DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Pflegepflichtversicherung

Pflegepflichtversicherung

1995 wurde in Deutschland zur Absicherung des finanziellen Risikos im Pflegefall die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Mit dem Abschluss einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beginnt die Pflicht, auch eine Pflegeversicherung abzuschließen. Erfasst werden privat versicherte Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und auch Heilfürsorgeberechtigte. Fast alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind heute gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert.

Der medizinische Fortschritt, eine gesunde Lebensweise und bessere Hygienebedingungen sind nur einige Gründe, warum die Lebenserwartung stetig steigt. Damit steigt aber auch die Wahrscheinlichkeit, im Alter auf Pflege angewiesen zu sein. Heute wird fast jeder Dritte im Alter zum Pflegefall. Aber auch die Gefahr durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig zu werden, besteht für jeden von uns. Pflegebedürftigkeit ist oft mit hohen Kosten verbunden, beispielsweise für notwendige Umbauten in Haus oder Wohnung, für Pflegepersonal oder gar eine stationäre Pflege.

Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch in der gesetzlichen, sozialen Pflegekasse versichert. Privat versicherte Feuerwehrbeamte müssen einen separaten Vertrag bei ihrer Krankenkasse, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig, abschließen.

Wo liegen die Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Versicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind fast identisch. Die Unterschiede liegen in den Funktionsweisen der Pflegeversicherungen und wie die Leistungen gewährt werden.

Gesetzlich Pflegepflichtversicherung

Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung werden Sach- und/oder Geldleistungen erbracht. Möglich ist die Zahlung des sogenannten Pflegegeldes, wenn der Pflegebedürftige von einem Angehörigen gepflegt wird oder eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen.

Der Beitragssatz für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer liegt bei 3,05% des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Kosten. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25%. Dafür, dass sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt, wurde für Arbeitnehmer ein Feiertag gestrichen. Eine Ausnahme bildet Sachsen, der Feiertag ist geblieben, dafür zahlen Arbeitnehmer 2,275 % und Arbeitgeber 1,275 % der Kosten.

Freiberufler, Selbstständige und Rentner müssen für die Kosten zur Pflegeversicherung selbst in voller Höhe aufkommen.

Die laufenden Pflegekosten werden von den aktuellen Beitragszahlungen getragen. Bei der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung werden keine Rückstellungen gebildet. Das heißt, die Kosten für die Pflege finanziert die jeweils nächste Generation. Die Anzahl an älteren und pflegebedürftigen Menschen nimmt fortwährend zu, während jüngere, zahlende Versicherte weniger werden.

Wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung zeichnet sich auch bei der sozialen Pflegeversicherung der Trend ab, dass in Zukunft immer weniger Kosten mit den Beiträgen abgedeckt werden können.

Private Pflegepflichtversicherung

Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, gilt bei der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig wie in der Krankenversicherung das Prinzip der Kostenerstattung. Die Kosten werden in Rechnung gestellt und privat bezahlt. Anschließend können die Rechnungen bei der Beihilfestelle und der Pflegekasse eingereicht werden, die den jeweiligen Kostenanteil erstatten.

Wie bei der privaten Krankenversicherung erfolgt die Kostenerstattung aus der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig nach dem Prinzip der Kapitaldeckung: Jeder Versicherte bildet mit seinen Beitragszahlungen Alterungsrückstellungen und sorgt so frühzeitig für das eigene Pflegerisiko vor. Durch die kapitalgedeckte Finanzierung der Pflegekosten werden keine Finanzierungslasten auf folgende Generationen abgewälzt. Die Kapitalbildung durch Rückstellungen zahlt sich in der Zukunft aus: Sie sorgt für stabile Beiträge zur privaten Pflegeversicherung. Die Kostendeckung für die Pflege Privatversicherter wird von der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung nicht gefährdet.

Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung sind einkommensunabhängig. Ausschlaggebend sind Alter und Gesundheit des Versicherten bei Versicherungsabschluss. Die private Pflegekasse übernimmt die Kosten, welche nicht von der Beihilfe abgedeckt werden. Feuerwehrbeamte zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif zur Absicherung der Restkosten.

Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können meist problemlos von der gesetzlichen in eine private Pflegekasse, wie der Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig, wechseln. Der Wechsel von der privaten wieder in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bringt jedoch einige Probleme mit sich.

Feuerwehrbeamte, die freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, werden direkt über diese pflegepflichtversichert und zahlen nur den halben Beitragssatz, wie alle Mitglieder der GKV. Die Restkosten werden in der Regel von der Beihilfe übernommen.

Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind in etwa identisch. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Pflegebedürftigkeit muss mindestens sechs Monaten bestehen
  • Benötigt wird Hilfe beispielsweise etwa beim Waschen, Essen oder der eigenen häuslichen Versorgung
  • Pflegebedarf pro Tag mindestens 90 Minuten
  • 45 Minuten davon für die Grundversorgung
  • Pflege erfolgt ambulant, teilstationär oder stationär

Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Von wem, wo und in welcher Form der Bedürftige gepflegt werden möchte, entscheidet er selbst. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis Pflegegrad 5. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Leistungsansprüche.

Ort der Pflege

Ambulante Pflege

Die ambulante, häusliche Versorgung können Angehörige übernehmen, dafür wird ein steuerfreies Pflegegeld gezahlt. Wird ein Pflegedienst nötig, werden Pflegegeld und die Erstattung für den Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag übernommen. Die Differenz muss der Feuerwehrbeamte privat aufbringen.

