Feuerwehrbeamten des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes.
 
Die Inhalte des zweiten Teils der Ausbildung sind breit gefächert. So haben Sie es vor allem mit wirtschaftlichen und juristischen Inhalten zu tun.
 
Die typischen Inhalte:

  • Disziplinarrecht
  • Allgemeine Rechtslehre
  • Öffentliches Dienstrecht
  • Personalvertretungsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Brandschutzrecht
  • Haushaltsrecht
  • Vertragswesen

Nachdem Sie Ihre Zeit in der Akademie erfolgreich absolviert haben, folgt erneut ein praktischer Ausbildungsabschnitt. Sie werden nun Wochen lang an einer Aufsichtsbehörde für das Feuerwehrwesen tätig. Hier können Sie Ihre Kenntnisse aus der Theorie in die Praxis umsetzen. Es werden Ihnen spannende Einblicke in die unterschiedlichsten Arbeitsbereiche gewährt. Dies geschieht auch behördenübergreifend. So erhalten Sie bspw. Einblick in die Arbeit der Kriminalpolizei oder der Gewerbeaufsicht.
 
Hierbei erlangen Sie wichtige Kernkompetenzen in den Bereichen:

  • Aufbau und Organisation einer Behörde
  • Finanzen
  • Gesetze und wichtige Verwaltungsvorschriften
  • Einblick in die Arbeit von Feuerwehrschulen

Nun folgt der Führungslehrgang II. Im Rahmen dieser über vier Wochen andauernden Ausbildung weiten Sie Ihre Führungskompetenz weiter aus. Dieser Lehrgang findet an einer Landesfeuerwehrschule statt. Sie erhalten erweiterte Kenntnisse im Bereich der Einsatzleitung. Vor allem auf Großschadenslagen und Katastrophen werden Sie vorbereitet. Darüber hinaus werden Sie mit Ihren Aufgaben als Ausbilder vertraut gemacht.
 
Themen des Führungslehrgangs II:

  • Stabsarbeit
  • Methodische und didaktische Kernkompetenzen
  • Vermeidung von Stress
  • Vorbeugende Maßnahmen zum Brandschutz und Gefahrenschutz
  • Verschiedene Brandverhalten von speziellen Stoffen und Bauteilen
  • Bauvorschriften

Anschließend folgt das Einsatzpraktikum II, welches 14 Wochen dauert. Hier dürfen Sie sich zum ersten Mal in der Rolle als Ausbilder einfinden.

Themen des Einsatzpraktikums II:

  • Tätigkeit als Einsatzleiter
  • Direktionsdienst
  • Vorbeugender Brandschutz
  • Durchführung sowie Anlegen spezieller Einsatzübungen
  • Erteilung von Fachunterricht
  • Planen und organisieren spezieller Fortbildungsveranstaltungen

Anschließend folgt der Führungslehrgang III. Dieser findet an der Landesfeuerwehrschule statt und dauert sechs Wochen. Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu den Bereichen der Personal- und Menschenführung.
 
Der letzte Ausbildungsabschnitt ist ein erneutes Praktikum mit einer Dauer von fünf Wochen. Hierbei handelt es sich um ein Wahlpraktikum. Sie können entscheiden, ob dieses bei einer Berufsfeuerwehr, einer Behörde, einem Wirtschaftsunternehmen oder einer Landesfeuerwehrschule stattfinden soll.
 
Am Ende der Ausbildung steht die zweite Laufbahnprüfung. Bestehen Sie diese erfolgreich, werden Sie zum Feuerwehrbeamten im höheren feuerwehrtechnischen Dienst auf Probe ernannt.

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