1995 wurde in Deutschland zur Absicherung des finanziellen Risikos im Pflegefall die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Mit dem Abschluss einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung beginnt die Pflicht, auch eine Pflegeversicherung abzuschließen. Erfasst werden privat versicherte Arbeitnehmer, Rentner, Arbeitslose und auch Heilfürsorgeberechtigte. Fast alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sind heute gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit abgesichert.
Der medizinische Fortschritt, eine gesunde Lebensweise und bessere Hygienebedingungen sind nur einige Gründe, warum die Lebenserwartung stetig steigt. Damit steigt aber auch die Wahrscheinlichkeit, im Alter auf Pflege angewiesen zu sein. Heute wird fast jeder Dritte im Alter zum Pflegefall. Aber auch die Gefahr durch eine Krankheit oder einen Unfall plötzlich pflegebedürftig zu werden, besteht für jeden von uns. Pflegebedürftigkeit ist oft mit hohen Kosten verbunden, beispielsweise für notwendige Umbauten in Haus oder Wohnung, für Pflegepersonal oder gar eine stationäre Pflege.
Gesetzlich Krankenversicherte werden automatisch in der gesetzlichen, sozialen Pflegekasse versichert. Privat versicherte Feuerwehrbeamte müssen einen separaten Vertrag bei ihrer Krankenkasse, beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig, abschließen.
Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind fast identisch. Die Unterschiede liegen in den Funktionsweisen der Pflegeversicherungen und wie die Leistungen gewährt werden.
Bei der gesetzlichen Pflegeversicherung werden Sach- und/oder Geldleistungen erbracht. Möglich ist die Zahlung des sogenannten Pflegegeldes, wenn der Pflegebedürftige von einem Angehörigen gepflegt wird oder eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen.
Der Beitragssatz für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer liegt bei 3,05% des Bruttogehalts. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte der Kosten. Kinderlose zahlen einen Zuschlag von 0,25%. Dafür, dass sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt, wurde für Arbeitnehmer ein Feiertag gestrichen. Eine Ausnahme bildet Sachsen, der Feiertag ist geblieben, dafür zahlen Arbeitnehmer 2,275 % und Arbeitgeber 1,275 % der Kosten.
Freiberufler, Selbstständige und Rentner müssen für die Kosten zur Pflegeversicherung selbst in voller Höhe aufkommen.
Die laufenden Pflegekosten werden von den aktuellen Beitragszahlungen getragen. Bei der umlagefinanzierten sozialen Pflegeversicherung werden keine Rückstellungen gebildet. Das heißt, die Kosten für die Pflege finanziert die jeweils nächste Generation. Die Anzahl an älteren und pflegebedürftigen Menschen nimmt fortwährend zu, während jüngere, zahlende Versicherte weniger werden.
Wie auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung zeichnet sich auch bei der sozialen Pflegeversicherung der Trend ab, dass in Zukunft immer weniger Kosten mit den Beiträgen abgedeckt werden können.
Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, gilt bei der privaten Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig wie in der Krankenversicherung das Prinzip der Kostenerstattung. Die Kosten werden in Rechnung gestellt und privat bezahlt. Anschließend können die Rechnungen bei der Beihilfestelle und der Pflegekasse eingereicht werden, die den jeweiligen Kostenanteil erstatten.
Wie bei der privaten Krankenversicherung erfolgt die Kostenerstattung aus der privaten Pflegepflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig nach dem Prinzip der Kapitaldeckung: Jeder Versicherte bildet mit seinen Beitragszahlungen Alterungsrückstellungen und sorgt so frühzeitig für das eigene Pflegerisiko vor. Durch die kapitalgedeckte Finanzierung der Pflegekosten werden keine Finanzierungslasten auf folgende Generationen abgewälzt. Die Kapitalbildung durch Rückstellungen zahlt sich in der Zukunft aus: Sie sorgt für stabile Beiträge zur privaten Pflegeversicherung. Die Kostendeckung für die Pflege Privatversicherter wird von der sich ändernden Altersstruktur der Bevölkerung nicht gefährdet.
Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung sind einkommensunabhängig. Ausschlaggebend sind Alter und Gesundheit des Versicherten bei Versicherungsabschluss. Die private Pflegekasse übernimmt die Kosten, welche nicht von der Beihilfe abgedeckt werden. Feuerwehrbeamte zahlen einen ermäßigten (beihilfekonformen) Tarif zur Absicherung der Restkosten.
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, können meist problemlos von der gesetzlichen in eine private Pflegekasse, wie der Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig, wechseln. Der Wechsel von der privaten wieder in die gesetzliche Pflegepflichtversicherung bringt jedoch einige Probleme mit sich.
