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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig Soldatenversorgung

Die Soldatenversorgung im Überblick

Bei der Bundeswehr werden Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und freiwillig Wehrdienstleistende voneinander unterschieden. Die Aufgaben dieser Berufsgruppen sind nahezu identisch, bezüglich der Soldatenversorgung gibt es jedoch sehr große Unterschiede. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig als langjähriger Versicherungspartner des Öffentlichen Dienstes möchten Ihnen in diesem Artikel die Soldatenversorgung der einzelnen Gruppen näher erläutern und Ihnen darüber hinaus aufzeigen, welche Versicherungen für Soldaten unerlässlich sind, um sich sorgenfrei auf die Zukunft zu freuen.

Drei Soldatengruppen mit großen Unterschieden in der Soldatenversorgung

Alle drei Gruppen haben einen Anspruch auf Zahlungen von Bezügen. Die entsprechenden Vorschriften finden Sie im Bundesbesoldungsgesetz (BbesG) und dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Diese Gesetzestexte regeln zudem die weiteren Ansprüche, die je nach Berufsgruppe sehr unterschiedlich ausfallen. Daher legen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig nachfolgen den Fokus auf die Vorstellung der einzelnen Soldatengruppen, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und freiwillig Wehrdienstleistende, sowie auf deren spezifische Soldatenversorgung.

Freiwillig Wehrdienstleistende und die Soldatenversorgung

Sie als freiwilliger Wehrdienstleistender haben Anspruch auf eine Soldatenversorgung, die im Vergleich die geringsten Leistungen mitbringt, jedoch in keinem Fall schlecht ist. Bedenken Sie, dass Sie im Gegensatz zu Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten nur eine kurze Zeit bei der Bundeswehr angestellt sein werden. Würde der Dienstherr Ihnen eine umfassende Soldatenversorgung gewährleisten, wäre das mit immensen Kosten verbunden, die sich auf Dauer kaum tragen lassen. 

Bei freiwillig Wehrdienstleistenden bleibt während der Zeit beim Bund die gesetzliche Rentenversicherungspflicht bestehen. Die Hälfte der Beiträge werden dabei im Rahmen der Soldatenversorgung vom Dienstherrn getragen. Unter bestimmten Umständen genießen Sie sogar freie Heilfürsorge, mit der die gesetzliche Versicherungspflicht in einer Krankenkasse entfallen würde. In der Regel wird jedoch die bestehende Krankenversicherung einfach fortgeführt und der Bund übernimmt im Rahmen der Soldatenversorgung die monatlichen Beiträge.

Scheiden Sie als freiwillig Wehrdienstleistender aus der Truppe aus, bleibt in einigen wenigen Fällen Ihr Anspruch auf Soldatenversorgung bestehen. In den meisten Fällen entfällt dieser jedoch:

  • Wenn Sie Ihren freiwilligen Wehrdienst aus persönlichen Gründen, wie Nichtgefallen, andere Berufsmöglichkeit, usw. nicht weiterführen möchten, erhalten Sie keine Leistungen mehr in Form der Soldatenversorgung von Ihrem Dienstherrn. Es entfallen sämtliche Bezüge und Übergangsgebührnisse. Ebenso erhalten Sie kein Ruhegehalt. Sie scheiden aus der Truppe aus und erhalten keine weitere Soldatenversorgung mehr. Natürlich entfallen damit auch alle Verpflichtungen gegenüber Ihrem Dienstherrn.
  • Werden Sie hingegen von Ihrem Dienstherrn entlassen, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig werden, haben Sie Anspruch auf eine Rente, sofern Sie mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Liegt der Zeitraum unter 5 Jahren, werden Sie ebenso ohne Anspruch auf Leistungen entlassen.
  • Erleiden Sie eine Wehrdienstbeschädigung oder einen Dienstunfall und werden Sie daraufhin entlassen, steht Ihnen eine relativ hohe Soldatenversorgung zu. Sie erhalten unter anderem Unfallruhegehalt, eine einmalige Unfallentschädigung sowie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Anders als bei Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten haben Sie keinen Anspruch auf eine Mindestversorgung.

Soldaten auf Zeit und die Soldatenversorgung

Bei Ihnen als Soldat auf Zeit ist das Niveau hinsichtlich der Soldatenversorgung zwar nicht identisch mit dem eines Berufssoldaten, jedoch diesem schon relativ nahe. Anders als bei einem freiwillig Wehrdienstleistenden sind Sie bereits für eine längere Zeit bei der Bundeswehr tätig und bekommen daher vom Dienstherrn im Rahmen der Soldatenversorgung ein größeres Budget zur Verfügung gestellt. Bei der Soldatenversorgung erhalten Sie verschiedenste Leistungen. Dennoch ist es wichtig sich mit zusätzlichen Absicherungen, wie denen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig näher zu beschäftigen, um Versorgungslücken zu schließen. 

