Beihilfe attraktiver als Kostenteilung
Angestellte bekommen von ihrem Dienstherrn die Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung rückerstattet. Beamte profitieren von der sogenannten Beihilfe, die fälschlicherweise als anteilige Übernahme der Versicherungsbeiträge gesehen wird. Es handelt sich lediglich um die Übernahme eines Teils der Kosten, die im Krankheitsfall entstehen. Demnach müssen Beamte, beziehungsweise verbeamtete Lehrer stets einen Teil der Kosten selbst tragen. Als Lehrer sollten Sie über eine Versicherung verfügen, die die Restkosten abdeckt. Die DBV Deutsche Beamtenversorgung Fink & Wagner in Leipzig gehört zu den Top-Marken für Versicherungslösungen im Öffentlichen Dienst und empfiehlt Ihnen den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Sie berücksichtigt die Beihilfe und Sie kommen der geltenden Krankenversicherungspflicht nach. Außerdem bietet sie bessere und umfassendere Leistungen und ist letztendlich attraktiver als die übliche Aufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Wer ist beihilfeberechtigt?
Die Höhe der Beihilfe für Lehrer und Referendare
So funktioniert es
Die Beihilfe stellt für Beamte eine sehr attraktive finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn dar. Die Übernahme von anteiligen Versicherungsbeiträgen durch den Chef ist nicht so attraktiv wie die Zahlung von Beihilfen. Wenn der Tarif der privaten Krankenversicherung die Beihilfen berücksichtigt, reduzieren Sie die Krankheitskosten und den monatlichen Beitrag für die PKV - allerdings bei geringerem Leistungsumfang.