Feuerwehrbeamte, die freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, werden direkt über diese pflegepflichtversichert und zahlen nur den halben Beitragssatz, wie alle Mitglieder der GKV. Die Restkosten werden in der Regel von der Beihilfe übernommen.
Die Leistungen der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung sind in etwa identisch. Anspruch auf Leistungen besteht, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden:
Ausschlaggebend für den Grad der Pflegebedürftigkeit ist die Art, die Dauer und die Schwere der Beeinträchtigung. Von wem, wo und in welcher Form der Bedürftige gepflegt werden möchte, entscheidet er selbst. Seit 2017 erfolgt die Einordnung der Bedürftigkeit in die Pflegegrade 1 bis Pflegegrad 5. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Leistungsansprüche.
Die ambulante, häusliche Versorgung können Angehörige übernehmen, dafür wird ein steuerfreies Pflegegeld gezahlt. Wird ein Pflegedienst nötig, werden Pflegegeld und die Erstattung für den Pflegedienst bis zu einem Höchstbetrag übernommen. Die Differenz muss der Feuerwehrbeamte privat aufbringen.
Möglich ist eine stundenweise professionelle Pflege des Pflegebedürftigen, der zu Hause lebt. Pflegebedürftigen in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung gewähren die Pflegekassen Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld für die Pflege durch die Familie oder zu den Pflegesachleistungen für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
Bei stationärer Pflege werden die reinen Pflegekosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.
In der Regel wird die Pflegepflichtversicherung gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen.
Freiwillig gesetzlich Versicherte sind nicht verpflichtet, ihre Pflegeversicherung ebenfalls gesetzlich abzuschließen. Hier kann auch eine private Versicherung, beispielsweise die Pflegeversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig, in Betracht kommen. Pflichtversicherte der gesetzlichen Krankenkassen werden automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Erst wenn das Einkommen ein Jahr über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, dürfen sie die gesetzlichen Kassen verlassen und sich privat versichern.
Jedem Antrag auf Pflegeleistungen folgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einem anderen anerkannten Prüfdienst.
Der Gutachter ordnet den Pflegebedürftigen nach Pflegebedürftigkeit einem der fünf Pflegegrade zu. Je nach Pflegegrad besteht ein bestimmter Anspruch auf Leistungen. Dabei ist es egal, ob körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen die Ursache sind. Es zählt allein die Hilfsbedürftigkeit oder die fehlende Selbstständigkeit.
Ein Gutachter prüft die Bereiche:
Im Ermessen der Pflegekasse liegt es, der Empfehlung des MDK nachzukommen und den Pflegegrad verbunden mit den zu erbringenden Leistungen zu genehmigen.
Bei der privaten Pflegeversicherung prüft ein Gutachter der MEDICPROOF GmbH den Antrag auf Pflegeleistungen und ermittelt den Pflegegrad. Das letzte Wort hat hier ebenfalls die Pflegekasse, ob sie der Empfehlung nachkommt und dem pflegebedürftigen Feuerwehrbeamten Aufwendungen erstattet.
Die Pflegepflichtversicherung deckt nur einen kleinen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten ab und ist an Höchstgrenzen gebunden. Eine Pflegezusatzversicherung ist dringend zu empfehlen.
Ergänzend zur Pflegepflichtversicherung kann bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden, um die hohen Pflegekosten abzufedern. Einen Großteil der Kosten muss der Pflegebedürftige selbst aufbringen. Sind die eigenen finanziellen Mittel beschränkt beziehungsweise können sie die Kosten nicht abdecken, springt das Sozialamt ein, das wiederum prüft, ob der Ehepartner oder die Kinder für die Pflegekosten aufkommen können, denn dazu sind sie verpflichtet. Die Pflegebedürftigkeit birgt ein hohes finanzielles Risiko für die gesamte Familie. Mit der Pflegezusatzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig können Sie sich und Ihre Angehörigen zusätzlich gegen dieses Risiko absichern.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig bietet Ihnen drei Möglichkeiten zur privaten Absicherung: die Pflegerentenversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung.
Die Pflegerentenversicherung ist eine besondere Variante der Lebensversicherung. Auf Basis des monatlichen Beitrags zahlt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig.
Die Pflegekostenversicherung erstattet ganz oder teilweise die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegepflichtversicherung und den realen Kosten auf Grundlage des Leistungskataloges der Pflegepflichtversicherung.
Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der pflegebedürftige Feuerwehrbeamte
Großer Vorteil der Pflegetagegeldversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig: Möglicherweise kann eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden. Die Förderung wird auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet.
Voraussetzungen für die staatliche Förderung:
Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Leipzig beraten Sie gern ausführlich in Sachen Pflegepflichtversicherung und Pflegezusatzversicherung.