Freiwillig Wehrdienstleistende und die Soldatenversorgung
Sie als freiwilliger Wehrdienstleistender haben Anspruch auf eine Soldatenversorgung, die im Vergleich die geringsten Leistungen mitbringt, jedoch in keinem Fall schlecht ist. Bedenken Sie, dass Sie im Gegensatz zu Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten nur eine kurze Zeit bei der Bundeswehr angestellt sein werden. Würde der Dienstherr Ihnen eine umfassende Soldatenversorgung gewährleisten, wäre das mit immensen Kosten verbunden, die sich auf Dauer kaum tragen lassen.
Bei freiwillig Wehrdienstleistenden bleibt während der Zeit beim Bund die gesetzliche Rentenversicherungspflicht bestehen. Die Hälfte der Beiträge werden dabei im Rahmen der Soldatenversorgung vom Dienstherrn getragen. Unter bestimmten Umständen genießen Sie sogar freie Heilfürsorge, mit der die gesetzliche Versicherungspflicht in einer Krankenkasse entfallen würde. In der Regel wird jedoch die bestehende Krankenversicherung einfach fortgeführt und der Bund übernimmt im Rahmen der Soldatenversorgung die monatlichen Beiträge.
Scheiden Sie als freiwillig Wehrdienstleistender aus der Truppe aus, bleibt in einigen wenigen Fällen Ihr Anspruch auf Soldatenversorgung bestehen. In den meisten Fällen entfällt dieser jedoch:
- Wenn Sie Ihren freiwilligen Wehrdienst aus persönlichen Gründen, wie Nichtgefallen, andere Berufsmöglichkeit, usw. nicht weiterführen möchten, erhalten Sie keine Leistungen mehr in Form der Soldatenversorgung von Ihrem Dienstherrn. Es entfallen sämtliche Bezüge und Übergangsgebührnisse. Ebenso erhalten Sie kein Ruhegehalt. Sie scheiden aus der Truppe aus und erhalten keine weitere Soldatenversorgung mehr. Natürlich entfallen damit auch alle Verpflichtungen gegenüber Ihrem Dienstherrn.
- Werden Sie hingegen von Ihrem Dienstherrn entlassen, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen dienstunfähig werden, haben Sie Anspruch auf eine Rente, sofern Sie mindestens 5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Liegt der Zeitraum unter 5 Jahren, werden Sie ebenso ohne Anspruch auf Leistungen entlassen.
- Erleiden Sie eine Wehrdienstbeschädigung oder einen Dienstunfall und werden Sie daraufhin entlassen, steht Ihnen eine relativ hohe Soldatenversorgung zu. Sie erhalten unter anderem Unfallruhegehalt, eine einmalige Unfallentschädigung sowie, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Anders als bei Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten haben Sie keinen Anspruch auf eine Mindestversorgung.
Soldaten auf Zeit und die Soldatenversorgung
Bei Ihnen als Soldat auf Zeit ist das Niveau hinsichtlich der Soldatenversorgung zwar nicht identisch mit dem eines Berufssoldaten, jedoch diesem schon relativ nahe. Anders als bei einem freiwillig Wehrdienstleistenden sind Sie bereits für eine längere Zeit bei der Bundeswehr tätig und bekommen daher vom Dienstherrn im Rahmen der Soldatenversorgung ein größeres Budget zur Verfügung gestellt. Bei der Soldatenversorgung erhalten Sie verschiedenste Leistungen. Dennoch ist es wichtig sich mit zusätzlichen Absicherungen, wie denen von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Leipzig näher zu beschäftigen, um Versorgungslücken zu schließen.
Sie als Soldat auf Zeit haben im Rahmen der Soldatenversorgung Anspruch auf freie Heilfürsorge oder unentgeltlich truppenärztliche Versorgung. Damit benötigen Sie keine zusätzliche Krankenversicherung. Einzig der Abschluss einer Pflegeversicherung ist verpflichtend. Die gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben entfallen ebenfalls. Damit haben Sie, abgesehen von den Abgaben für eine Pflegeversicherung, keine weiteren Abzüge.
Haben Sie Ihre Dienstzeit erfüllt, meist 6 bis maximal 12 Jahre, erhalten Sie im Rahmen der Soldatenversorgung sogenannte Übergangsgebührnisse. Diese betragen in etwa 70 % Ihrer letzten Bezüge. Die Länge der Zahlungen dieser Soldatenversorgung hängt von der Dauer Ihrer aktiv geleisteten Dienstzeit ab. Die Übergangsgebührnisse soll Ihnen den Übergang in einen anderen Beruf erleichtern, sodass Sie mit Ihrer Qualifizierung eine passende Stelle finden können.
Berufssoldaten und die Soldatenversorgung
Sie als Soldat im Hauptberuf genießen hinsichtlich der Soldatenversorgung die umfangreichsten Leistungen. Das hängt natürlich damit zusammen, dass Sie sich für eine sehr lange Zeit bei der Bundeswehr verpflichten. Dafür bekommen Sie im Rahmen der Soldatenversorgung eine Vielzahl an Leistungen, Zuschlägen und die truppenärztliche Versorgung. Nur Zeitsoldaten mit außerordentlichen Leistungen werden zu Berufssoldaten ernannt. Der Dienstherr sorgt mit der umfassenden Soldatenversorgung für eine angemessene Belohnung der Berufssoldaten.
Bis zur Versetzung in den Ruhestand erhalten Sie als Berufssoldat eine unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, eine Pension und Beihilfe im Ruhestand. Darüber hinaus stehen Ihnen bei der Soldatenversorgung verschiedenen Zuschläge, wie beispielsweise für bestimmte Einsätze oder bei einer großen Entfernung vom Wohnort, zu. Nicht zu verachten sind ebenso die zahlreichen Karrieremöglichkeiten innerhalb der Truppe, die Sie in die nächsthöhere Laufbahn bringen.