Sie als Soldat auf Zeit haben im Rahmen der Soldatenversorgung Anspruch auf freie Heilfürsorge oder unentgeltlich truppenärztliche Versorgung. Damit benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung. Einzig der Abschluss einer Pflegeversicherung ist verpflichtend. Die gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben entfallen ebenfalls. Damit haben Sie, abgesehen von den Abgaben für eine Pflegeversicherung, keine weiteren Abzüge. 

Haben Sie Ihre Dienstzeit erfüllt, meist 6 bis maximal 12 Jahre, erhalten Sie im Rahmen der Soldatenversorgung sogenannte Übergangsgebührnisse. Diese betragen in etwa 70 % Ihrer letzten Bezüge. Die Länge der Zahlungen dieser Soldatenversorgung hängt von der Dauer Ihrer aktiv geleisteten Dienstzeit ab. Die Übergangsgebührnisse soll Ihnen den Übergang in einen anderen Beruf erleichtern, sodass Sie mit Ihrer Qualifizierung eine passende Stelle finden können.

Berufssoldaten und die Soldatenversorgung

Sie als Soldat im Hauptberuf genießen hinsichtlich der Soldatenversorgung die umfangreichsten Leistungen. Das hängt natürlich damit zusammen, dass Sie sich für eine sehr lange Zeit bei der Bundeswehr verpflichten. Dafür bekommen Sie im Rahmen der Soldatenversorgung eine Vielzahl an Leistungen, Zuschlägen und die truppenärztliche Versorgung. Nur Zeitsoldaten mit außerordentlichen Leistungen werden zu Berufssoldaten ernannt. Der Dienstherr sorgt mit der umfassenden Soldatenversorgung für eine angemessene Belohnung der Berufssoldaten. 

Bis zur Versetzung in den Ruhestand erhalten Sie als Berufssoldat eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, eine Pension und Beihilfe im Ruhestand. Darüber hinaus stehen Ihnen bei der Soldatenversorgung verschiedenen Zuschläge, wie beispielsweise für bestimmte Einsätze oder bei einer großen Entfernung vom Wohnort, zu. Nicht zu verachten sind ebenso die zahlreichen Karrieremöglichkeiten innerhalb der Truppe, die Sie in die nächsthöhere Laufbahn bringen.

Tipps: Die ergänzenden Versicherungen zur Soldatenversorgung

Sicherlich ist die Soldatenversorgung eine tolle Sache, doch wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig wissen, dass Sie darüber hinaus einige weitere Versicherungen benötigen, um sorglos das Arbeits- und Berufsleben genießen zu können. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig stellen Ihnen diese nachfolgend im Überblick vor:

Die Diensthaftpflichtversicherung

Kommt es während Ihres Dienstes zu einem Schaden, kommt die Diensthaftpflichtversicherung für diesen auf. Ein Klassiker ist der Verlust des Kasernenschlüssels. Sollte Ihnen das einmal passieren, müssen Sie ohne eine adäquate Absicherung im Zweifelsfall für den finanziellen Aufwand des Austauschs der gesamten Schließanlage selbst aufkommen. Die Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig übernimmt in solchen Fällen die Kosten.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Sie wünschen es sicher keinem, aber eine Dienstunfähigkeit kann jeden treffen. Sie als Soldat sind in Ihrer Tätigkeit einer Vielzahl von Risiken ausgesetzt. Die Gründe für eine Dienstunfähigkeit können ganz unterschiedlich sein. Doch mit der richtigen Absicherung, wie der von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig minimieren Sie die finanziellen Risiken, die mit einer Dienstunfähigkeit einher gehen. Sie erhalten in jedem Fall umfangreiche Leistungen und können so Ihren Lebensstandard halten.

Die Pflegepflichtversicherung

Als Pflichtversicherung muss jeder, auch Sie als Soldat, eine Pflegeversicherung abschließen. Diese ist in keiner der Soldatengruppen über die Soldatenversorgung abgedeckt und muss separat abgeschlossen werden.

Die Anwartschaft

Sind Sie Soldat auf Zeit oder Berufssoldat, dann sollten Sie sich mit einer kleinen oder großen Anwartschaft der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig näher beschäftigen. Sobald die freie Heilfürsorge entfällt, haben Sie mit einer Anwartschaftsversicherung den garantierten Eintritt in eine private Krankenversicherung zu kostengünstigen Konditionen sichergestellt. Für Sie als ehemaliger Soldaten ist die gesetzliche Krankenkasse keine gute Wahl.

Haben Sie Fragen zur Soldatenversorgung?

Gerne helfen wir Ihnen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig bei Ihren Fragen weiter. Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten in Bezug auf Ihre individuelle Soldatenversorgung und unseren ergänzenden Versicherungslösungen.

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