Tages- oder Nachtpflege

Möglich ist eine stundenweise professionelle Pflege des Pflegebedürftigen, der zu Hause lebt. Pflegebedürftigen in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Pflege durch die Familie oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.

Stationär

Bei stationärer Pflege werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.

Eckpunkte der Pflegepflichtversicherung

  • Alle versicherungspflichtigen und -berechtigten haben Anspruch auf die Aufnahme in die Pflegeversicherung
  • Die Aufnahme darf auch bei Vorerkrankungen und bestehenden Beeinträchtigungen nicht verwehrt werden
  • Solange die Versicherungspflicht besteht, darf die Krankenversicherung keine Kündigung aussprechen
  • Kinder des Feuerwehrbeamten ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen können in der sozialen oder der privaten Pflegeversicherung beitragsfrei mitversichert werden

In der Regel wird die Pflegepflichtversicherung gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen.

Freiwillig gesetzlich Versicherte sind nicht verpflichtet, ihre Pflegeversicherung ebenfalls gesetzlich abzuschließen. Hier kann auch eine private Versicherung, beispielsweise die Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig, in Betracht kommen. Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Erst wenn das Einkommen ein Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, dürfen sie die gesetzlichen Kassen verlassen und sich privat versichern.

Antrag auf Pflegeleistungen

Soziale Pflegepflichtversicherung

Jedem Antrag auf Pflegeleistungen folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einem anderen anerkannten Prüfdienst.

Der Gutachter ordnet den Pflegebedürftigen nach Pflegebedürftigkeit einem der fünf Pflegegrade zu. Je nach Pflegegrad besteht ein bestimmter Anspruch auf Leistungen. Dabei ist es egal, ob körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen die Ursache sind. Es zählt allein die Hilfsbedürftigkeit oder die fehlende Selbstständigkeit.

Ein Gutachter prüft die Bereiche:

  • Mobilität
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte
  • Selbstversorgung

Im Ermessen der Pflegekasse liegt es, der Empfehlung des MDK nachzukommen und den Pflegegrad verbunden mit den zu erbringenden Leistungen zu genehmigen.

Private Pflegepflichtversicherung

Bei der privaten Pflegeversicherung prüft ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH den Antrag auf Pflegeleistungen und ermittelt den Pflegegrad. Das letzte Wort hat hier ebenfalls die Pflegekasse, ob sie der Empfehlung nachkommt und dem pflegebedürftigen Feuerwehrbeamten Aufwendungen erstattet.

Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen kleinen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten ab und ist an Höchstgrenzen gebunden. Eine Pflegezusatzversicherung ist dringend zu empfehlen.

Die Pflegezusatzversicherung

Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung kann bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden, um die hohen Pflegekosten abzufedern. Einen Großteil der Kosten muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen. Sind die eigenen finanziellen Mittel beschränkt beziehungsweise können sie die Kosten nicht abdecken, springt das Sozialamt ein, das wiederum prüft, ob der Ehepartner oder die Kinder für die Pflegekosten aufkommen können, denn dazu sind sie verpflichtet. Die Pflegebedürftigkeit birgt ein hohes finanzielles Risiko für die gesamte Familie. Mit der Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig können Sie sich und Ihre Angehörigen zusätzlich gegen dieses Risiko absichern.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig bietet Ihnen drei Möglichkeiten zur privaten Absicherung: die Pflegerentenversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung.

Pflegerentenversicherung

Die Pflegerentenversicherung ist eine besondere Variante der Lebensversicherung. Auf Basis des monatlichen Beitrags zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig.

  • dem versicherten Feuerwehrbeamten im Pflegefall eine lebenslange steuerfreie Rente. Die Rentenansprüche sind nach Pflegegraden abgestuft. Oft kann zusätzlich ein Todesfallschutz zur Absicherung hinterbliebener Angehöriger in die Versicherung integriert werden.

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung.

  • Erstattungsfähig sind nur Kosten, die rein für die Pflege notwendig sind. Unterbringung und Verpflegung gehören nicht dazu. Die Kosten müssen nachgewiesen werden, bevor sie erstattet werden können.

Pflegetagesgelsversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der pflegebedürftige Feuerwehrbeamte

  • einen frei verwendbaren Tagessatz in einer vertraglich vereinbarten Höhe. Wird die Pflegebedürftigkeit und der Pflegegrad nachgewiesen, wird das Tagesgeld ausgezahlt. Wofür Sie den finanziellen Zuschuss letztlich nutzen, bleibt Ihnen überlassen.

Großer Vorteil der Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig: Möglicherweise kann eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung wird auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet.

Voraussetzungen für die staatliche Förderung:

  • Der Versicherte muss mindestens zehn Euro im Monat selbst in die Pflegekasse einzahlen
  • Die Pflegezusatzversicherung muss alle Pflegegrade absichern
  • Anspruch hat jeder, der volljährig, pflegepflichtversichert und noch keine Pflegeleistungen erhält
  • Versicherungsunternehmen müssen jeden aufnehmen, der einen Anspruch auf die staatliche Zulage hat
  • Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge sind nicht zulässig

Fordern Sie individuelle Beratung an

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig beraten Sie gern ausführlich in Sachen Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung.

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